Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 2554 - vom 23. April 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. April 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2007 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 20061,
- - in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2007 über Kroatien, den die Kommission am 6. November 2007 veröffentlicht hat (SEK(2007)1431),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 10. Dezember 2007 zu Kroatien,
- - unter Hinweis auf den Arbeitsbesuch einer Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 6./7. Februar 2008 in Kroatien,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0048/2008),
A. in der Erwägung, dass sich Kroatien auf gutem Wege zu einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union befindet, indem es die Kriterien von Kopenhagen weiterhin erfüllt und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umsetzt,
B. in der Erwägung, dass Kroatien ein demokratischer europäischer Staat ist, der die europäische Integration unterstützt und sich dafür einsetzt, bestehende Spaltungen zu überwinden und auf eine Versöhnung zwischen den Völkern hinzuwirken, was eine freiwillige Übertragung von Befugnissen in bestimmten wichtigen Politikbereichen zur Folge hat, und in der Erwägung, dass Kroatien diesbezüglich umfangreiche und erfolgreiche Anstrengungen unternommen hat, die zu sichtbaren Ergebnissen geführt haben
C. in der Erwägung, dass der Prozess des EU-Beitritts Kroatiens größere regionale Auswirkungen hat, dass er als Test dafür gesehen wird, wie die Europäische Union ihre Verpflichtungen, die sie in Bezug auf den westlichen Balkan eingegangen ist, einhält, und dass er zu einem wichtigen Anreiz für alle anderen betroffenen Länder werden könnte
D. in der Erwägung, dass Kroatien die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor erfüllt anerkannterweise eine funktionierende Marktwirtschaft aufweist und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen weiterhin ohne größere Schwierigkeiten umsetzt
E. in der Erwägung, dass Kroatiens ernsthaftes Engagement für Beitrittsverhandlungen Früchte getragen hat, was als gutes Omen für den EU-Integrationsprozess Kroatiens sowie anderer Länder der Region gewertet werden kann,
F. in der Erwägung, dass Kroatien in den letzten beiden Jahren in den meisten Bereichen, in denen der gemeinschaftliche Besitzstand zu übernehmen ist, beträchtliche und lobenswerte Fortschritte erzielt hat,
G. in der Erwägung, dass verstärkte Bemühungen und erneute politische Anstrengungen erforderlich sind, um einige der problematischeren Bereiche in Angriff zu nehmen, die tief greifender Reformen bedürfen, bevor Kroatien der Europäischen Union beitreten kann H. in Erwägung der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki von 2003, nach denen die Zukunft aller westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt, wie dies auch in verschiedenen Entschließungen des Parlaments bestätigt wurde,
I. in der Erwägung, dass in der am 11. März 2006 in Salzburg von allen Außenministern der Europäischen Union und den Außenministern der westlichen Balkanstaaten einstimmig angenommenen Gemeinsamen Presseerklärung EU/Westbalkan erneut betont wird, wie wichtig gutnachbarliche Beziehungen sind und dass für noch offene Probleme mit Nachbarländern wechselseitig akzeptable Lösungen gefunden werden müssen
- 1. beglückwünscht die kroatische Regierung zu den positiven Ergebnissen, die bislang erzielt wurden, insbesondere was die Anzahl der eröffneten Verhandlungskapitel betrifft
- 2. vertritt die Auffassung, dass das Ziel der laufenden Beitrittsverhandlungen darin besteht sich auf Maßnahmen zu einigen, die unter Umständen erforderlich sind, um die Integration zu erleichtern, wobei sich das Beitrittsland klar dazu verpflichten muss, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und umzusetzen und die politischen Ziele der Verträge einzuhalten, und dass sie nicht als Mittel verwendet werden sollten, um bilaterale politische Auseinandersetzungen beizulegen, die außerhalb des Geltungsbereichs des gemeinschaftlichen Besitzstands und der Ziele des Prozesses stehen
