Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 105485 - vom 28. April 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. April 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 149 und Artikel 150 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 3. Juli 2008 mit dem Titel "Migration & Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme" (KOM (2008) 0423),
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern1,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zur Integration von Einwanderern durch mehrsprachige Schulen und Unterricht in mehreren Sprachen3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 über Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung6,
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. Februar 2009 zu dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Migration & Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme",
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0125/2009),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, das Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund anzuheben,
B. in der Erwägung, dass das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Diskussion über die Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme war,
C. in der Erwägung, dass die Migration innerhalb der Union und die Zuwanderung in die Union in den zurückliegenden Jahrzehnten zugenommen und sich damit vielerorts auch die Zusammensetzung der Schülerschaft in den einzelnen Schulen verändert hat,
D. in der Erwägung, dass die Verständigung und der Dialog der Schüler untereinander und zwischen Schülern und Lehrern häufig aufgrund kultureller Unterschiede erschwert wird,
E. in der Erwägung, dass die Bildungsleistungen von Migrantenkindern nachweislich erheblich schlechter sind als die von Kindern ohne Migrationshintergrund; ferner in der Erwägung, dass zahlreiche Schüler aus Migrantenfamilien in prekären sozioökonomischen Verhältnissen leben,
F. in der Erwägung, dass soziale, kulturelle und wirtschaftliche Nachteile für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit aus der Tatsache erwachsen, dass die Begabungen von Migrantenkindern häufig unentdeckt bleiben und nicht genutzt werden,
G. in der Erwägung, dass Schulbildung bis zu einem bestimmten Alter für Kinder unabhängig von ihrem Hintergrund gemäß Artikel 14 der Charta der Grundrechte nicht nur ein Grundrecht, sondern auch eine Pflicht ist und die nationalen Schulgesetze einzuhalten sind,
H. in der Erwägung, dass die Inhalte und die Gestaltung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen und dass Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene definiert und umgesetzt werden müssen,
I. in der Erwägung, dass die Migration eine kulturelle und pädagogische Bereicherung für die Schulen sein kann, jedoch zu ernsthaften Divergenzen führen kann, falls keine geeigneten flankierenden Maßnahmen getroffen werden,
J. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung reformieren müssen; in der Erwägung, dass sie gemeinsam die zur Bewältigung der Folgen der Migration erforderlichen Politikinstrumente entwickeln müssen,
K. in der Erwägung, dass die aus der stärkeren Migration resultierende wachsende Vielfalt der Schülerschaft eine Herausforderung für die Lehrerschaft darstellt, der jedoch nicht vermittelt wird, wie sie in angemessener Form mit dieser neuen Vielfalt in den Klassenzimmern umgehen kann,
- 1. begrüßt das oben genannte Grünbuch der Kommission vom 3. Juli 2008;
- 2. glaubt, dass sich die Kommission zu Recht nicht nur mit den Folgen der Migration innerhalb der Union für die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten befasst, sondern auch mit den Konsequenzen der Einwanderung in die Union für diese Systeme;
- 3. betont, dass die Bereitschaft von Arbeitnehmern in der Union, eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen, geringer sein könnte, wenn die Gefahr von Bildungsnachteilen für ihre Kinder besteht, und dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerfreizügigkeit und zufrieden stellenden Bildungsangeboten für Migrantenkinder besteht;
- 4. vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen auf EU-Ebene erforderlich sind, da alle Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht vor vergleichbaren Herausforderungen stehen; erinnert daran, dass der Anteil von Migrantenkindern an Schulen künftig steigen dürfte;
