Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft begründet wurde,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2008 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" (KOM (2008) 0319),
- - unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel der Initiative "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" zugestimmt hat,
- - unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008,
- - unter Hinweis auf die Abschlusserklärung, die bei dem Treffen der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat, angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister, die am 5. und 6. November 2007 in Lissabon stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer, das am 27. und 28. November 2005 anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft in Barcelona stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) vom 12. Juli 2008, die Erklärung der PVEM zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 13. Oktober 2008 und die Empfehlung der PVEM an das erste Treffen der Außenminister des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum vom 13. Oktober 2008,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 9. Oktober 2008,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer der Wirtschafts- und Sozialräte vom 16. Oktober 2008 in Rabat,
- - unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Präsidentschaft der PVEM sowie auf die von der PVEM auf ihrer vierten Plenartagung vom 27. und 28. März 2008 in Athen angenommenen Empfehlungen,
- - unter Hinweis auf das erste Treffen der EuroMedScola, zu dem am 16. und 17. November 2008 in Straßburg junge Bürgerinnen und Bürger der Partnerländer und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenkamen,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, insbesondere auf jene vom 5. Juni 2008 zu der Initiative: "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum"1,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2003 mit dem Titel "Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung - Strategische Leitlinien" (KOM (2003) 0294),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM (2006) 0726),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik2,
- - unter Hinweis auf die Prioritäten seiner Präsidentschaft der PVEM (März 2008 - März 2009),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0502/2008),
A. in Erwägung der zentralen Lage des Mittelmeerraumes und der zunehmenden gemeinsamen Interessen der Europäischen Union und der Partnerländer im Hinblick auf die Herausforderungen der Globalisierung und des friedlichen Zusammenlebens und infolgedessen in Erwägung der Notwendigkeit, stärkeren regionalen Zusammenhalt sowie die Entwicklung einer gemeinsamen politischen Strategie in diesem Bereich zu gewährleisten,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union dem Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen verpflichtet ist und auch künftig verpflichtet bleiben sollte,
C. in Erwägung der zunehmenden wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Entfernung zwischen beiden Seiten des Mittelmeeres - der nördlichen und der südlichen - und der Notwendigkeit, diese Ungleichheiten zu beseitigen, um auf lange Sicht einen gemeinsamen Raum des Friedens, der Sicherheit und des Wohlstands zu schaffen,
D. in der Erwägung, dass es notwendig ist, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerpartnerländern von Grund auf und ergebnisorientiert zu erneuern und zu vertiefen, und zwar ausgehend vom Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Partner und der Valorisierung dessen, was erreicht worden ist, aber auch unter Berücksichtigung der Grenzen und Schwachstellen der bisher verfolgten Politik und insbesondere der enttäuschenden Bilanz des Barcelona-Prozesses,
E. in Erwägung der Grenzen der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mit den Mittelmeerländern, welche die bilateralen Beziehungen privilegiert und sich dabei als unausgewogen und unfähig erweist, einen Beitrag zu einem gemeinsamen, umfassenden Reformprozess in der Region zu leisten,
F. in der Erwägung, dass es notwendig ist, Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des gesamten Mittelmeerraumes herzustellen, deren Grundlage eine enge Partnerschaft ist und die auf der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhen,