- 3. begrüßt die Tatsache, dass Kroatien gute Fortschritte dabei erzielt hat, die Benchmarks für die Eröffnung neuer Kapitel zu erfüllen, und unterstützt die kroatische Regierung und das Parlament in ihren Anstrengungen, auch die Benchmarks für die übrigen Kapitel zu erfüllen;
- 4. stellt mit Genugtuung fest, dass ein beträchtlicher Teil des kroatischen Rechts den EU-Standards angeglichen wurde, weist jedoch die kroatische Regierung darauf hin, dass es nun entscheidend darauf ankommt, den Aufbau der zur Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten rascher voranzutreiben; fordert die kroatische Regierung in diesem Zusammenhang auf, diesen Prozess öffentlich zu machen und die Zivilgesellschaft in die Überwachung der Umsetzung mit einzubeziehen
- 5. fordert Kroatien nachdrücklich auf, den Prozess der Reform der öffentlichen Verwaltung in der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zu beschleunigen und die für die Durchführung der Reformen erforderlichen Ressourcen und Schulungen bereitzustellen
- 6. würdigt die im entscheidenden Bereich der Justizreform ergriffenen Maßnahmen, teilt jedoch die Auffassung der Kommission, dass weitere Verbesserungen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf
- - einen weiteren Abbau des Rückstaus bei anhängigen Rechtssachen, nicht zuletzt durch ein verstärktes Werben bei den Richtern für alternative Verfahren zur Streitbeilegung;
- - eine Verbesserung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Professionalität der Justiz, insbesondere wenn es um die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten sowie deren Karrieregestaltung und Weiterbildung geht;
- - neue Impulse zur Rationalisierung des Gerichtssystems, wobei Infrastrukturinvestitionen unbedingt im Einklang mit dem jüngst entwickelten Plan betreffend die Organisation der Gerichte stehen müssen;
- 7. beglückwünscht die kroatische Regierung zu ihren anhaltenden Bemühungen um eine unvoreingenommene Verfolgung der von kroatischen Staatsangehörigen begangenen Kriegsverbrechen und fordert sie nachdrücklich auf, ständige Wachsamkeit zu üben, um die Gefahr ethnisch begründeter Gerichtsentscheidungen zu bannen und sicherzustellen dass sämtliche Maßnahmen getroffen werden, um die Integrität des gerichtlichen Verfahrens zu schützen; fordert in diesem Zusammenhang dringend zusätzliche Maßnahmen für den Zeugenschutz, darunter auch die Annahme verschärfter gesetzlicher Bestimmungen;
- 8. begrüßt, dass Kroatien nach wie vor uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitet; ist jedoch besorgt über die negativen Auswirkungen, die die Urteile des ICTY in den Rechtssachen betreffend die Kriegsverbrechen in Vukovar auf die öffentliche Meinung in Kroatien hatten;
- 9. fordert die kroatische Regierung in diesem Zusammenhang auf, streng darauf zu achten dass die Voraussetzungen für die vorläufige Haftentlassung von Personen, die vor dem ICTY angeklagt sind, erfüllt sind;
- 10. begrüßt die Stärkung des Mandats des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) sowie die erhöhte Anzahl von Korruptionsfällen, die gerichtlich verfolgt werden, und sieht erfolgreichen Ermittlungen bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene erwartungsvoll entgegen; fordert dazu auf, in diesen Bemühungen fortzufahren, um das - in einigen Fällen unannehmbar hohe - Ausmaß der Korruption zu beseitigen, das die wirtschaftliche Entwicklung des Landes untergräbt
- 11. beglückwünscht Kroatien zu seinem vorbildlichen Verfassungsgesetz über nationale Minderheiten und würdigt die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Integration der Minderheiten in das soziale und politische Leben des Landes zu erleichtern;
- 12. begrüßt die wichtige Entscheidung, einen Vertreter der serbischen Minderheit zum stellvertretenden Ministerpräsidenten zu ernennen, der für regionale Entwicklung, Wiederaufbau und die Rückkehr von Flüchtlingen zuständig ist;
