Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 141 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die im Jahr 2000 verkündete Charta der Grundrechte der Europäischen Union1, insbesondere Artikel 9 und Artikel 14, über das Recht, eine Familie zu gründen, und das Recht auf Bildung,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen, vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon, vom 23. und 24. März 2001 in Stockholm, vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona, vom 20. und 21. März 2003, vom 25. und 26. März 2004, vom 22. und 23. März 2005 und vom 23. und 24. März 2006 in Brüssel betreffend die Lissabon-Strategie für Beschäftigung und Wachstum,
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung der europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna,
- - in Kenntnis des vom Europäischen Rat vom 22. und 23. März 2005 angenommenen Europäischen Pakts für die Jugend,
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission vom 14. März 2007 zu Kinderbetreuungsangeboten,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2005 über europäische Politiken im Jugendbereich mit dem Titel "Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen - Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft" (KOM (2005) 0206), die die Notwendigkeit vorsieht, den Jugendlichen eine qualitativ hochwertige allgemeine und berufliche Bildung in Kombination mit einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu gewährleisten,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2003 mit dem Titel "Wirkungsvoll in die allgemeine und berufliche Bildung investieren: Eine Notwendigkeit für Europa" (KOM (2002) 0779),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2003 mit dem Titel "Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens" (KOM (2003) 0058),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2005 mit dem Titel "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten" (KOM (2005) 0152),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie (KOM (2005) 0224),
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress2,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 1. März 2006 mit dem Titel "Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)" (KOM (2006) 0092),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. März 2005 mit dem Titel "Grünbuch: Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM (2005) 0094),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel "Die demografische Zukunft Europas - Von der Herausforderung zur Chance" (KOM (2006) 0571),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel "Erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben" (SEK(2006)1245),
- - in Kenntnis der Empfehlung 92/241/EWG des Rates vom 31. März 1992 zur Kinderbetreuung3, die die Bereitstellung von Betreuungsangeboten für Eltern vorsieht, die zur Erlangung eines Arbeitsplatzes eine Ausbildung absolvieren,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben4, vom 9. März 2005 zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie5, vom 16. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter6 und vom 1. Februar 2007 zu der Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung7,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0209/2007),
A. in der Erwägung, dass Bildung und Familie in die nationale Zuständigkeit und Verantwortung fallen,
B. in der Erwägung, dass Bildung ein Grundrecht für alle ist und eine unerlässliche Voraussetzung für die persönliche Entfaltung und die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben darstellt;
C. in der Erwägung, dass das Bildungssystem die Hindernisse beseitigen muss, die die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Förderung der völligen Gleichstellung der beiden Geschlechter erschweren,
D. in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung, lebenslangem Lernen und Ausbildung von hoher Qualität ein wesentliches Element ist, damit junge Männer wie junge Frauen die Kompetenzen bereitstellen können, die Europa sowohl zur Förderung der Beschäftigung und des Wachstums als auch im Hinblick auf die Solidarität zwischen den Generationen und die demografische Erneuerung benötigt,
E. in der Erwägung, dass eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Studium auf allen Ebenen es ermöglichen könnte, das Potenzial junger Menschen und insbesondere junger Frauen besser auszuschöpfen und so zur "Gesellschaft des Wissens", zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zum sozialen Zusammenhalt und zur Erneuerung der europäischen Gesellschaft - den Zielvorgaben der überarbeiteten Lissabon-Strategie - beizutragen,
F. in der Erwägung, dass die Zukunft Europas von seiner Fähigkeit abhängt, jungen Frauen und Männern aufgeschlossene Gesellschaften zu fördern, und dass in diesem Zusammenhang die Verwirklichung des Wunsches nach Elternschaft oder Betreuung von pflegebedürftigen Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen nicht der Entscheidung für eine Ausbildung oder einen Beruf entgegenstehen oder ein Hindernis für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme einer Ausbildung oder die weitere berufliche Karriere darstellen dürfte,
