Punkt 37 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019
Der Bundesrat möge zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungstrassen als eine notwendige Voraussetzung, um die Integration weiterer Anteile von erneuerbarem Strom vorzubereiten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Höchstspannungstrassen hält der Bundesrat ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes für notwendig.
- 2. Der Bundesrat lehnt allerdings die mit Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b vom Bundestag eingebrachte Änderung des § 118 Absatz 6 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz ab. Die Änderung bewirkt, dass zukünftig Elektrolyseure Netzentgelte zahlen müssen, sofern der erzeugte Wasserstoff oder das Gas nicht für die Rückverstromung eingesetzt werden. Derzeit gibt es weder kurz- noch mittelfristig die Aussicht auf Anwendungsbereiche, in denen eine Rückverstromung von Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom erzeugt wurde, ökonomisch sinnvoll wäre.
Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah eine Änderung des Gesetzes einzubringen, um sogenannten "Power to Gas-Anlagen" eine ökonomisch tragfähige Perspektive und damit Geschäftsmodellen im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis zu bieten.
- 3. Der Bundesrat vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die Sektorenkopplung ein elementarer Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ist. Zur Förderung von Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz sowie innovativer Geschäftsmodelle bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend eine Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sektorenkopplung vorzunehmen und noch in dieser Legislaturperiode entsprechende energiemarktbezogene Reformvorschläge vorzulegen.