- 13. ermuntert die Regierung und das Parlament, in ihren Bemühungen fortzufahren, um alle Formen von Diskriminierung und Vorurteilen, auch gegenüber der Roma-Gemeinschaft, zu beseitigen; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme einer umfassenden Antidiskriminierungsstrategie und deren wirksame Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene;
- 14. weist ferner auf die Notwendigkeit hin, eine angemessene Umsetzung des Verfassungsgesetzes über nationale Minderheiten zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den zweisprachigen Schulunterricht, die Zweisprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung sowie die geplanten Beschäftigungsgarantien zur Sicherstellung einer angemessenen Vertretung der Minderheiten in Justiz und öffentlicher Verwaltung; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe die Umsetzung der Bestimmungen des Verfassungsgesetzes über nationale Minderheiten hinreichend berücksichtigt wird;
- 15. ist der Auffassung, dass internationale vertrauensbildende Maßnahmen ein wesentliches Element für die Sicherung der Stabilität des Landes sowie der benachbarten Balkanregion sind;
- 16. vertritt die Auffassung, dass das kroatische Bildungssystem zwar die kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen jeder nationalen Gemeinschaft bewahrt und unterstützt, dass jedoch mehr Nachdruck auf eine bessere Integration und einen größeren Zusammenhalt innerhalb der kroatischen Gesellschaft gelegt werden sollte;
- 17. fordert die nachhaltige Wiedereingliederung von Kriegsflüchtlingen und betont die Notwendigkeit, wohnungs-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen für Flüchtlinge zu entwickeln, die den Ansprüchen gerecht werden, und diese zügig umzusetzen
- 18. nimmt erfreut das nachhaltige Wachstum zur Kenntnis, das die kroatische Wirtschaft verzeichnet hofft, dass sich dieses Wachstum in einer Zunahme von Arbeitsplätzen niederschlagen wird; lobt die von HitroRez geleistete Arbeit zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen und sieht ähnlichen Ergebnissen in anderen Bereichen erwartungsvoll entgegen;
- 19. begrüßt die im Bereich des Umweltschutzes angenommenen Reformen; fordert die Regierung auf, Maßnahmen und Strategien zu prüfen, die sich gegen die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels richten und im Einklang mit den Zielsetzungen der Europäischen Union stehen; fordert einen umfassenderen sektorübergreifenden Dialog, mit dem eine ökologisch nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden kann;
- 20. fordert die kroatische Regierung nachdrücklich auf, die Wirksamkeit des derzeitigen Systems von Umweltschutzmaßnahmen einer erneuten Bewertung zu unterziehen, wozu auch die Entwicklung von Wasseraufbereitungsanlagen an der Küste, Abfalltrennung und Wärmerückgewinnungsanlagen sowie die Beseitigung von illegalen Mülldeponien gehören; fordert sie ferner auf, die Koordinierung zwischen allen verantwortlichen Gremien zu verbessern; fordert in diesem Zusammenhang auch eine Kampagne, um die Bevölkerung stärker für Umweltbelange zu sensibilisieren;
- 21. begrüßt Kroatiens Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (Pre-Accession Economic Programme) und nimmt zur Kenntnis, dass im März 2008 das seit langem fällige nationale Umstrukturierungsprogramm für den Schiffsbau verabschiedet werden sollte erinnert die kroatische Regierung daran, dass ein Fortschritt in diesem Bereich nicht nur ein Gebot des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, sondern auch für die Beitrittsverhandlungen von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, über das Instrument für Heranführungshilfe die Umsetzung des Umstrukturierungsprogramms zu ermöglichen;
- 22. betont, dass die neuen Rechtsvorschriften zügig umgesetzt werden sollten, da dies ein verlässlicher Maßstab ist, anhand dessen die Reife des Landes für eine Mitgliedschaft beurteilt werden kann, wobei sich diese Reife auf tatsächliche Fakten und nicht allein auf verabschiedete Gesetzesvorschriften stützt, insbesondere, wenn es um die Reform der Justiz, den Kampf gegen die Korruption sowie um wirtschaftliche Reformen geht;
