Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306793 - vom 11. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. April 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 16. Februar 20061,
- - in Kenntnis der Entschließung des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 8. März 2006 "Unterstützung für die Bemühungen der Bevölkerung der Republik Belarus um die Einführung einer vollständigen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und eine nachdrückliche Aufforderung an die Regierung von Belarus zur Durchführung freier und fairer Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006",
- - unter Hinweis auf die vorläufige Wahlbewertung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 20. März 2006,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die GASP vom 20. März 2006 zur Durchführung der Präsidentschaftswahlen in Belarus,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 20. März 2006,
- - unter Hinweis auf die Erklärung seiner Adhoc-Delegation für die Präsidentschaftswahlen in Belarus vom 20. März 2006,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März 2006 stattgefunden haben,
B. in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenko seine neue Amtszeit durch ein Verfassungsreferendum verlängert hat, das die internationalen demokratischen Standards nicht erfüllt hat und dessen Ergebnisse von der demokratischen Staatengemeinschaft nicht anerkannt worden sind,
C. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die Wahlen in einem Klima der Angst durchgeführt haben, indem prominente Oppositionsführer und Mitglieder von Studenten- und Minderheitenorganisationen, darunter auch religiöse Führer und führende Mitglieder gesellschaftlicher Gruppen, Journalisten, Wahlkampfhelfer und Mitglieder prodemokratischer politischer Parteien wiederholt drangsaliert und festgenommen wurden,
D. in der Erwägung, dass die Wahlen in einer Atmosphäre der Isolation mit verstärkten Kontrollen an den Außengrenzen stattfanden und die Staatsorgane die Redefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Medien und die Demonstrationsfreiheit im Vorfeld der Wahlen und nach den Wahlen unterdrückt haben,
E. unter Hinweis darauf, dass bezüglich der vorzeitigen Stimmabgabe keine Transparenz bestand und Beamte, ältere Menschen und Studenten zunehmend unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und mit Vergeltungsmaßnahmen wie Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Rente und Verweis von der Universität bedroht wurden,
F. in der Erwägung, dass die zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus entsandte OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsdelegation zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Wahlen nicht den internationalen demokratischen Standards entsprochen haben; in der Erwägung, dass der Europäische Rat, der Europarat, die Vereinigten Staaten und die meisten anderen internationalen Institutionen und Regierungen ebenfalls zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Wahlen mit einem grundlegenden Makel behaftet waren,
G. in der Erwägung, dass die Oppositionskräfte in den fünf Tagen nach den Wahlen ständige Demonstrationen auf dem größten Platz von Minsk durchgeführt und gegen den vom Regime begangenen Wahlbetrug protestiert haben, obwohl Präsident Lukaschenko damit gedroht hatte, jedem "den Hals umzudrehen", der versuchte, durch Proteste der Bevölkerung nach den Wahlergebnissen an die Macht zu gelangen, und obwohl es Hinweise auf eine drastische Bestrafung der während dieser Proteste festgenommenen Personen, bis hin zur Todesstrafe, gab,
H. unter Hinweis darauf, dass die Polizei am 25. März 2006 früh morgens das von Jugendlichen und Studenten im Zentrum von Minsk aufgebaute Zeltlager gewaltsam gestürmt und Hunderte von Demonstranten verhaftet hat,
