Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM (2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
Der Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Richtlinienvorschlag und unterstützt die Zielsetzung der Kommission, mit Straßenbenutzungsgebühren durch eine breitere Anwendung des Verursacher- und Nutzerprinzips die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern.
2. Er sieht in der Erhebung von Gebühren für externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm ein wichtiges Instrument für eine beschleunigte Modernisierung der Fahrzeugflotten und damit zur schnelleren Einhaltung der Anforderungen der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Damit dieses Instrument wirksam angewandt werden kann, sollten die vorgeschlagenen Berechnungsverfahren vereinfacht und zugleich besser auf die Erfordernisse hoch schadstoff- und lärmbelasteter Gebiete abgestimmt werden.