- 23. fordert die kroatische Regierung auf, sicherzustellen, dass öffentliche Ausschreibungen gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vonstatten gehen;
- 24. hat mit Besorgnis die Kritik vernommen, die unlängst von der Kommission bezüglich der Art und Weise, wie EU-Gelder von den kroatischen Behörden verwaltet werden, geäußert wurde, und fordert diese nachdrücklich auf, die festgestellten administrativen Mängel mit Unterstützung der Kommission unverzüglich in Angriff zu nehmen, damit die vorübergehende Aussetzung der Auftragsvergabe im Rahmen des Programms PHARE2006 (mit einer Finanzausstattung von insgesamt 68,5 Millionen EUR) aufgehoben und die ursprüngliche Mittelausstattung für das Haushaltsjahr 2008 im Rahmen der Komponente I des Instruments für Heranführungshilfe nach einer Verringerung um 5 Millionen EUR wieder eingesetzt werden kann;
- 25. erinnert in Bezug auf noch ungelöste bilaterale Fragen alle betroffenen Parteien an den Grundsatz "pacta sunt servanda";
- 26. begrüßt, dass das kroatische Parlament am 13. März 2008 beschlossen hat, die Umwelt- und Fischereischutzzone nicht auf die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden, solange keine gemeinsame Vereinbarung im Geiste der EU erzielt wurde; ist zuversichtlich dass angesichts der endgültigen Klärung dieser Frage zügig beschlossen werden kann, neue Verhandlungskapitel zu eröffnen;
- 27. begrüßt die Bereitschaft Kroatiens, seine noch ausstehenden Grenzfragen mit Montenegro zu klären, wie die von den beiden Ministerpräsidenten am 12. März 2008 erzielte Einigung bekundet; begrüßt zudem die informelle grundsätzliche Einigung, die von den Ministerpräsidenten Kroatiens und Sloweniens in der Frage des Schiedsverfahrens erzielt wurde, und ersucht beide Seiten, diese Einigung umzusetzen und das Ergebnis des Schiedsverfahrens durch einen eindeutigen Beschluss der Parlamente der beiden Länder zu bekräftigen;
- 28. erinnert daran, dass in der Beitrittspartnerschaft speziell die Klärung von Grenzfragen als Priorität für Kroatien festgehalten ist; äußert sich in diesem Zusammenhang weiterhin besorgt über den Beginn der Bauarbeiten für die Peljeac-Brücke im Oktober 2007 trotz Ablehnung seitens Bosnien und Herzegowina aufgrund nicht klar festgelegter Seegrenzen; stellt fest, dass die Bauarbeiten an diesem Projekt derzeit eingestellt sind, und fordert Verhandlungen zwischen den beiden Staaten, um diese Frage zu klären;
- 29. beglückwünscht Kroatien zu den kontinuierlichen Fortschritten im Bereich der regionalen Zusammenarbeit und fordert es gleichzeitig nachdrücklich auf, auch im Bereich der gutnachbarlichen Beziehungen diesen Weg weiterzugehen, da beide Bereiche von grundlegender Bedeutung für die europäische Integration sind;
- 30. fordert Kroatien auf, seine konstruktive Haltung beizubehalten und in der Region weiterhin eine positive Rolle zu spielen, um die Konsolidierung von Bosnien und Herzegowina zu unterstützen und zu stärken;
- 31. teilt die Auffassung der Kommission, dass durch verstärkte Bemühungen von kroatischer Seite sowie eine anhaltende Unterstützung seitens der EU-Institutionen die Beitrittsverhandlungen auf jeden Fall im Jahr 2009 abgeschlossen werden sollten;
- 32. fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und die Mittel, die für die Vorbereitung, die Bearbeitung und den Abschluss der Verhandlungsunterlagen bereitgestellt werden, zu erhöhen, damit die Europäische Union rasch und effizient reagieren kann, wenn Kroatien bei der Erfüllung der entsprechenden Benchmarks für die Eröffnung bzw. den Abschluss der einzelnen Kapitel Fortschritte erzielt;
- 33. fordert die kroatische Regierung nachdrücklich auf, Gruppierungen der Zivilgesellschaft (nichtstaatliche Organisationen, Universitätskreise, Gewerkschaften) in den Prozess des Beitritts zur Europäischen Union mit einzubeziehen;
- 34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Kroatiens zu übermitteln.
- 1 ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 675.