G. in der Erwägung, dass in einer Reihe von Partnerländern seit dem Beginn des Barcelona-Prozesses keine wesentlichen Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung und Achtung bestimmter gemeinsamer, in der Erklärung von Barcelona von 1995 hervorgehobener Werte und Grundsätze gemacht wurden, zu der sich die Partnerländer verpflichtet hatten, insbesondere in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit,
H. in der Erwägung, dass es notwendig ist, die territoriale und wirtschaftliche Integration zwischen den Ländern des Mittelmeerraumes zu fördern; in der Erwägung, dass echte territoriale und wirtschaftliche Integration nur verwirklicht werden kann, wenn konkrete Fortschritte im Hinblick auf die Lösung bestehender Konflikte sowie im Bereich der Demokratie und Menschenrechte erzielt werden,
I. in der Erwägung, dass die engeren Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern im Mittelmeerraum zu erheblich mehr Verkehr zwischen diesen Ländern geführt haben, was jedoch nicht mit der notwendigen Verbesserung und Modernisierung der diesbezüglichen Infrastruktur einhergegangen ist,
J. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs in der auf dem Pariser Mittelmeergipfel abgegebenen gemeinsamen Erklärung vom 13. Juli 2008 anerkannt haben, dass die PVEM der legitime parlamentarische Ausdruck des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum sein wird, und gleichzeitig erklärt haben, dass sie eine Stärkung der Rolle der PVEM in ihren Beziehungen mit den Partnerländern im Mittelmeerraum nachdrücklich unterstützen,
K. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass die zwischenstaatliche Dimension für die Gesamtheit der politischen Beziehungen zwischen den Ländern der Europa-Mittelmeer-Region nicht ausreicht,
L. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, wie wichtig die Rolle der PVEM ist, die als einzige parlamentarische Versammlung den Dialog und die Zusammenarbeit in der Europa-Mittelmeer-Region ermöglicht, indem sie die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und alle am Friedensprozess im Nahen Osten beteiligten Parteien zusammenbringt,
M. in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den vom Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum festgelegten Projekten und Initiativen zu gewährleisten und den jüngsten Vorschlägen, die von diesen Instanzen unterbreitet wurden, Rechnung zu tragen,
N. in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft an der Wiederbelebung der Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum zu gewährleisten,
O. daran erinnernd, dass bereits existierende Instrumente, politische Strategien und institutionelle Ebenen nicht verdoppelt oder überlagert werden sollten und dass die Kohärenz des gesamten Systems der Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum gewährleistet werden sollte,
P. in der Erwägung, dass alle Konflikte, an denen Länder im Mittelmeerraum beteiligt sind, schnell und friedlich beigelegt werden müssen; ferner in der Erwägung, dass es wichtig ist, den diesbezüglichen interkulturellen Dialog aufrechtzuerhalten,
Q. in der Erwägung, dass die neuerliche Verschärfung des israelischpalästinensischen Konflikts dem politischen Dialog der Europa-Mittelmeerpartnerschaft abträglich ist und die Gefahr besteht, dass mehrere der Ziele, die die neue Institution verfolgt, nicht erreicht werden können,
R. in der Erwägung, dass das Ausbleiben einer Lösung für die gravierenden politischen Spannungen in der Westsahara der Wiederbelebung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft nicht förderlich ist,
- 1. vertritt die Auffassung, dass der von den Staats- und Regierungschefs auf dem Mittelmeergipfel vom 13. Juli 2008 in Paris gebilligte Vorschlag zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum einen Beitrag zu Frieden und Wohlstand und einen Schritt in Richtung auf die wirtschaftliche und territoriale Integration der Länder des Mittelmeerraumes sowie deren Zusammenarbeit bei Umweltthemen und klimabezogenen Themen darstellt, sofern er die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt und konkrete und sichtbare Ergebnisse bringt; stellt fest, dass die Öffnung hin zu Ländern, die nicht an der Partnerschaft beteiligt sind, die Wahrscheinlichkeit erhöht, gleichberechtigte Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern im Mittelmeerraum herzustellen und die Probleme der Region in umfassender Weise anzugehen;
- 2. bekräftigt seinen in seiner Entschließung vom 15. Januar 2009 zur Lage im Gaza-Streifen1 vertretenen Standpunkt und äußert Sorge über die neuerliche Verschärfung des israelischpalästinensischen Konflikts, die den politischen Dialog zwischen den Partnern der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft bereits nachteilig beeinflusst hat; hält es für wichtig, weitere Verzögerungen in dieser Anfangsphase der Union für den Mittelmeerraum zu vermeiden und hofft, dass die Zusammenarbeit sobald wie möglich wieder in Gang kommen und zu dem gemeinsamen Ziel des Friedens im Nahen Osten beitragen wird; betont, dass die neuen Institutionen der Union für den Mittelmeerraum, im Sinn der bei dem oben genannten Pariser Gipfeltreffen vom 13. Juli 2008 und bei dem oben genannten Treffen der Außenminister am 3. und 4. November 2008 in Marseille vereinbarten Grundsätze einen gezielten projektorientierten Ansatz verfolgen sollten, als dem wichtigsten Mehrwert, den die Union erbringen kann;
- 3. nimmt den auf der Tagung der Außenminister vom 3. und 4. November 2008 in Marseille vorgelegten Vorschlag zur Kenntnis, den "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" künftig "Union für den Mittelmeerraum" zu nennen; vertritt die Ansicht, dass mit dieser Namensgebung der paritätische Charakter der Partnerschaft hervorgehoben wird mit dem Ziel, Vorhaben der wirtschaftlichen und territorialen Integration zu realisieren; hält es jedoch für notwendig, den strategischen Wert der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Mittelmeerraums und den "Besitzstand" des Barcelona-Prozesses, besonders die Einbindung der Zivilgesellschaft, im Rahmen der politischen Strategien zu bestätigen, die die Union mit ihren Mittelmeerpartnern bereits in Form regionaler und subregionaler Programme und gemeinsamer Leitlinien für die bilaterale Zusammenarbeit entwickelt;
- 4. fordert in diesem Sinne den Rat und die Kommission auf, die Kohärenz der Tätigkeit der Union vor allem im Hinblick auf die möglichen institutionellen Entwicklungen (insbesondere die Rolle des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik als Vizepräsident der Kommission) und die Verwendung der gemeinschaftlichen Haushaltsmittel sicherzustellen;
- 5. begrüßt es, dass die Schaffung der Union für den Mittelmeerraum durch die Organe der Europäischen Union unterstützt wurde;
- 6. billigt die Entscheidung, durch die Festlegung einiger Großprojekte, die mithilfe der neuen Instrumente des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum verwirklicht werden sollen, einem multilateralen Rahmen den Vorzug zu geben; stellt jedoch fest, dass es im Mittelmeerraum an Strategien für die wirtschaftliche und territoriale Integration, mit denen diese Projekte unterstützt werden könnten, fehlt;
- 7. ist der Ansicht, dass für die Durchführung der Projekte auf "Programmabkommen" zurückgegriffen werden sollte, die sich am Subsidiaritätsprinzip orientieren und in denen klar die finanziellen sowie die verwaltungs- und kontrolltechnischen Verantwortlichkeiten der verschiedenen institutionellen Ebenen (Europäische Union, Mitgliedstaaten, Regionen, Unternehmen, Sozialpartner) festgelegt werden;
- 8. weist darauf hin, dass die im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum finanzierten Projekte aus Mitteln der Gemeinschaft und von Partnerländern und dem Privatsektor finanziert werden sollten; legt deshalb dem Rat und der Kommission nahe, die Rolle und die Initiativen der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) zu präzisieren bzw. zu stärken, die durch ihr Investitionsprogramm zur wirtschaftlichen Öffnung und Modernisierung der Mittelmeerländer beiträgt; bekräftigt seine Unterstützung für die Errichtung einer Europa-Mittelmeer-Investitionsbank und für die Abstimmung mit den internationalen Investoren; betont, wie wichtig der Transfer von Ersparnissen von Migranten aus den Ländern des südlichen Mittelmeerraums in ihr Herkunftsland ist, und ist der Auffassung, dass es sich dabei um ein hervorragendes Mittel zur Entwicklungsförderung handelt, das bisher nur unzureichend genutzt wurde;
