Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Januar 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.