982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
A
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 4 - neu - Folgende Nummer 4 ist anzufügen:
"4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es über die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinausgehende Regelungen bezüglich des zulässigen Abstands zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung nicht bedarf, da bereits diese ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Insbesondere bundeseinheitliche Mindestabstände sind nach Ansicht des Bundesrates nicht zielführend und verkleinern die Potenziale für geeignete Windenergiestandorte. Sie erschweren ein flexibles Reagieren auf unterschiedliche topographische und bauliche Situationen in den Ländern und Kommunen erheblich."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In ihrem Klimapaket schlägt die Bundesregierung zur Akzeptanzsteigerung der Windkraft bundeseinheitliche Mindestabstände für Windkraftanlagen von 1 000 Metern zur Wohnbebauung vor. Sie sieht hierfür eine Optout-Regel vor, mit der innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung ein Land geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich festlegen kann. Die Festlegung pauschaler 1 000 Meter-Mindestabstände führt bundesweit zu einer deutlichen Reduzierung des Windenergie-Ausbaupotenzials um 20 bis 50 Prozent (siehe Auswertung im Rahmen der UBA-Studie "Flächenanalyse Windenergie an Land", März 2019). Auch die Aussage, mit steigendem Abstand nähme die Akzeptanz zu oder die Belästigung ab, lässt sich laut Analysen der Fachagentur Windenergie an Land ("Mehr Abstand - mehr Akzeptanz? Ein umweltpsychologischer Studienvergleich", Februar 2015) empirisch nicht stützen.
Vor dem Hintergrund des Ziels, einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen, sowie dem beinahe zum Erliegen gekommenen Windkraftanlagenzubau in 2019 ist dies kontraproduktiv. Sollen die Ziele erreicht werden, müssen alle Flächenpotenziale gehoben werden. Die bislang gültigen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der Länder gewährleisten ein hohes Schutzniveau.
Es ist zu befürchten, dass durch die Festlegung von Mindestabständen Verzögerungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgelöst werden, die den Windenergieausbau zusätzlich behindern.
B
2. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.