Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM (2017) 335 final; Ratsdok. 10582/17
Punkt 29 der 960. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2017
Der Bundesrat möge ergänzend zu BR-Drucksache 524/1/17 zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Verhandlung der vorgeschlagen Richtlinie mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Verschwiegenheitspflichten der Berufsträger (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare) wie auch die rechtlich geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Berufsträgern und Mandanten ausreichend gewahrt bleiben. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der Schutz des Vertrauensverhältnisses nicht durch eine Verlagerung der Informationspflicht von dem Intermediär (Berufsträger) auf den Steuerpflichtigen (Mandanten) umgangen wird. Durch die bislang vorgesehene Verlagerung wird die Vertrauensbeziehung nicht ausreichend geschützt.
Im Hinblick auf die nach Artikel 25a des Richtlinienvorschlages geforderten Sanktionen eines Pflichtverstoßes sollte zudem auf einen möglichst trennscharfen Katalog meldepflichtiger Gestaltungsmodelle hingewirkt werden.