980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Wälder und Holzverwendung
- 1. Der Bundesrat weist mit großer Sorge auf die aktuell alarmierend gestiegenen und absehbar weiter steigenden Schäden in den Wäldern hin, die auf extreme Witterungsverhältnisse und verstärktes Auftreten von Schädlingen zurückgehen. Klimaschutzmaßnahmen sind daher von existenzieller Wichtigkeit für Wälder und Waldbesitzer.
- 2. Der Bundesrat hält die in der Mitteilung unterstellte substanzielle EU-weite Ausweitung der tatsächlichen Senkenwirkung des LULUCF-Sektors, zumindest für die Waldflächen, für sehr ambitioniert. Er bekräftigt daher seine in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 (vergleiche BR-Drucksache 618/18(B) , Ziffer 4) geäußerten Bedenken, wonach eine kontinuierlich hohe Senkenwirkung der Wälder nicht garantiert und langfristig ein Rückgang nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sollte in den Nationalen Energie- und Klimaplänen ein Schwerpunkt auf die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Anpassung und Walderhaltung unter anderem durch gezielte Wiederaufforstung gelegt werden.
- 3. Aus Sicht des Bundesrates nimmt die Eignung und Aussagekraft des in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2018/841 vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft angelegten Konzepts der Referenzlevel für die Waldbewirtschaftung zunehmend ab, weil aufgrund der durch den Klimawandel wesentlich veränderten Rahmenbedingungen die angerechneten schwer mit den tatsächlichen Klimaschutz-Effekten in Einklang zu bringen sind. Weitere Vorgaben und Belastungen für die ohnehin stark geschädigten Waldbesitzer sind zu vermeiden.
- 4. Der Bundesrat schließt sich den Ausführungen der Kommission an, wonach eine nachhaltige Produktivitätssteigerung in der Land- und Forstwirtschaft etwa durch verstärkte Forschung und zusätzliche Anreize (Seiten 11 und 20) geeignet ist, Kohlenstoffsenken zu fördern. Die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienende Stilllegung von Waldflächen stellt daher keine geeignete Strategie für den Klimaschutz dar. Die bei natürlichen Hauptbaumarten schon heute entstandenen enormen Schäden verdeutlichen das Risiko, dass die angesammelten hohen Kohlenstoffvorräte - zum Beispiel durch Brand oder infolge schadensbedingter Auflichtung - auf Dauer wieder freigesetzt werden und der angestrebte Klimaschutz-Effekt damit wieder verloren gehen kann.
Landwirtschaft
- 5. Der Bundesrat bekräftigt im Hinblick auf die Erwägungen der Kommission zu erneuerbaren Energien seine Stellungnahme vom 15. Februar 2019 (vergleiche BR-Drucksache 618/18(B) , Ziffer 8) und seine Bitte an die Bundesregierung, die Steuerentlastung reiner Biokraftstoffe für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2020 hinaus weiter zu ermöglichen. Dadurch soll dem Sektor weiterhin ein entsprechendes CO₂-Einsparungspotential erhalten bleiben.
B
- 6. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.