- 9. vertritt die Auffassung, dass die Finanzierungsquote der Europäischen Union für Projekte im Mittelmeerraum in Erwartung der Revision der Finanziellen Vorausschau gewährleistet sein muss, ohne die laufenden oder geplanten regionalen Europa-Mittelmeer-Programme, deren Stärkung vom Europäischen Parlament mehrmals gefordert wurde, zu beeinträchtigen; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Befugnisse des Europäischen Parlaments im Haushaltsverfahren der Europäischen Union hin; wünscht, dass das Parlament regelmäßig über das Vorankommen der Projekte informiert wird;
- 10. vertritt die Ansicht, dass das Sekretariat dank seiner operationellen Fähigkeit und der politischen Bedeutung seiner Zusammensetzung ein wichtiges Potenzial für die Wiederbelebung der Europa-Mittelmeer-Beziehungen darstellen könnte; fordert, dass das Sekretariat so rasch wie möglich seine Arbeit aufnimmt kann, um zu zeigen, dass es möglich ist, die derzeitigen Spannungen durch die Förderung realer und konkreter Projekte der gegenseitigen Zusammenarbeit zu überwinden; begrüßt, dass ein einstimmiger Beschluss über den Sitz des Sekretariats zustande gekommen ist; erinnert daran, dass die Stadt Barcelona der Ort ist, an dem die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft ins Leben gerufen wurde;
- 11. stellt übereinstimmend fest, dass aus Sicht der Europäischen Union die Ko-Präsidentschaft mit der Außenvertretung der Europäischen Union gemäß den geltenden Vertragsbestimmungen vereinbar sein muss; hofft in diesem Sinne - die Annahme des Vertrags von Lissabon vorausgesetzt - , dass die Europäische Union bei ihrer Vertretung in den neuen Institutionen der Union für den Mittelmeerraum für Kohärenz und Kontinuität sorgen wird,
- 12. begrüßt den Beschluss der Ministerkonferenz vom 3. November 2008, bei dem die von der PVEM am 13. Oktober 2008 in Jordanien angenommene Empfehlung gebührend berücksichtigt wurde; unterstützt den Beschluss, der Union für den Mittelmeerraum eine starke parlamentarische Dimension zu verleihen und damit ihre demokratische Legitimität auf der Grundlage der PVEM zu stärken, die weiter verstärkt werden muss und deren Tätigkeit besser mit der anderer Institutionen der Partnerschaft koordiniert werden muss, wobei die Möglichkeit erwogen werden sollte, ihr Rechtspersönlichkeit sowie das Recht, wirtschaftliche und territoriale Integrationsstrategien und Projekte vorzuschlagen und zu bewerten, zu verleihen und die Möglichkeit einzuräumen, den Außenministern bei ihren Treffen Empfehlungen vorzulegen; hofft darauf, dass diese institutionelle Anerkennung der PVEM auch darin zum Ausdruck kommen wird, dass sie als Beobachterin an allen Sitzungen der Exekutive, der Staats- und Regierungschefs und der Minister sowie an den Vorbereitungstreffen hoher Beamter teilnimmt;
- 13. begrüßt den Beschluss der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, die Liga der Arabischen Staaten in Anerkennung ihres positiven Beitrags zur Verwirklichung der Ziele des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität in der Mittelmeerregion an allen Sitzungen auf allen Ebenen teilnehmen zu lassen;
- 14. betont die Notwendigkeit, regionale und lokale Gebietskörperschaften in den neuen institutionellen Rahmen einzubeziehen; begrüßt die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen und den Vorschlag zur Gründung einer Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM);
- 15. vertritt die Ansicht, dass parallel zur Stärkung der parlamentarischen Dimension eine ähnliche Entwicklung notwendig ist, um die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die einschlägige institutionelle Struktur der Union für den Mittelmeerraum zu gewährleisten, insbesondere durch Mechanismen, die gewährleisten, dass sie zu der Wahl, der Umsetzung und der Weiterverfolgung der Projekte konsultiert wird; fordert in diesem Zusammenhang die PVEM auf, die Zivilgesellschaften des nördlichen und des südlichen Mittelmeerraums stärker in ihre Arbeiten einzubeziehen; fordert, dass die Rolle der Sozialpartner mit der Perspektive der Gründung eines Wirtschafts- und Sozialausschusses für den Europa-Mittelmeer-Raum aufgewertet wird;
