Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08

842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu den Ziffern 46 bis 49 (nur gegenüber dem Plenum):

Auf Grund der sehr ambitionierten Ziele im Biokraftstoffmarkt, die mit heimischer Biomasse nicht erreicht werden können und deshalb Importe aus Drittstaaten erfordern, sind Mindest-Nachhaltigkeitskriterien dringend erforderlich. Dabei sind die Ziele der Verbesserung der Versorgungssicherheit, der Optimierung volkswirtschaftlicher Wirkungen und der Entwicklung regionaler ländlicher Räume zu berücksichtigen. Nur eine hohe Qualität sichert die Akzeptanz der Bioenergie-(Förderung) und ist der Garant für einen erfolgreichen Ausbau der Bioenergie. Die Kommission hat bereits in ihrer Biokraftstoff-Strategie 2006 gefordert, dass die Wirtschaft ihre Produktionsverfahren hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen optimieren muss. Eine angemessene Übergangsfrist ist jedoch angesichts der getätigten Investitionen notwendig.

Um Fehlentwicklungen zu Lasten des Umwelt- und Klimaschutzes auf den konkurrierenden Märkten der Kraftstoffe, der Wärme- und Stromerzeugung, der stofflichen Nutzung und der Lebensmittel- und Futtermittel frühzeitig zu verhindern, sind die Nachhaltigkeitskriterien auf alle landwirtschaftliche Biomassen anzuwenden.

Aus Klimaschutzsicht ist im Verkehrssektor nicht der Kraftstoff das zentrale Problem, sondern der Umfang (Fahrzeugkilometer) und die Qualität (Wirkungsgrad) seiner Nutzung. Biomasse ist insbesondere zur Wärme- und Stromerzeugung einzusetzen, weil sie dort ihre beste Eignung zur Geltung bringt, d. h. ihre größten Klimaschutzpotenziale effizient und kostengünstig realisiert und gleichzeitig fossile Kraftstoffe für die Mobilität frei setzt. Wachstums- und Ausbauziele für Biokraftstoffe sind deshalb mit Blick auf wirtschaftlichere Einsatzbereiche, die zumindest im nächsten Jahrzehnt noch relativ hohen Klimaschutzkosten und die teilweise begrenzten Beiträge der Biokraftstoffe zum Klimaschutz kritisch zu überprüfen.

Solange Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme noch nicht ausreichend entwickelt und umgesetzt sind, solange Biokraftstoffe mit einer optimalen Treibhausgas-Emissionsminderung, die gleichzeitig mit Nahrungsmitteln nicht in Konkurrenz stehen, nicht wirtschaftlich zur Verfügung stehen und solange geeignete Kraftstoffqualitätsnormen nicht europaweit festgelegt sind, sollte der verbindliche Charakter eines Biokraftstoffziels ausgesetzt bleiben.

Die Festlegung geeigneter Kraftstoffnormen soll mit Blick auf die EU-Luftqualitätsrichtlinie und die darin enthaltenen verbindlichen Luftbelastungsgrenzwerte bei Stickstoffdioxid ab 2010 sowohl die Einhaltung der Kfz-Emissionsanforderungen im Fahrzeugbestand als auch die Einhaltung der künftigen Kfz-Emissionsanforderungen dauerhaft gewährleisten und darüber hinaus die Entwicklung effizienter Motorkonzepte unterstützen.

B