Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin, 24. März 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung * beschlossen. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung soll um eine Länderöffnungsklausel ergänzt werden, die den Ländern jede Abweichung von den bundesrechtlichen Lärmschutzanforderungen ermöglichen soll.
Ziel des Verordnungsentwurfs des Bundesrates ist es, insbesondere die Innenentwicklungen und Nutzungsdurchmischung von Städten zu fördern und einer Verdrängung von Sportanlagen in Außenbereiche entgegen zu wirken.
Auch nach Auffassung der Bundesregierung sind die Innenentwicklung von Städten zu fördern und Sportanlagen wohnortnah zu erhalten. Anstelle einer Länderöffnungsklausel, mit der bundesweit einheitliche Maßstäbe beim Schutz vor Sportlärm aufgegeben würden, strebt die Bundesregierung jedoch Regelungen an, die die Sportanlagenlärmschutzverordnung vor dem Hintergrund der Vollzugserfahrungen von Ländern und Sportverbänden fortentwickeln und bundesweit einheitliche Maßstäbe erhalten.
Ein entsprechender Entwurf zur Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Vor dem Beschluss des Bundeskabinetts werden Länder und Verbände beteiligt, damit alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden können.
Mein Ziel ist es, mit dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung auch Lösungen für die Anliegen des Bundesrates zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks