Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 6. Mai 2004 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/3060 - zu dem Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 194/04(B)
Deutscher Bundestag
Drucksache 015/3060
15. Wahlperiode 05.05.04
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
Drucksachen 015/2543, 015/2673, 015/2904
- Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Dr. Dieter Wiefelspütz
- Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Dr. Thomas de Maizire
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 97. Sitzung am 11. März 2004 beschlossene Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss. beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 5. Mai 2004
Der Vermittlungsausschuss
Joachim Hörster Dr. Dieter Wiefelspütz Dr. Thomas de Maiziere
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
1. Zu § 4
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 werden die Wörter "für allein wohnende volljährige Personen: Lebenspartner außerhalb des Haushalts;" und das Wort "Eheschließungsjahr; " gestrichen.
- bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aaa) Der bisherige Regelungstext wird Buchstabe a.
- bbb) Folgender Buchstabe b wird angefügt:
"b) für Ausländer:
Zahl und Alter der im Ausland lebenden Kinder; im Ausland lebender Ehegatte oder im Ausland lebende Eltern;"
- cc) In Nummer 5 werden die Wörter "Besuch von Kindergarten, -krippe, -hort in den letzten vier Wochen," und die Wörter "Fachrichtung dieser Schul- oder Hochschulausbildung;" gestrichen.
- dd) In Nummer 9 werden die Wörter "Gründe des Berufswechsels;" gestrichen.
- ee) Nummer 14 wird aufgehoben.
- ff) Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14.
- b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:
- 1. Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung nach Versicherungssummenklassen;
- 2. für Erwerbstätige:
Art der geleisteten Schichtarbeit; Art der betrieblichen Altersversorgung; vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag;
- 3. Dauer einer Krankheit oder Unfallverletzung; Art des Unfalls; Art der Behandlung; Krankheitsrisiken; Körpergröße und Gewicht; amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft; Grad der Behinderung;
- 4. Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern sie seit 1960 ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten, Zuzugsjahr sowie, falls eingebürgert, ehemalige Staatsangehörigkeit."
- c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 1 werden die Wörter "sowie Zahl der Räume" und die Wörter "Ausstattung der Wohnung mit Bad, Dusche und WC;" gestrichen.
- bb) In Nummer 2 werden die Wörter "; Ermäßigung, Verbilligung oder Wegfall der Miete; Sozialwohnung" gestrichen.
- d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aaa) Nach dem Wort "Betrieb" wird das Semikolon durch einen abschließenden Punkt ersetzt.
- bbb) Die Wörter "normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitstage; tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitstage," werden gestrichen.
- bb) Nummer 3 wird aufgehoben.
- aa) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- e) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Für Schüler, Studenten und Erwerbstätige werden ab 2008 folgende Erhebungsmerkmale mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: Gemeinde, von der aus der Weg zur Arbeitsoder Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird; Lage der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel; Entfernung und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte."
2. Zu § 6 Abs. 2
In § 6 Abs. 2 wird vor dem Wort "Aufwandsentschädigung" das Wort "steuerfreie" eingefügt.
3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4
§ 7 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 2 Nr. 1 wird die Angabe " § 4 Abs. 1 bis 14, Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Abs. 2. Nr. 2 Buchstabe a" durch die Angabe " § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 13, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 4" ersetzt.
- b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
(4) Die Auskünfte über das Erhebungsmerkmal Wohn- und Lebensgemeinschaft nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, das Erhebungsmerkmal vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind freiwillig."
4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2
In § 8 Abs. 4 Satz 2 wird das Wort "Bundesstatistiken" durch das Wort "Erhebungen" ersetzt.
5. Zu § 11
In § 11 werden die Wörter "spätestens zum zehnten Tag eines Monats" durch das Wort "monatlich" ersetzt.