- 5. weist darauf hin, dass der Schaffung von integrierten Zentren zur Unterstützung von legalen Zuwanderern große Bedeutung zukommt, bieten sie ihnen doch die Möglichkeit, alle Integrationshindernisse (z. B. Probleme im Hinblick auf Arbeit, Bildung, Gesundheit usw.) mit Unterstützung von Fachleuten effizient anzugehen;
- 6. setzt sich für die Entwicklung eines Modells der Partnerschaft zwischen Schulen und Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten ein, durch das Kinder, deren Eltern im Ausland arbeiten, Programme der Gemeinschaft zur Förderung, Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen können;
- 7. besteht darauf, dass Kinder und Erwachsene mit Migrationshintergrund sich nur dann voll integrieren können, wenn sie die Möglichkeit erhalten, die Sprachen des Aufnahmelandes zu erlernen und die Bereitschaft vorhanden ist, dieses Angebot auch anzunehmen;
- 8. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Kinder von Migranten mit geregeltem Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung, einschließlich Kursen zum Erwerb der Amtssprachen des Aufnahmelandes, aber auch zur Förderung der Muttersprache und der Kultur des Herkunftslandes, erhalten;
- 9. hält es für entscheidend, dass die Eltern von Migrantenkindern, insbesondere deren Mütter, an den Programmen zum Erlernen der Amtssprachen des Aufnahmelandes teilnehmen, damit die Kinder nicht sozial ausgegrenzt bleiben und damit sie sie bei der schulischen Integration unterstützen können;
- 10. ist der Ansicht, dass die Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit Bestandteil jedes Schullehrplans sein muss; vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass bereits im Vorschulalter zum Sprachenlernen ermuntert werden sollte, um die Integration von Migranten zu fördern; ist jedoch der Ansicht, dass der Stellenwert im Lehrplan und die Organisation des Unterrichts in der Muttersprache ausdrücklich den Mitgliedstaaten überlassen werden sollten;
- 11. fordert, die Schwierigkeiten anzugehen, auf die Kinder, die ihre zur Aufnahme einer Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat abwandernden Eltern begleiten, stoßen, wenn es um die Einschreibung an einer Schule in der Klassenstufe geht, die der im Herkunftsland besuchten entspricht;
- 12. verweist auf die Bedeutung der direkten Einbeziehung von Familien und anderen Mitgliedern der lokalen Gemeinschaft, da die gesamte Gesellschaft für die soziale Integration verantwortlich ist und nicht nur die Schulen; unterstreicht, dass mit der Sozialberatung für Zuwanderer befasste Stellen mit Blick auf den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung besserer Informationen über die allgemeine und berufliche Bildung ermuntert werden müssen;
- 13. erkennt an, wie wichtig es ist, dass sich die Zivilgesellschaft für Migranten einsetzt, und dass sie parallel zum offiziellen Bildungssystem einen wesentlichen Beitrag in Bereichen wie der Unterrichtung der Sprache des Aufnahmelandes leisten kann;
- 14. hebt die Notwendigkeit der Integration von Migranten und sozialen Gruppen wie beispielsweise der Roma in die Gesellschaft hervor; betont, dass die Integration auf den Grundsätzen der Chancengleichheit in der Bildung beruhen muss, die einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Bildungsangeboten sicherstellen; weist alle befristeten oder dauerhaften Lösungen zurück, die auf Segregation und schlechter Bildung beruhen oder dazu führen;
- 15. unterstreicht, dass die Entwicklung interkultureller Kommunikationsfähigkeiten bei Kindern, und zwar sowohl bei den Kindern mit Migrationshintergrund als auch bei den Kindern der Aufnahmeländer, wichtig ist, und vertritt die Auffassung, dass die Fähigkeit, anderen seine eigene Kultur zu vermitteln und die Kultur und die Werte der anderen zu verstehen, zu einem zentralen Element der Schlüsselkompetenz "Kulturbewusstsein und kulturelle Kompetenz" werden sollte;
- 16. schlägt vor, dass legale Migranten für den Besuch von Sprachkursen zusätzliche finanzielle und administrative Unterstützung durch ausgebildetes Personal erhalten sollten, das auch die Muttersprache der Migranten versteht;
- 17. weist darauf hin, wie wichtig das Erlernen der Muttersprache und der Sprachen des Wohnsitzlandes sowie der Erwerb von Lese- und Schreibfertigkeiten für Migrantenkinder bereits im Vorschulalter sind;
- 18. erkennt an, wie wichtig es für die Erhaltung des kulturellen Erbes der Migranten ist, dass Unterrichtsstunden in deren Muttersprache in den Lehrplan aufgenommen werden;
- 19. hebt die Bedeutung des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung und dessen wichtige Rolle für die Integration und soziale Teilhabe von Personen aus weniger privilegierten Verhältnissen hervor; empfiehlt die umfassende Berücksichtigung der wichtigen integrativen Rolle des Sports für Migranten in der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten;
- 20. unterstreicht, wie wichtig die Einbeziehung junger Migranten in die verschiedenen Aktivitäten, die außerhalb des Lehrplans stattfinden, ist, da diese eine ausgezeichnete Möglichkeit für die soziale Integration darstellen;
- 21. unterstreicht, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Schule, in der Weiterbildung und am Arbeitsmarkt besser bestehen, je früher und erfolgreicher sie in die Schulen integriert werden; ist fest davon überzeugt, dass frühkindliche Erziehung im Vorschulalter diese Aussichten der Kinder erheblich verbessert, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Teilnahme von Migrantenkindern an der Vorschulerziehung zu verbessern;
- 22. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Bildung von Ghettoschulen und Sonderklassen für Migrantenkinder zu vermeiden und eine integrative Bildungspolitik zu fördern, bei der das Bildungsniveau, aber auch die persönlichen Bedürfnisse dieser Kinder bei der Klasseneinstufung berücksichtigt werden;
- 23. hält es für notwendig, dass die Bedürfnisse von Migrantenkindern stärker bei der Gestaltung des Lehrplans in den von ihnen besuchten Schulen berücksichtigt und die Lehrer auch mit interkulturellen Kompetenzen ausgestattet werden, damit sie möglichst effektiv mit der Vielfalt in den Schulen umgehen können;
- 24. vertritt die Auffassung, dass die Integration von erwachsenen Migranten und ihren Kindern durch Erwachsenenbildungsangebote für Migranten gefördert werden kann, und betont daher die Notwendigkeit, das lebenslange Lernen bei den Eltern dieser Kinder massiv zu fördern;
- 25. ist besorgt darüber, dass viele Migrantenkinder vorzeitig die Schule verlassen, und ist der Auffassung, dass Bemühungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Kinder mit Migrationshintergrund ihre schulische Ausbildung abschließen;
- 26. unterstreicht, dass ein hochwertiges Bildungssystem allen offenstehen muss;
- 27. ist davon überzeugt, dass die Gesellschaft insgesamt von Maßnahmen zur Anhebung des Bildungsstands von Kindern mit Migrationshintergrund profitiert;
- 28. ist der Meinung, dass die Lehrerbildung fächerübergreifend sein sollte und Pädagogen für durch Vielfalt sowie multikulturelle und mehrsprachige Bildung geprägte Konzepte rüsten sollte;
- 29. setzt sich für Mobilitätsprogramme zur Einstellung von Lehrkräften aus dem Herkunftsland ein, damit der Kontakt der jungen Migranten mit der Kultur und Lebensart des Herkunftslandes erleichtert wird;
- 30. betont, dass die Qualität der Lehrerbildung sich auf die Aufgaben der Lehrer konzentrieren sollte;
- 31. betont in diesem besonderen Zusammenhang die Bedeutung der Mobilität von Lehrern als integraler Bestandteil der Lehrerbildungsprogramme; ist der Ansicht, dass Lehrer die Möglichkeit haben sollten, ein oder zwei Semester an Gastuniversitäten im Ausland zu verbringen;
- 32. ist der Ansicht, dass Schulen Lehrer mit Migrationshintergrund benötigen, da sie für ihre Kollegen eine Quelle wichtiger Erfahrungen darstellen, den Erfolg der sozialen Integration verkörpern und als Vorbilder für Kinder mit Problemen dienen könnten;
- 33. stellt die Bedeutung einer speziellen Ausbildung für Lehrer heraus, die ausdrücklich auf die besondere Situation von Migrantenkindern, die Notwendigkeit ihrer erfolgreichen Integration in die regulären Schulbildungssysteme und die Verbesserung ihrer Bildungsleistungen ausgerichtet ist;
- 34. unterstreicht die Notwendigkeit von Beratungsdiensten für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die ihnen dabei helfen, den Kulturschock zu überwinden und sich an die Gesellschaft des Aufnahmelandes anzupassen;