- 16. stellt fest, dass einige Länder, die am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum beteiligt sind, nicht an der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft teilgenommen haben; fordert in diesem Zusammenhang den Rat, die Kommission und alle am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum beteiligten Staaten auf, einen kohärenten Beziehungsrahmen zu gewährleisten, der die wirtschaftliche und territoriale Integration der Europäischen Union und aller Länder des Mittelmeerraumes zum Ziel hat; fordert den Rat und die Kommission auf zu gewährleisten, dass alle Länder, die am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum teilnehmen, Zugang zu den bereits im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft vorgesehenen regionalen Programmen erhalten können;
- 17. betont, dass die Teilnahme am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum keine Alternative zur Erweiterung der Europäischen Union darstellt und die Beitrittsaussichten derzeitiger oder künftiger Bewerberländer nicht berührt; vertritt die Ansicht, dass die Union für den Mittelmeerraum andere regionale Initiativen der Zusammenarbeit nicht behindern wird;
- 18. weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die gesamte Europa-Mittelmeer-Politik von Grund auf zu erneuern, indem ihre politische Dimension und ihre gemeinsame Entwicklung gestärkt werden; stellt fest, dass die Initiative "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" in jedem Fall die breitere Perspektive dieser Politik nicht schmälert;
- 19. vertritt die Auffassung, dass der Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum die bestehenden Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft stärken sollte, um allen Partnerländern die Möglichkeit zu bieten, auf der Grundlage von im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Prioritäten und Zielen an den regionalen Programmen und den entsprechenden politischen Maßnahmen der Europäischen Union teilzunehmen; erinnert daran, dass es wichtig ist, die Öffnung der Gemeinschaftsprogramme für die Teilnahme der Partnerländer insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und berufliche Bildung (Austausch von Studierenden usw.) auszubauen;
- 20. ist der Auffassung, dass die Fragen des Friedens und der Sicherheit, der Menschenrechte und der Demokratie sowie der kulturellen Zusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Dimension erörtert werden müssen; betont erneut, dass der Union für den Mittelmeerraum die Aufgabe zufällt, anhand von Strategieplänen und spezifischen Projekten territoriale, Infrastruktur- und Umweltfragen in Angriff zu nehmen; hofft, dass diese praktische Dimension zu einer Erneuerung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft beitragen kann;
- 21. erinnert an die ersten Initiativen, die am 13. Juli 2008 auf dem Pariser Mittelmeergipfel vorgeschlagen wurden: Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres, Meeresautobahnen und Autobahnen an Land, Zivilschutz, Solarprogramm für den Mittelmeerraum, Hochschulbildung und Forschung, Initiative zur Unternehmensentwicklung im Mittelmeerraum;
- 22. erinnert daran, dass es - um die ehrgeizigen Ziele des Barcelona-Prozesses zu erreichen - notwendig ist, die Zusammenarbeit rasch auf die Bereiche Wasserbewirtschaftung, Landwirtschaft, Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln, Energie, Berufsbildung, Kultur, Gesundheit, Fremdenverkehr usw. auszudehnen;
- 23. befürwortet nachdrücklich die Umweltdimension des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum und die damit verbundenen Initiativen und Projekte, wie die neue Europa-Mittelmeer-Initiative zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres und das Projekt für Solarenergie im Mittelmeerraum;
- 24. vertritt die Ansicht, dass die Einbeziehung aller Länder des Mittelmeerraumes in den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum die Gelegenheit bietet, die Probleme der Region auf umfassendere Art anzugehen und den Prozess wirksamer mit bereits bestehenden Programmen wie dem Aktionsplan für das Mittelmeer des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zu verbinden und zu koordinieren;
- 25. begrüßt den in der Abschlusserklärung der Präsidentschaft der vierten Plenartagung der PVEM vom 27. und 28. März 2008 enthaltenen Vorschlag der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Energiegemeinschaft mit Unterstützung der PVEM; erkennt an, wie wichtig die Stärkung der Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen den Europa-Mittelmeer-Partnern ist und dass für die Umsetzung von Großprojekten in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieinfrastruktur in der Europa-Mittelmeer-Region ein regionaler Energiemarkt entwickelt werden muss;
- 26. hofft, dass die Stärkung der Europa-Mittelmeer-Beziehungen der Entwicklung eines Raums des Friedens und des Wohlstands eine neue Dynamik verleihen wird; betont, dass Frieden und politische Stabilität im Mittelmeerraum für die kollektive und individuelle Sicherheit entscheidend sind, und zwar weit über den Mittelmeerraum hinaus; betont, dass dieses Ziel nur durch eine auf dem Verhandlungsweg erzielte umfassende Lösung der Konflikte in der Region erreicht werden kann; ist der Auffassung, dass die Union die Führungsrolle bei der Lösung dieser Konflikte übernehmen muss, indem sie das Vertrauen aller beteiligten Parteien gewinnt; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels, der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels förmlich weiterzuführen; begrüßt den Appell im Rahmen der Erklärung von Marseille an die betroffenen Parteien, sich zu bemühen, einen Prozess der schrittweisen Entmilitarisierung und Abrüstung in Nahost einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer atomwaffen- und massenvernichtungswaffenfreien Zone;
- 27. ist der Auffassung, dass ein Abbau der Spannungen im Mittelmeerraum eine Verbesserung des gesellschaftlichen und kulturellen Verständnisses zwischen den Völkern voraussetzt und daher Initiativen wie die Allianz der Zivilisationen als bevorzugtes Forum für einen Dialog, der zur Stabilisierung der Region beiträgt, unterstützt werden sollten; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, Strategien zur Förderung dieses Dialogs vorzulegen; ermutigt zum Ausbau der Beziehungen zwischen der PVEM und der Anna-Lindh-Stiftung einschließlich der Veranstaltung von Treffen zwischen führenden Netzwerken der Anna-Lindh-Stiftung und dem Ausschuss für Kultur der PVEM;
- 28. weist darauf hin, dass eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und den politischen Pluarlismus zu fördern, und stellt fest, dass es immer noch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gibt; betont erneut, wie wichtig die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist; fordert, das bisher Erreichte einer Bewertung zu unterziehen und die im Bereich der Partnerschaft eingesetzten Instrumente entsprechend anzupassen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klare Kriterien für den Einsatz dieser Instrumente festzulegen, auch im Hinblick auf andere internationale Organisationen wie den Europarat, und ein wirksames System zur Kontrolle der Umsetzung der Instrumente einzurichten; fordert in diesem Zusammenhang alle Beteiligten auf, die Achtung der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie der Rechte von Minderheiten auszuweiten und zu fördern; befürwortet die Schaffung eines gemeinsamen politischinstitutionellen Rahmens, der eine umfassendere Zusammenarbeit sowohl bei der Identifizierung von Problemen als auch bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen ermöglicht;
- 29. fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie klar in den Zielen dieser neuen Initiative zu verankern, die Umsetzung bestehender Mechanismen wie der in den Assoziationsabkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel und die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte weiter zu stärken und einen Mechanismus zur Umsetzung dieser Klausel in der neuen Generation von Abkommen und in den bilateralen ENP-Aktionsplänen zu schaffen; betont, dass die Werkzeuge zur Förderung der Menschenrechte, über welche die ENP verfügt, bestmöglich eingesetzt werden müssen, indem eine bessere politische Kohärenz zwischen den EU-Organen gewährleistet wird;
