Punkt 9a) der 944. Sitzung des Bundesrates am 22. April 2016
Der Bundesrat möge die Entschließung mit folgenden Änderungen fassen:
Zu Nummer 2 Satz 3 Nummer 7 Satz 3 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10 Satz 3
- a) Der Entschließungstenor ist wie folgt zu ändern:
- aa) Nummer 2 Satz 3 ist wie folgt zu fassen:
"Andererseits dürfen die Reform des Treibhausgas-Emissionshandels und veränderte energiepolitische Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene nicht dazu führen, dass besonders effiziente Stahlwerke mit zusätzlichen Kosten belastet werden."
- bb) Zu Nummer 7 Satz 3
In Nummer 7 sind in Satz 3 nach den Wörtern "sowie aus" die Wörter "Bestands- und Neuanlagen auf Basis von" einzufügen.
- cc) Nummer 9 ist wie folgt zu fassen:
"9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene weiterhin für eine Energie- und Klimapolitik einzutreten, mit der die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden, ohne dabei jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gefährden.
Mit der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) als zentrales, marktbasiertes Element der europäischen Klimapolitik müssen Anreize für eine kosteneffiziente Emissionsminderung geschaffen werden. Auf der anderen Seite gilt es, Standortverlagerungen von energieintensiven Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen, - so genanntes Carbon leakage - wirksam zu verhindern. Dies ist auch für den Erhalt der europäischen Stahlindustrie von großer Bedeutung.
Zumindest den energieeffizientesten Anlagen müssen daher auch zukünftig Emissionshandelszertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
- dd) Nach Nummer 9 ist folgende Nummer 10 anzufügen:
"10. Im Sinne einer zeitnahen und verlässlichen Planung müssen deshalb die Regelungen der neuen ETS-Richtlinie schnellstmöglich geklärt werden. Insbesondere muss bis 2017 die überarbeitete Carbon-Leakage-Liste vorgelegt werden, die derzeit erst für 2019 vorgesehen ist."
- aa) Nummer 2 Satz 3 ist wie folgt zu fassen:
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen:
"Sollte der Vorschlag der Kommission unverändert umgesetzt werden, werden selbst die effizientesten Stahlwerke erheblich mit zusätzlichen Kosten belastet. Damit verbunden wäre eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Standorte."
- bb) In Absatz 10 ist Satz 3 zu streichen.
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen: