Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/4194 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens - Drucksache 016/3227 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom ... [einsetzen: Datum und Fundstelle des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze] wird aufgehoben.

Artikel 5
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 72 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Datum und Fundstelle des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze] geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 1 bis 3 treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze nach "dessen Artikel 4 Satz 2] in Kraft.


Fristablauf: 09.03.07
Erster Durchgang: 549/06 (PDF)


1 www.insolvenzbekanntmachungen.de