Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306793 - vom 11. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. April 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März 2006 stattgefunden haben,

B. in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenko seine neue Amtszeit durch ein Verfassungsreferendum verlängert hat, das die internationalen demokratischen Standards nicht erfüllt hat und dessen Ergebnisse von der demokratischen Staatengemeinschaft nicht anerkannt worden sind,

C. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die Wahlen in einem Klima der Angst durchgeführt haben, indem prominente Oppositionsführer und Mitglieder von Studenten- und Minderheitenorganisationen, darunter auch religiöse Führer und führende Mitglieder gesellschaftlicher Gruppen, Journalisten, Wahlkampfhelfer und Mitglieder prodemokratischer politischer Parteien wiederholt drangsaliert und festgenommen wurden,

D. in der Erwägung, dass die Wahlen in einer Atmosphäre der Isolation mit verstärkten Kontrollen an den Außengrenzen stattfanden und die Staatsorgane die Redefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Medien und die Demonstrationsfreiheit im Vorfeld der Wahlen und nach den Wahlen unterdrückt haben,

E. unter Hinweis darauf, dass bezüglich der vorzeitigen Stimmabgabe keine Transparenz bestand und Beamte, ältere Menschen und Studenten zunehmend unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und mit Vergeltungsmaßnahmen wie Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Rente und Verweis von der Universität bedroht wurden,

F. in der Erwägung, dass die zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus entsandte OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsdelegation zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Wahlen nicht den internationalen demokratischen Standards entsprochen haben; in der Erwägung, dass der Europäische Rat, der Europarat, die Vereinigten Staaten und die meisten anderen internationalen Institutionen und Regierungen ebenfalls zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Wahlen mit einem grundlegenden Makel behaftet waren,

G. in der Erwägung, dass die Oppositionskräfte in den fünf Tagen nach den Wahlen ständige Demonstrationen auf dem größten Platz von Minsk durchgeführt und gegen den vom Regime begangenen Wahlbetrug protestiert haben, obwohl Präsident Lukaschenko damit gedroht hatte, jedem "den Hals umzudrehen", der versuchte, durch Proteste der Bevölkerung nach den Wahlergebnissen an die Macht zu gelangen, und obwohl es Hinweise auf eine drastische Bestrafung der während dieser Proteste festgenommenen Personen, bis hin zur Todesstrafe, gab,

H. unter Hinweis darauf, dass die Polizei am 25. März 2006 früh morgens das von Jugendlichen und Studenten im Zentrum von Minsk aufgebaute Zeltlager gewaltsam gestürmt und Hunderte von Demonstranten verhaftet hat,

I. in der Erwägung, dass die Demonstranten, ausländische Sympathisanten und Journalisten, die bei den Versammlungen zugegen waren, unter dem Vorwurf, illegale Zusammenkünfte und Vandalismus provoziert zu haben, diffamiert und verurteilt wurden, ohne dass das ihnen zustehende Recht auf Verteidigung respektiert wurde, und dass am 27. März 2006 belarussische Gerichte Freiheitsstrafen von bis zu 15 Tagen gegen die Demonstranten verhängten, die wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration verhaftet worden waren; in der Erwägung, dass politisch motivierte Untersuchungen gegen die Oppositionsführer, darunter auch Alexander Milinkewitsch, den wichtigsten Präsidentschaftskandidaten der Opposition, eingeleitet wurden,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0066.