Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über den Abschluss einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse, in der Fassung des Beschlusses 2006/512/EG (C6-0009/2008 - 2008/2002(ACI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass bestimmte Vorschriften der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse2 ("Vereinbarung von 2000") bedauerlicherweise von der Kommission missachtet worden sind, beispielsweise die Vorschrift, dass das Parlament zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der Ausschüsse die verschiedenen Komitologie-Dokumente erhalten soll, weil diese Dokumente dem Parlament fast immer zu spät und auf jeden Fall nicht zur gleichen Zeit wie den Mitgliedern des Ausschusses übermittelt werden,

B. unter Hinweis darauf, dass die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates in höchstem Maße unbefriedigend waren und - mit Ausnahme der Modalitäten für das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle - noch immer nicht zufriedenstellend sind, was unter anderem auf die Art und Weise zurückzuführen ist, wie die "Komitologie-Datenbank" funktioniert hat; unter Hinweis darauf dass Dokumente oftmals stückweise und ohne klare Erläuterung ihres Status und bisweilen unter irreführenden Überschriften übermittelt werden, d.h. Durchführungsmaßnahmen, über die im Ausschuss noch nicht abgestimmt worden ist, werden unter der Rubrik "Recht auf Kontrolle" übermittelt, obwohl sie unter der Rubrik "Recht auf Information" übermittelt werden sollten, wodurch unklar wird, welche Fristen gelten,

C. in der Erwägung, dass dieses Problem in der Praxis die bereits sehr begrenzte Kontrolle des Parlaments über Fragen der Komitologie noch weiter einschränkt,

D. in der Erwägung, dass sich die Kommission jetzt verpflichtet hat, ein elektronisches Verzeichnis einzurichten, das alle dem Parlament übermittelten Dokumente enthält, zu dem das Parlament direkten Zugang haben wird, das eine klare Identifizierung der Dokumente ermöglicht, die unter das gleiche Verfahren fallen, Angaben zum Verfahrensstadium und zum Zeitplan enthält, eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Entwürfen von Maßnahmen, die beim Parlament eingehen, und dem endgültigen Entwurf gestattet, der nach Stellungnahme des Ausschusses übermittelt wird, und eine eindeutige Identifizierung aller Änderungen an Dokumenten ermöglicht, die dem Parlament bereits übermittelt wurden,

E. in der Erwägung, dass die neue Vereinbarung von großer praktischer Bedeutung nicht nur im Hinblick auf das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle, sondern für sämtliche Komitologieverfahren ist; in der Erwägung, dass die neue Vereinbarung einen Präzedenzfall für künftige Interinstitutionelle Vereinbarungen mit vergleichbaren Zielsetzungen schaffen kann,

F. in der Erwägung, dass die Vereinbarung zwar lediglich für einen kurzen Übergangszeitraum gilt, dass die während des Übergangszeitraums gewonnene Erfahrung jedoch sehr aufschlussreich sein könnte, und ihr Ziel darin besteht, dass nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon alle Komitologieverfahren zwischen den drei Organen zufrieden stellend ablaufen,

Anlage

Europäisches Parlament Kommission

Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse, in der Fassung des Beschlusses 2006/512/EG

Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Vertrauliche Dokumente

Entschließungen des Europäischen Parlaments nach Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG

Regelungsverfahren mit Kontrolle

Finanzdienstleistungen

Zeitplan der parlamentarischen Arbeiten

Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission

Frühere Vereinbarungen