Der Bundesrat hat in seiner 788. Sitzung am 23. Mai 2003 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
Zu § 1 Abs. 1 und 2 MautHV
In § 1 sind die Absätze 1 und 2 wie folgt zu fassen:
§ 1 Mautsätze
- (1) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen
- 1. 0,09 Euro in der Kategorie A
- 2. 0,11 Euro in der Kategorie B
- 3. 0,13 Euro in der Kategorie C
- (2) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen
- 1. 0,10 Euro in der Kategorie A
- 2. 0,12 Euro in der Kategorie B
- 3. 0,14 Euro in der Kategorie C
Begründung:
Im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr sind Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro vorgesehen.
Da die geplanten Maßnahmen nicht sofort wirksam werden und teilweise der vorherigen Zustimmung der Europäischen Kommission bedürfen, soll die Maut zunächst in einer durchschnittlichen Höhe von 12,4 Cent/km festgelegt werden. Nach Einführung der Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen soll die Maut auf die ursprünglich geplante Höhe von durchschnittlich 15 Cent/km angepasst werden.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV)
- 1. Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, dass
- a) aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. € jährlich gewährleistet wird und dazu
- b) folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollen:
- - Mautermäßigungsverfahren/Mineralölsteueranrechnungsverfahren
- - Änderung des Kfz-Steuergesetzes
- - Innovationsprogramm
- - oder jede andere geeignete Harmonisierungsmaßnahme einschließlich der Änderung der Emissionsklassenzuordnung
Mautermäßigungsverfahren/Mineralölsteueranrechnungsverfahren sind prioritär zu verfolgen, um die angestrebte Harmonisierung umfassend und zeitnah zu erreichen. Die weiteren Harmonisierungsmaßnahmen werden gleichzeitig vorbereitet.
- 2. Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, dass zur Erreichung dieses Ziels die Mauthöhe zunächst mit einem Eingangssatz von durchschnittlich 12,4 Cent/km festgesetzt wird. Dieser Mautsatz wird je nach dem Wirksamwerden und dem Umfang der Maßnahmen, die in den voranstehenden Punkten aufgeführt sind und die teilweise einer vorherigen Zustimmung der EU-Kommission bedürfen, auf das ursprünglich vorgesehene Niveau der Mautsätze von durchschnittlich 15 Cent/km festgesetzt.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für die beihilferechtliche Genehmigung des Mautermäßigungsverfahrens/Mineralölsteueranrechnungsverfahren durch die EU-Kommission einzusetzen und dabei eine möglichst unbürokratische Verfahrensweise anzustreben. Der Bundesrat erklärt, dass er einer entsprechenden Anhebung der Mautsätze (bis zu 2,6 Cent/km) zustimmen wird.
- 4. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes vorzubereiten mit dem Ziel einer Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge bis auf das EU-rechtlich zulässige Mindestniveau nach der Richtlinie 1999/62/EG und hierzu die erforderliche Genehmigung der EU-Kommission einzuholen. Der Bundesrat setzt voraus, dass die Länder einen vollständigen Ausgleich der ihnen hierdurch entstehenden jährlichen Einnahmeausfälle erhalten. Ziel der Absenkung der Kfz-Steuer ist eine Entlastung um ca. 115 Mio. €. Mit Inkrafttreten wird der Mautsatz entsprechend angehoben (0,5 Cent/km).
- 5. Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, dass zur Förderung der verkehrs- und umweltpolitisch erwünschten vorzeitigen Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw ein Innovationsprogramm ab 2004/2005, durch das für die Anschaffung in Deutschland neu zugelassener schwerer Lkw der noch nicht verbindlichen Emissionsklassen S 4, S 5 und besser ein Innovationszuschuss gewährt wird, von der Bundesregierung vorbereitet wird. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine erhöhte Förderung. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die erforderliche Genehmigung der EU-Kommission zu beantragen. Je nach Inanspruchnahme beträgt das Fördervolumen 120 bis 240 Mio. € (Mittelwert 180 Mio. €) für die Jahre 2004/2005 bis 2008/2009. Der Bundesrat erklärt, dass er einer entsprechenden Anhebung der Mautsätze zustimmen wird.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine flexible, unbürokratische und mittelstandsfreundliche Mauterhebung, Mautabrechnung sowie ein entsprechendes Zahlungsverfahren sicherzustellen und für den Fall, dass sich in der Praxis Probleme ergeben sollten, entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.
- 7. Der Bundesrat begrüßt die Zusicherung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, beim Mitteleinsatz für Projekte nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VIFGG die Herstellung des Benehmens mit den Ländern zu gewährleisten.