I. in der Erwägung, dass die Demonstranten, ausländische Sympathisanten und Journalisten, die bei den Versammlungen zugegen waren, unter dem Vorwurf, illegale Zusammenkünfte und Vandalismus provoziert zu haben, diffamiert und verurteilt wurden, ohne dass das ihnen zustehende Recht auf Verteidigung respektiert wurde, und dass am 27. März 2006 belarussische Gerichte Freiheitsstrafen von bis zu 15 Tagen gegen die Demonstranten verhängten, die wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration verhaftet worden waren; in der Erwägung, dass politisch motivierte Untersuchungen gegen die Oppositionsführer, darunter auch Alexander Milinkewitsch, den wichtigsten Präsidentschaftskandidaten der Opposition, eingeleitet wurden,
- 1. verurteilt mit Nachdruck die fehlgeschlagenen Präsidentschaftswahlen in Belarus und weist darauf hin, dass dem Regime Lukaschenko jegliche demokratische Legitimität fehlt und es sich hier weiterhin um die letzte Diktatur in Europa handelt;
- 2. verurteilt die Tatsache, dass die demokratischen Wahlen die erforderlichen internationalen Standards freier, fairer, gleicher, verantwortlicher und transparenter Wahlen nicht erfüllt haben; ist der Auffassung, dass Lukaschenko infolge dessen nicht als rechtmäßiger Präsident von Belarus anerkannt werden kann und die Präsidentschaftswahlen unter Einhaltung der internationalen demokratischen Standards wiederholt werden sollten;
- 3. bringt seine Solidarität mit Alexander Milinkewitsch und den Vereinigten Demokratischen Kräften sowie Alexander Kosulin und allen belarussischen Bürgern, die sich für ein unabhängiges, offenes und demokratisches Belarus auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, zum Ausdruck;
- 4. ist beeindruckt von den Massendemonstrationen gegen den undemokratischen Charakter der Wahlen und die Wahlfälschungen, die das Bestreben eines großen Teils der Gesellschaft deutlich machen, wirkliche demokratische Rechte und die politische Freiheit in ihrem Land wiederherzustellen, womit auch klar wird, dass ein enormes demokratisches Potenzial in Belarus vorhanden ist;
- 5. verurteilt mit Nachdruck die vom belarussischen Regime verübte Gewalt und die von ihm angeordnete willkürliche Festnahme von mehreren tausend Menschen, die den Mut fanden, gegen die Manipulation der Präsidentschaftswahlen und die Missachtung der Grundrechte des belarussischen Volkes zu protestieren;
- 6. fordert die Kommission und den Rat sowie die gesamte internationale Gemeinschaft auf, ihre Unterstützung für das belarussische Volk zu verstärken und ihren Druck auf das belarussische Regime beträchtlich zu erhöhen, damit es die diktatorische Unterdrückung seines Volkes beendet, alle Inhaftierten unverzüglich freilässt, alle Urteile gegen friedliche Demonstranten aufhebt und so bald wie möglich neue, demokratische Wahlen abhält;
- 7. fordert, dass die Regierung von Belarus dem Verprügeln und der Misshandlung politischer Gefangener Einhalt gebietet und eine transparente Untersuchung des missbräuchlichen Einsatzes von Gewalt gegen Demonstranten durch Polizei und Sicherheitskräfte durchführt;
- 8. fordert, dass die Behörden von Belarus der Öffentlichkeit die Namen aller inhaftierten Personen, ihren derzeitigen Verbleib und die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen unverzüglich bekannt geben; betont, dass die Staatsorgane von Belarus die Pflicht haben, das Recht aller festgenommenen Personen auf Hinzuziehung ihrer persönlichen Anwälte, Treffen mit Angehörigen und den Zugang zu Informationen zu gewährleisten;
- 9. verurteilt die Tatsache, dass die belarussischen Staatsorgane bestimmten ausländischen Journalisten die Einreise nach Belarus zur Beobachtung der Wahlen verweigert haben;
- 10. verurteilt ferner die Tatsache, dass die belarussischen Staatsorgane Delegationen des Europäischen Parlaments und nationaler Parlamente von EU-Mitgliedstaaten die Beobachtung der Wahlen nicht gestattet und Beobachter aus Dänemark, Georgien, Deutschland, der Ukraine und Polen sowie der OSZE ausgewiesen haben;
- 11. begrüßt den Beschluss des Rates, Präsident Lukaschenko in die Visaverbotsliste aufzunehmen, fordert jedoch den Rat und die Kommission auf, Vertreter der lokalen, regionalen, nationalen und akademischen Behörden von Belarus, die an der Verletzung der Menschenrechte und politischen Freiheiten der belarussischen Bürger während des Wahlkampfs und danach beteiligt waren, ebenfalls in diese Liste aufzunehmen;
