Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Es besteht allerdings noch Ergänzungsbedarf.
- 2. Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zeitnah eine weitere Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vorzulegen, in der die dringend erforderliche neue Bewertung des Diabetes mellitus vorgenommen wird. In seinem Urteil vom 23. April 2009 - B 9 SB 3/08 R - hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die derzeitigen Bewertungskriterien des Diabetes mellitus gegen höherrangiges Recht verstoßen, weil sie die therapiebedingten Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht entsprechend berücksichtigen. Zur Gewährleistung einer bundeseinheitlichen Feststellungspraxis muss hier der Verordnungsgeber zeitnah eine Neuregelung treffen. Dabei sollte auch dem hohen therapeutischen Aufwand bei intensivierter Insulintherapie im Kindes- und Jugendalter Rechnung getragen werden, der die Teilhabe stärker beeinträchtigen kann als im Erwachsenenalter. Das muss vor allem gelten, wenn die Stoffwechselführung nachweislich erschwert ist und dauerhaft eine instabile Stoffwechsellage besteht.