Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.
- 2. Der Bundesrat bedauert aber, dass durch diese Maßnahmen nur ein geringer Anteil des vereinbarten Harmonisierungsvolumens von 600 Mio. Euro jährlich erreicht werden kann. Er bekräftigt daher seine mit Beschluss vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 553/06(B) ) erhobene Forderung an die Bundesregierung, baldmöglichst über das vorliegende Gesetz hinausgehende Vorschläge für Maßnahmen vorzulegen, mit denen das angestrebte Harmonisierungsvolumen realisiert werden kann.
Begründung
Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.
Bedauerlich ist, dass die nun vorgesehenen Maßnahmen nicht das volle vereinbarte Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. € erreichen. Deshalb soll die im ersten Durchgang erhobene Forderung des Bundesrats an die Bundesregierung nochmals bekräftigt werden, über das Gesetz hinaus weitere Vorschläge für Maßnahmen vorzulegen, mit denen das angestrebte Harmonisierungsvolumen jährlich gewährleistet werden kann.