G. in der Erwägung das das Nebeneinanderbestehen von Hochschul- und Berufsbildung eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen echten Zugang zum Arbeitsmarkt und eines der Instrumente darstellt, um Armut, von der insbesondere Frauen betroffen sind, vorzubeugen und das Lohnniveau von Männern und Frauen anzugleichen,
H. in der Erwägung, dass der Zugang zur Hochschulbildung für Mädchen und junge Frauen, die nationalen Minderheiten angehören, oder für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund besonders beschränkt ist und/oder oft durch Diskriminierung und Ausgrenzung in den Schulen gekennzeichnet ist,
I. in der Erwägung, dass die längere Studiendauer8, fehlende Anreize für eine völlige Selbständigkeit sowie ein erschwerter Zugang zum Erwerbsleben zur Folge haben können, dass junge Menschen die Entscheidung, eine Familie zu gründen, aufschieben,
J. in der Erwägung, dass die durch das lebenslange Lernen gebotenen Möglichkeiten und die längere Studiendauer zu einer Erhöhung des Durchschnittsalters der Studierenden und in der Ausbildung befindlichen Personen beiderlei Geschlechts führen9,
K. in der Erwägung, dass die gestiegene Lebenserwartung, durch die sich die Zahl der betreuungsbedürftigen Personen erhöht, die Beziehungen zwischen den Generationen und innerhalb der Familie beeinflusst,
L. in der Erwägung, dass in der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben anerkannt wird, dass die Vereinbarkeitspolitik auch junge Frauen und junge Männer betreffen muss, die sich noch im Studium befinden,
M. in der Erwägung, dass der Zugang zu Studium und Ausbildung oder deren Fortsetzung oft durch materielle Schwierigkeiten und alle Arten von Diskriminierung erschwert werden und dass diese Schwierigkeiten bei jungen Frauen und Männern besonders ausgeprägt sind, die zusätzlich zu ihrem Studium oder ihrer Ausbildung familiären und gegebenenfalls beruflichen Verpflichtungen nachkommen10,
N. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn es ihnen nicht obliegt, auf die individuelle Entscheidung, familiäre Pflichten zu übernehmen, Einfluss zu nehmen, doch angesichts der demografischen Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht, ein für junge Eltern oder für junge Menschen, die pflegebedürftige Erwachsene oder Menschen mit Behinderungen betreuen, günstiges soziales und wirtschaftliches Umfeld schaffen müssten,
O. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass Männer und Frauen zu einem späteren Zeitpunkt eine Familie gründen und Kinder haben, sich auf die demografische Lage in jedem Mitgliedstaat auswirkt,
P. in der Erwägung, dass aus Statistiken hervorgeht, dass die Europäer weniger Kinder haben, als sie eigentlich möchten11,
Q. in der Erwägung, dass Frauen - die sich überwiegend um betreuungsbedürftige Personen kümmern12 - wahrscheinlich eher als Männer ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht fortsetzen, abbrechen oder nicht wiederaufnehmen, was unweigerlich zu einer lebenslangen Defacto-Diskriminierung bei der Aufnahme und der Fortsetzung des Studiums sowie im Hinblick auf das lebenslange Lernen wie auch zu ungleichen Chancen von Männern und Frauen im Berufsleben führt,
R. in der Erwägung, dass in der Mehrzahl der Länder die Berufstätigkeit während des Studiums entweder den Ausschluss von sozialer Unterstützung bedingt oder zur Kürzung der möglichen Unterstützung führt, und dass durch den Studentenstatus, vor allem wenn es unterhaltsberechtigte Personen gibt, die Gewährung von Darlehen oder Bankkrediten erheblich erschwert wird,
S. in der Erwägung, dass heute immer mehr Menschen in alternativen Familienmodellen leben, die nicht dem Bild der traditionellen Kernfamilie entsprechen, die aus Mutter, Vater und deren gemeinsamen biologischen Kindern besteht,
T. in der Erwägung, dass Familienpflichten spezifische Bedürfnisse in einer Reihe von Bereichen mit sich bringen, insbesondere bezüglich Wohnung, Kinderbetreuungsangebote, Dienste für Pflegebedürftige und Flexibilität bei der Teilnahme am Unterricht,
U. in der Erwägung, dass die Behandlung von Studierenden mit Familienpflichten je nach Land und Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtung differiert, was ein Hindernis für ihre Mobilität und somit die Verwirklichung ihrer Bildungs- und Berufswünsche darstellen könnte; in der Erwägung, dass ihre Bedürfnisse als Studierende in den Bildungssystemen sowie bei den Kriterien für die Gewährung von Studienbeihilfen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt werden,
V. in der Erwägung, dass es sehr wenige Statistiken und Indikatoren auf nationaler und europäischer Ebene gibt, die Aufschluss über die Lebensbedingungen junger Menschen geben können, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren und familiäre Verpflichtungen haben,
