Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts
(Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/3309 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) - Drucksache 016/1831 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 616/05 (PDF)