- 30. legt allen Ländern, die an der Partnerschaft teilnehmen, der Kommission sowie den künftigen Organen der Union für den Mittelmeerraum nahe, der Verfolgung gemeinsamer migrationspolitischer Strategien neuen Schwung zu verleihen, um die personellen Ressourcen und den Austausch zwischen den Bevölkerungen des Mittelmeerraums zu entwickeln, dabei aber auf jegliche rein sicherheitsorientierte Sichtweise zu verzichten; vertritt die Auffassung, dass sich die Migrationsfragen auf die Möglichkeiten legaler Mobilität, die Bekämpfung illegaler Migrationsströme, eine bessere Integration der Migranten und die Ausübung des Asylrechts konzentrieren müssen; betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit und eines Geistes der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Länder des südlichen Mittelmeerraums; begrüßt es, dass im November 2007 die Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz über Migration stattgefunden hat, und hält es für notwendig, dass die Union für den Mittelmeerraum der geordneten Steuerung der Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit schenkt;
- 31. nimmt die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs anlässlich des Mittelmeergipfels von Paris am 13. Juli 2008 zur Kenntnis, in der es heißt, dass der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum die Entschlossenheit zum Ausdruck bringe, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials und der Beschäftigung im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen - einschließlich durch die Linderung der Armut - zu fördern, und sieht diesbezüglichen neuen Initiativen, Programmen und Finanzierungsregelungen erwartungsvoll entgegen;
- 32. ist der Auffassung, dass - falls eine für beide Seiten vorteilhafte Europa-Mittelmeer-Freihandelszone verwirklicht werden soll - die Wirtschafts- und Handelsinitiativen der Union für den Mittelmeerraum das Wirtschaftswachstum in der Region, die Eingliederung der Region in die Weltwirtschaft und die Verringerung der Entwicklungskluft zwischen der Nord- und Südseite des Mittelmeeres fördern und dabei den sozialen Zusammenhalt stärken müssen;
- 33. betont, dass es notwendig ist, die sozialen Auswirkungen der Liberalisierungsprozesse systematisch zu bewerten und zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Ernährungssicherheit; betont ferner, dass diese Auswirkungen von Sektor zu Sektor und von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können;
- 34. betont, dass der informelle Sektor und die Schattenwirtschaft in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums große Ausmaße aufweisen; ist der Auffassung, dass die Unterstützung der progressiven Eingliederung dieser Aktivitäten in die formelle Wirtschaft eine Voraussetzung für die Entwicklung der Region darstellt;
- 35. stellt fest, dass seit den Beitritten von 2004 und 2007 der Handel zwischen den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Partnerländern im Mittelmeerraum ständig zunimmt; fordert, dass diese Tendenz im Rahmen der Partnerschaft berücksichtigt und gefördert wird;
- 36. betont die Notwendigkeit, junge Menschen zur Gründung von Kleinunternehmen zu ermutigen, und zwar auch durch Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Mikrokrediten; ist im Übrigen der Auffassung, dass die Unterstützung der FEMIP verstärkt werden muss;
- 37. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern des Mittelmeerraums andererseits Maßnahmen der Zusammenarbeit im Bereich Migration und Asylpolitik einschließlich der Finanzierung von Lagern für Einwanderer vorsehen, und fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dringend auf zu prüfen, ob die Menschenrechte und Grundfreiheiten in diesen Lagern uneingeschränkt geachtet werden;
- 38. erachtet es als wesentlich, konkrete und fassbare Ziele auf sozialem Gebiet zu erreichen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Ziel einer Freihandelszone nicht nur unter Berücksichtigung des Wirtschaftswachstums, sondern vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu bewerten ist; erinnert daran, dass die Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit das wichtigste soziale Problem in den Mittelmeerländern darstellt;
- 39. empfiehlt den Partnerländern im Süden, nach dem Muster des von Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien unterzeichneten Wirtschaftsabkommens von Agadir den Süd-Süd-Handel zu entwickeln, und betont, dass die Organe der Europäischen Union Anfragen nach technischer Unterstützung zugunsten dieser Süd-Süd-Integration positiv beantworten müssen;
- 40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und den Parlamenten aller Partnerländer der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0257.
- 2 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0025.