Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, zu dem Bericht gemäß § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Bericht insgesamt
- 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags weit hinter den Erwartungen zurück bleibt. Das Konzept des Mieterstromgesetzes funktioniert nicht. Zum Stand 3. Juli 2019 wurden lediglich Mieterstromanlagen mit insgesamt rund 13,9 Megawatt gemeldet. Vor diesem Hintergrund ist der 500 Megawatt-Deckel bisher bei weitem nicht zur Anwendung gekommen. Er wurde nur zu einem geringen Prozentsatz ausgenutzt.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass auch der von der Bundesregierung veröffentlichte Evaluierungsbericht zahlreiche Punkte aufzeigt, an denen nachgebessert werden muss, um Mieterstrom zu einem Erfolgsmodell zu machen.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mieterstromzulage degressiv ausgestaltet ist und deshalb in absehbarer Zeit ausläuft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die im Klimaschutzprogramm 2030 und von Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch für dieses Jahr zugesicherte Novellierung zeitnah vorzulegen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom noch in diesem Jahr deutlich zu verbessern.