- 1. weist darauf hin, dass die allgemeine und berufliche Bildung ein Menschenrecht für Mädchen und Frauen und eine wesentliche Vorbedingung der uneingeschränkten Ausübung aller anderen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte ist;
- 2. weist darauf hin, dass die nachfolgenden Empfehlungen junge Menschen betreffen, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren und Familienpflichten haben oder übernehmen möchten, und zwar sowohl bei Mutter- oder Vaterschaft als auch im Falle der Betreuung von pflegebedürftigen Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen;
- 3. weist darauf hin, dass gemäß den Schlussfolgerungen des oben genannten Grünbuchs zur Demografie das demografische Defizit in Europa unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass derzeit verschiedene Lebensphasen (Studium, Arbeit, Familie) später abgeschlossen werden als früher;
- 4. begrüßt, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung vom 12. Oktober 2006 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben anerkennt, dass sich die Vereinbarkeitspolitik auch an junge Frauen und junge Männer, die sich noch im Studium befinden, richten muss, wobei jedoch gleichzeitig das Fehlen diesbezüglicher konkreter Vorschläge bedauert wird;
- 5. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, Politiken zugunsten der Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung und Familie zu fördern, die eine ausgewogene Wahrnehmung der familiären Pflichten durch junge Menschen unter Vermeidung jeglicher Benachteiligung aufgrund dieser Pflichten unterstützen und ihnen ermöglichen, ihren Beitrag zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas so wirksam wie möglich zu leisten; weist darauf hin, dass unter den Absolventen in Lehre und Forschung mehr Frauen (59 %) als Männer sind, dass der Frauenanteil auf der Karriereleiter nach oben jedoch beständig sinkt, und zwar von 43 % bei den Doktoranden bis auf nur 15 % bei den Professoren;
- 6. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Situation junger Männer und Frauen, die neben ihrem Studium oder ihrer Ausbildung Familienpflichten nachzukommen haben, in stärkerem Maße zu berücksichtigen und ihnen insbesondere auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Mittel zur Verfügung zu stellen;
- 7. fordert die Mitgliedstaaten in dem Bewusstsein, dass es zumeist die Frauen sind, die sich um Pflegebedürftige kümmern, und dass dies die Fortsetzung ihrer Ausbildung erschwert, auf, Sozialdienste zu schaffen, die die Eigenständigkeit und Unterstützung der Pflegebedürftigen fördern;
- 8. empfiehlt den Mitgliedstaaten, preiswerte Studentenversicherungen und insbesondere eine soziale und medizinische Absicherung bereitzustellen, die auch auf Personen ausgedehnt werden könnten, für deren Unterhalt die Studierenden aufzukommen haben;
- 9. fordert die Mitgliedstaaten und die Kreditinstitute auf, die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen für junge Männer und Frauen, die Familienpflichten mit einem Studium oder einer Ausbildung verbinden, zu vereinfachen und zu erleichtern;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Steuern für in Ausbildung befindliche junge Männer und Frauen, die familiäre Verpflichtungen haben oder unterhaltspflichtig sind und neben ihrer Ausbildung zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zu senken oder ganz auf eine Besteuerung zu verzichten;
- 11. empfiehlt den Mitgliedstaaten, in Partnerschaft mit den Gebietskörperschaften und den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit studierende Eltern auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wohnungen sowie ausreichende und angemessene Betreuungsmöglichkeiten nach den gleichen Förderkriterien wie erwerbstätige Eltern erhalten können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die durch die Gemeinschaftsfonds und insbesondere den ESF in diesem Bereich gebotenen Möglichkeiten voll und ganz auszuschöpfen;
- 12. begrüßt die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, in denen die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen; bedauert, dass die Mitgliedstaaten der Aufforderung noch nicht zufrieden stellend nachgekommen sind;
- 13. ermuntert die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, im Rahmen ihrer Infrastruktur Betreuungsmöglichkeiten einzurichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, derartige Initiativen zu unterstützen; betont ferner den Stellenwert älterer Familienmitglieder (Großeltern) und ihre zentrale Bedeutung für die Kindererziehung und die Unterstützung von in Ausbildung befindlichen und erwerbstätigen jungen Eltern;
- 14. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Studierenden mit Kindern Zugang zu einer erschwinglichen und guten Vorschule des Staates oder der Kommunen haben;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Studierenden mit Kindern Zugang zu einem erschwinglichen und guten Kinderhort haben;
