Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:

Begründung

Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.

Bedauerlich ist, dass die nun vorgesehenen Maßnahmen nicht das volle vereinbarte Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. € erreichen. Deshalb soll die im ersten Durchgang erhobene Forderung des Bundesrats an die Bundesregierung nochmals bekräftigt werden, über das Gesetz hinaus weitere Vorschläge für Maßnahmen vorzulegen, mit denen das angestrebte Harmonisierungsvolumen jährlich gewährleistet werden kann.