- 35. schlägt vor, dass von jedem Mitgliedstaat Bildungsprogramme zur Vertiefung des Wissens über die Menschenrechte unter besonderer Hervorhebung der Gleichheit, Integration und persönlichen Freiheit entwickelt werden, um der offenbar mit Migranten und deren Kindern zusammenhängenden und sich manchmal sehr rasch ausbreitenden Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung vorzubeugen;
- 36. fordert, dass alle Migranten und Personen ohne Migrationshintergrund gleich behandelt werden; glaubt, dass schulische Einrichtungen und einzelne Lehrer Vielfalt als Normalzustand betrachten, jeden Einzelnen mit Respekt behandeln und Migranten die Hilfe geben sollten, die sie brauchen;
- 37. begrüßt den Beitrag, den die nichtformale Bildung dabei leistet, jungen Migranten wertvolle Fähigkeiten zu vermitteln, die die in der Schule erworbenen Fähigkeiten ergänzen, und fordert die Schulen auf, intensiver mit den Anbietern nichtformaler Bildungsmaßnahmen wie Jugendorganisationen zusammenzuarbeiten;
- 38. erinnert daran, dass Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Zugehörigkeit im Bereich der Bildung durch die Richtlinie 2000/43/EG untersagt wird, und fordert die Ächtung der Diskriminierung aus egal welchen Gründen, einschließlich Nationalität und Wohnrechtsstatus, im Bildungswesen;
- 39. erkennt an, dass die derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie 77/486/EWG nicht der neuen gesellschaftlichen Realität in der Union entsprechen; unterstützt nachdrücklich den von der Kommission initiierten Konsultationsprozess;
- 40. betont, dass die Vielfalt in den Schulen gefördert werden sollte und dass die schwächsten Gruppen von Migranten einschließlich Mädchen besonders berücksichtigt und unterstützt werden sollten;
- 41. ist der Meinung, dass die Richtlinie 77/486/EWG geändert werden muss und die Bildung von Kindern umfassen sollte, die Drittstaatsangehörige sind oder deren Eltern keine Bürger von Mitgliedstaaten sind;
- 42. betont die Bedeutung bestehender EU-Bestimmungen, in denen Garantien bezüglich des Rechts auf Zugang zu Bildung auch für Schüler, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind, verankert sind, wie beispielsweise die Richtlinien 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten1 und 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen2; fordert die Kommission auf, alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Einschränkung oder Aufhebung der erworbenen Ansprüche kontinuierlich zu verfolgen;
- 43. fordert, dass Schulen mit einem hohen Anteil an Zuwandererkindern die notwendige personelle und Sachausstattung erhalten, um die aus gemischten Klassen erwachsenden Herausforderungen zu bewältigen und sie in die Lage zu versetzen, guten Unterricht zu erteilen; ersucht die Kommission und den Rat, einen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung zwecks Austausch bewährter Verfahren und Entwicklung einer gemeinsamen Agenda zur Behebung der Defizite in der Bildung und Erziehung von Zuwanderern zu initiieren;
- 44. fordert die Kommission auf, regelmäßig über die bei der Integration von Migrantenkindern in das Schulsystem der Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;
- 45. ist der Auffassung, dass große Städte die Freiheit eingeräumt erhalten und nutzen sollten, die Politik zur Förderung der Integration von Einwandererkindern mit politischen Maßnahmen und Strategien in den Bereichen Wohnungswesen, (Kinder-)Betreuung, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Wohlergehen zu koordinieren, d. h. in Bereichen, die alle nachweislich Einfluss auf die Lernergebnisse von Einwandererkindern und ihre erfolgreiche Integration in die Gesellschaft haben;
- 46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 199 vom 6.8.1977, S. 32.
- 2 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- 3 ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 121.
- 4 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 300.
- 5 ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 46.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0422.
- 1 ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
- 2 ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 44.