- 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen, vor allem Frauen, bezüglich ihrer Verantwortung für auf sie angewiesene Pflegebedürftige so zu entlasten, dass sie die Möglichkeit haben zu studieren;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, eine flexiblere Organisation des Studiums anzubieten, beispielsweise durch ein größeres Angebot an Fernstudiengängen und mehr Möglichkeiten zu Teilzeitstudien und dadurch, dass mehr Erwachsene die Möglichkeit erhalten, ihre Ausbildung als Teil des lebenslangen Lernens fortzusetzen;
- 18. empfiehlt den Mitgliedstaaten und den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, vermehrt auf durch neue Technologien möglich gewordene flexible Lerntechniken zu setzen und diese allen jungen Menschen, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, insbesondere denjenigen mit Familienpflichten und Menschen mit Behinderungen, zur Verfügung zu stellen;
- 19. fordert die Mitgliedstaaten und die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen auf, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung beim Zugang zum Studium sowie der Fortsetzung und der Wiederaufnahme des Studiums für schwangere Studentinnen und Mütter mit kleinen Kindern zu gewährleisten und ihre Bedürfnisse besonders zu berücksichtigen;
- 20. fordert die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen auf, ihr Lehr- und sonstiges Personal für die besonderen Bedürfnisse der Studierenden, die Personen betreuen, zu sensibilisieren und, falls erforderlich, Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten zu schaffen, um ihnen die Aufnahme, Fortsetzung oder Wiederaufnahme ihrer Hochschul- oder Berufsausbildung zu erleichtern;
- 21. fordert die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen auf, die finanzielle Situation junger Männer und Frauen mit Familienpflichten bei der Berechnung der Studiengebühren zu berücksichtigen, und ermuntert sie, ihnen angemessene Unterstützung zu gewähren;
- 22. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein nationales "Zertifizierungssystem" einzurichten, das es ermöglicht, Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen zu ermitteln, die Möglichkeiten bieten, Studium und Familie zu vereinbaren, um so die Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Studiums für Personen mit Familienpflichten zu erleichtern und zu fördern;
- 23. ermuntert die Unternehmer, im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen, Stipendien, die auch an Studierende mit Familienpflichten vergeben werden könnten, zu gewähren, um die Beschäftigung junger Akademiker zu fördern;
- 24. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, zur Förderung und Erleichterung des lebenslangen Lernens unter anderem die Möglichkeit des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs oder des Urlaubs aus persönlichen Gründen bei Übernahme der Pflegschaft für und der Betreuung von pflegebedürftigen Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen sowie eine größere Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien, vorzusehen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit (Erziehungsurlaub) während des Studiums auf die Gesamterwerbszeit von Frauen und Männern und auf den Berechnungszeitraum zur Ermittlung ihrer Rentenansprüche anzurechnen, um so zur vollständigen Verwirklichung des Ziels einer echten Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern beizutragen;
- 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der von den Mitgliedstaaten festgelegten Obergrenzen die Beschränkungen zur Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit für in Ausbildung oder im Erziehungsurlaub befindliche Personen zu lockern, ohne dass der Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen verloren geht, wodurch diesen Personen ermöglicht würde, durch Heimarbeit mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben und somit nach der Elternzeit schneller auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren;
- 26. weist darauf hin, dass die überwiegende Einbindung junger Frauen in die Pflege betreuungsbedürftiger Personen zu einer Diskriminierung zwischen Männern und Frauen bei der Bildung und im Beruf führt; betont, dass eine größere Verantwortung des Mannes sowohl für den Haushalt als auch für Kinder und sonstige von der Familie abhängige Personen eine Grundvoraussetzung dafür darstellt, dass mehr junge Frauen die Möglichkeit erhalten, ihre Mutterrolle und ihr Studium miteinander in Einklang zu bringen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Familie aufzuwerten und die Rolle der Väter sowie eine bessere Aufgabenverteilung in der Familie - auch während der Studienzeit und nach Abschluss eines Studiums - als wichtigen Schritt zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen zu fördern;
- 27. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Elternversicherungssystem zu konzipieren, bei dem die Beteiligung der Väter an der Kindererziehung begünstigt wird;
