Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltlFG)
Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG) gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 14. Oktober 2011 - Drucksache 533/11(B) - sowie erneut am 11. Juli 2014 - Drucksache 282/14(B) - beschlossenen Fassung zum Inhalt.
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