- 12. fordert die Kommission und den Rat auf, die Guthaben der belarussischen Staatsorgane im Ausland international einzufrieren, restriktive Maßnahmen gegen Unternehmen zu beschließen, die unmittelbar und persönlich mit hochrangigen Beamten des Regimes verbunden sind, und auch das persönliche Vermögen von Präsident Lukaschenko und seiner engen Berater einzufrieren;
- 13. fordert die Kommission und den Rat auf, Vorschläge zu unterbreiten, um die Regierung Lukaschenko in internationalen Organisationen weiter unter Druck zu setzen, und fordert, dass ein umfassendes Paket von konkreten und unmittelbar anwendbaren "klugen" Sanktionen - die die für die Unterdrückung Verantwortlichen gezielt treffen, ohne den Bürgern von Belarus weiteres Leid zuzufügen - vorgelegt wird;
- 14. fordert Kommission und Rat auf, alle Arten der finanziellen Unterstützung nunmehr Bürgerinitiativen, NRO sowie Klein- und Mittelbetrieben, die nicht mit der Regierung verbunden sind, zugute kommen zu lassen;
- 15. fordert die Kommission auf, ihre Außenpolitik gegenüber Belarus zu revidieren und Vorschläge zu unterbreiten, aus denen hervorgeht, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gefördert werden können; betont, dass die Probleme, die die Kommission dabei hatte, die belarussische Zivilgesellschaft im Vorfeld der Wahlen angemessen zu unterstützen, ein weiteres Indiz für die dringende Notwendigkeit sind, einen wirksamen Finanz- und Verwaltungsmechanismus zur Förderung der Demokratie einzurichten;
- 16. fordert Kommission und Rat auf, eine Regelung für eine erleichterte Visaerteilung für die Zivilgesellschaft in Belarus einzuführen;
- 17. fordert Kommission und Rat auf, unabhängige Journalisten zu unterstützen sowie Fernsehen, Internet, Printmedien und Rundfunkprogramme für Belarus zu stärken, um dazu beizutragen, dass die belarussischen Bürger unparteiische und korrekte Informationen über ihr Land und die Welt erhalten;
- 18. fordert Kommission und Rat auf, zusätzliche Bildungsaustauschprogramme für junge Menschen aus Belarus, die aus politischen Gründen von ihren Universitäten verwiesen wurden, zu finanzieren;
- 19. zeigt sich bestürzt über die positiven Reaktionen der russischen Staatsduma und des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf den Ablauf der Präsidentschaftswahlen in Belarus und ihr Ergebnis; vertritt die Auffassung, dass die Wirkung der EU-Politik gegenüber Belarus durch die unverantwortliche Haltung der Staatsorgane in Moskau, die entschlossen die letzte Diktatur in Europa stützen, geschwächt wird; fordert den Rat und die Kommission auf, das Thema Belarus umgehend gegenüber der russischen Regierung zur Sprache zu bringen, um eine gemeinsame Verantwortung für die Durchführung konkreter demokratischer Veränderungen in diesem Land zu definieren und die politischen Repressionen sowie die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen; ist der Auffassung, dass konkrete Anstrengungen in dieser Richtung im Rahmen des Europarates und der OSZE unternommen werden sollten, da Russland - zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - beiden Organisationen angehört;
- 20. fordert die in der G8 vertretenen Mitgliedstaaten auf, die derzeitige Lage in Belarus auf die Tagesordnung des bevorstehenden Frühjahrsgipfels zu setzen, auf dem sich Russland verpflichten sollte, seine Position gegenüber Präsident Lukaschenko und seinem Regime zu ändern und seine engen Beziehungen zu Belarus zu nutzen, um die Demokratie sowie politische Reformen in diesem Land zu fördern;
- 21. fordert die Vereinten Nationen, den Europarat und die Mitgliedstaaten auf, eine internationale Kommission einzusetzen, die das Verschwinden von Juri Sacharenko, Viktor Gontscher, Anatoli Krasowski und Dimitri Sawadski untersuchen soll;
- 22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Präsidenten und der Staatsduma Russlands sowie den belarussischen Staatsorganen zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0066.