- 28. empfiehlt dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten, im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und der Treffen der Bildungsminister und Sozialminister, bewährte Praktiken zur Unterstützung von Studierenden mit Familienpflichten auszutauschen sowie innovative Maßnahmen, die in diesem Bereich von einigen europäischen Ländern eingeführt wurden, zu berücksichtigen;
- 29. empfiehlt den Mitgliedstaaten, auch Studierenden aus anderen Mitgliedstaaten, die Kinder haben, Vergünstigungen und soziale Förderung zu gewähren;
- 30. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung der gemeinschaftlichen bzw. der nationalen Programme im Bildungsbereich die besondere Situation von Studierenden mit Familienpflichten zu berücksichtigen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass in diese Programme Querschnittsmaßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie aufgenommen werden; fordert ein flexibles Bildungssystem, damit gewährleistet ist, dass Mütter nach ihrem Mutterschaftsurlaub ihre Ausbildung fortsetzen und wieder auf demselben Niveau wie vorher eingegliedert werden können;
- 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, je nach ihrer nationalen Situation zu bewerten, ob eine Reform ihrer Bildungssysteme zur Förderung der Flexibilität und einer besseren Organisation der Studienzeit dazu führen würde, den Eintritt junger Menschen ins Erwerbsleben zu beschleunigen sowie die Verwirklichung ihres Wunsches nach einer Familie zu erleichtern;
- 32. ermuntert EUROSTAT und die Mitgliedstaaten, die bestehenden Indikatoren anzupassen, um Daten zu gewinnen, die es gestatten, auf nationaler und europäischer Ebene einerseits die Zahl der Studenten und Studentinnen mit Familienpflichten sowie ihre Lebensbedingungen zu ermitteln und andererseits festzustellen, inwieweit Familienpflichten bei der Aufgabe des Studiums, insbesondere bei jungen Frauen, eine Rolle spielen;
- 33. weist darauf hin, dass die Motivation junger Frauen, neben dem Familienleben noch zu studieren, auch dadurch gemindert werden kann, dass sie befürchten, später im Arbeitsleben diskriminiert zu werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Diskriminierungen von Müttern seitens der Arbeitgeber sowohl bezüglich der Einstellung als auch bezüglich der Beförderung entgegenzuwirken;
- 34. fordert die Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Männern und Frauen mit Familienpflichten den gleichen Zugang zu wissenschaftlichen und/oder Forscherlaufbahnen zu gewährleisten und sie dadurch dazu zu bewegen, diese Art von Laufbahn einzuschlagen und weiter zu verfolgen, und sie in den Wissenschaftseinrichtungen zu halten;
- 35. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Entwicklung und Verbreitung der beruflichen Bildung für Personen mit Familienpflichten aus Rand- oder Minderheitengruppen fortzusetzen, damit sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausgeholt werden und ihnen der gleiche Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet wird;
- 36. empfiehlt den Mitgliedstaaten, dass sie im Einklang mit den charakteristischen Merkmalen ihrer nationalen Gesundheitssysteme die Bedeutung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten für Studierende berücksichtigen, die Kinder erwarten oder Kinder haben, und dass sie in enger Zusammenarbeit mit Universitäten die erforderliche Infrastruktur schaffen;
- 37. schlägt vor, dass der Grundsatz der geteilten elterlichen Verantwortung auch für junge Männer und Frauen gelten könnte, die auf einer - für jedes Land spezifischen - anderen Grundlage als der offiziellen Ehe zusammenleben;
- 38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 2 ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1.
- 3 ABl. L 123 vom 8.5.1992, S. 16.
- 4 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.
- 5 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 164.
- 6 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 323.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0021.
- 8 Francesco C.Billari, Dimiter Philipov, Education and the Transition to Motherhood: a comparative analysis of Western Europe, European Demographic Research Papers 2005.
- 9 EUROSTUDENT Report 2005 "Social and Economic Conditions of student life in Europe": Das Durchschnittsalter der Studierenden beträgt im Vereinigten Königreich 28 Jahre, in Österreich 25,3 Jahre, in Finnland 24,6 Jahre, in den Niederlanden 24,2 Jahre und in Irland 24,1 Jahre.
- 10 EUROSTUDENT Report 2005 "Social and Economic Conditions of student life in Europe": In den Niederlanden arbeiten 91% aller Studierenden, in Irland 69%, in Österreich 67%, in Deutschland 66% und in Finnland 65%.
- 11 Mitteilung der Kommission vom 16. März 2005 mit dem Titel "Grünbuch: Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM (2005) 0094).
- 12 EUROSTUDENT Report 2005 "Social and Economic Conditions of student life in Europe": In Lettland haben 13,8% der Studentinnen gegenüber 5,3% der Studenten ein Kind, in Irland sind es 12,1% gegenüber 10,4%, in Österreich 11,5% gegenüber 10%.