873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte oder Beauftragten des Bundesrates für nachfolgende Gremien
- a) Sportministerrat (Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich: Sport) inkl. Ratsarbeitsgruppe Sport
- für den Sportministerrat
einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium des Innern und für Sport
(StMin. Karl Peter Bruch)
und als Vertreter für den Sportministerrat
einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,
Innenministerium
(Min. Dr. Ingo Wolf).
- für die Ratsarbeitsgruppe Sport
einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium des Innern und für Sport
(MDgt. Dr. Franz-Josef Kemper). - b) EU-Sportdirektorenkonferenz
einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium des Innern und für Sport
(MDgt. Dr. Franz-Josef Kemper). - c) EU-Sportforum
eine Vertreterin des Landes Schleswig-Holstein,
Innenministerium
(MR"in Gunda Spennemann-Gräbert). - d) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Gesundheit"
einen Vertreter des Landes Berlin,
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Dr. Herbert Dierker). - e) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Wirtschaft"
eine Vertreterin der Freien und Hansestadt Hamburg,
Behörde für Kultur, Sport und Medien - Sportamt -
(Michaela Petermann). - f) Arbeitsgruppe der Kommission "Gemeinnützige Sportorganisationen"
einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,
Innenministerium
(Henning Schreiber). - g) Arbeitsgruppe der Kommission "Bildung und Weiterbildung im Sport"
einen Vertreter des Landes Berlin,
Olympiastützpunkt
(Andreas Hülsen). - h) Arbeitsgruppe der Kommission "Integration im und durch Sport"
einen Vertreter des Landes Hessen,
Ministerium des Innern und für Sport
(MDgt. Prof. Dr. Heinz Zielinski).Begründung (nur gegenüber Plenum):
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat sich am 8. April 2010 im Umlaufverfahren auf die Vertreterinnen und Vertreter verständigt, die zur Entsendung in die EU-Gremien im Bereich des Sports empfohlen werden sollen. Die Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter liegt im besonderen Interesse der Länder. Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, ist zum ersten Mal der Sport explizit in den Verträgen der EU genannt. Artikel 165 AEUV zielt auf eine Förderung der europäischen Dimension des Sports ab. Künftig werden vor allem das Sportförderprogramm der EU und ein Strategiepapier der Kommission zur Weiterführung des Weißbuchs Sports relevante Themen sein, zu denen im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament Beschlüsse zu erwarten sind. Diese Prozesse werden unmittelbare Auswirkungen auf die Sportentwicklung und Sportförderung in den Ländern haben.