Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Ein Binnenmarkt für die Bürger - Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates" (KOM (2007) 0060),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat "Eine bürgernahe Agenda: konkrete Ergebnisse für Europa" (KOM (2006) 0211),
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates "Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung - Ein Jahr der Ergebnisse" (KOM (2006) 0816),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Jährliche Strategieplanung für 2008" (KOM (2007) 0065),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Der Binnenmarkt für Waren als Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit der EU" (KOM (2007) 0035),
- - unter Hinweis auf das von der Kommission vorgelegte Grünbuch über die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM (2006) 0744),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" (KOM (2006) 0689),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 8. und 9. März 2007,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2007 zu sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu den Auswirkungen und Folgen des Ausschlusses von Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt2,
- - unter Hinweis auf die Schlusserklärung der 4. Europäischen Konferenz für das Handwerk und Kleinunternehmen, die am 16. und 17. April 2007 in Stuttgart stattfand,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Berlin vom 25. März 2007,
- - unter Hinweis auf das Wirtschaftsdokument der Kommission Nr. 271 "Auf dem Weg zu einer vertieften wirtschaftlichen Integration: Der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert - Ein Beitrag zur Überprüfung des Binnenmarkts",
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0295/2007),
A. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt einen großen, beispiellosen Fortschritt auf europäischer Ebene darstellt, der den Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise bietet, ein wettbewerbsfähiges und dynamisches Umfeld für Handel und Gewerbe schafft und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den europäischen Kulturen ermöglicht,
B. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon das Ziel des sozialen Zusammenhalts in den Vordergrund gestellt hat und der sozialen Dimension in den sektoriellen Politikbereichen der Union eine wichtigere Rolle übertragen hat,
C. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und seine vier Grundpfeiler, nämlich der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Menschen und Kapital, einen entscheidenden Fortschritt in der europäischen Integration bildet,
D. in der Erwägung, dass die Begründung des Binnenmarkts 1992 auf folgenden drei Grundsätzen basierte:
- - Wettbewerb: Ermöglichung der Vollendung des Binnenmarkts auf der Grundlage der Regeln der sozialen Marktwirtschaft, gestützt von einem Recht, den Wettbewerb zu nutzen, bei dem es sich um ein wesentliches demokratisches Recht handelt, das dazu dient, den Missbrauch wirtschaftlicher Macht einzudämmen und nicht nur die Befugnisse der öffentlichen Behörden zu begrenzen,
- - Zusammenarbeit: Ermöglichung der Verwirklichung der grenzüberschreitenden und EU-weiten Bestrebungen gemäß den Verträgen und Gemeinschaftsprogrammen und
- - Solidarität: Einigung der verschiedenen Parteien und Verfolgung der Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts,
E. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon in den Mitgliedstaaten zu strukturellen Reformen und zu einer Öffnung der Märkte führen wird, ebenso aber auch zu einem wachsenden Bedarf an Regulierung, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten,
F. in der Erwägung, dass die Annahme der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt3 einen entscheidenden Fortschritt bei der Vollendung des Dienstleistungsmarktes ermöglicht,
G. in der Erwägung, dass der Euro Transparenz, Effizienz und leichten Zugang zum Binnenmarkt gebracht hat,
H. in der Erwägung, dass es in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten nach wie vor offene und versteckte protektionistische Praktiken gibt,
I. in der Erwägung, dass es nach wie vor zahlreiche Hindernisse für die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten gibt; dass es unerlässlich ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und sich auf die Verwirklichung eines unbehinderten Binnenmarkts zu konzentrieren;
J. in der Erwägung, dass auf die Verwirklichung eines dynamischen, globalen und flexiblen Konzepts des Binnenmarkts hingearbeitet werden muss, um die Unterstützung der EU-Bürger zu gewinnen,
K. in der Erwägung, dass die Öffnung von Netzwerkindustrien wie Verkehr, Telekommunikation, Postdienste und Energieversorgung vollendet werden muss, die definitionsgemäß dazu bestimmt sind, Unternehmen und Privatpersonen miteinander zu verbinden, und daher durch ihre Entwicklung und ihre Öffnung die Mittel bieten, die Vollendung des Binnenmarkts im Rahmen einer verantwortungsbewussten Marktwirtschaft durch wirksame Regulierungsmechanismen zu erleichtern,
L. in der Erwägung, dass die Europäische Union in den vergangenen Jahren verschiedene legislative Maßnahmen beschlossen hat, die darauf abzielen, den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen, Vermögensmanagement, Versicherung, Versorgungsfonds und Rechnungswesen zu verbessern, was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher Vorteile brachte und der Europäischen Union, indem sie Trends und Standards in der Finanzdienstleistungsindustrie setzte, zu einer weltweit führenden Rolle verhalf,
M. in der Erwägung, dass zwar gute Fortschritte im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Großkunden erzielt wurden, dass es bisher aber erst sehr wenige Anzeichen dafür gibt, dass dies auch in signifikantem Maß Auswirkungen auf Privatkunden hat, oft aufgrund von kulturellen und traditionellen Präferenzen der Bürger, aber auch wegen rechtlicher und steuerlicher Hemmnisse,
N. in der Erwägung, dass die Kommission die wichtige Aufgabe hat, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durchzusetzen, um gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und die uneingeschränkte Realisierung der Binnenmarktvorteile für die EU-Verbraucher sicherzustellen,
O. in der Erwägung, dass die Kommission nach wie vor eine nützliche Rolle in Bezug auf bestimmte Aspekte der Steuerpolitik spielen kann, die die Verwirklichung eines echten Binnenmarkts fördern, obgleich die Mitgliedstaten ihre Vorrechte in Steuerfragen beibehalten werden,
P. in der Erwägung, dass der übermäßige Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verringert werden muss,
Q. in Erwägung des Innovationsdefizits der Europäischen Union im Vergleich mit ihren wichtigsten Konkurrenten,
R. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt das effizienteste Instrument bildet, um die Herausforderungen der Globalisierung durch die Verwirklichung einer wettbewerbsfähigeren und dynamischeren europäischen Wirtschaft zu bewältigen,
S. in der Erwägung, dass die Kommission bei der Umsetzung ihrer Politiken und insbesondere der Binnenmarktpolitik die Erweiterung der Union, deren Auswirkungen in den neuen Mitgliedstaaten und neue Entwicklungen wie den sozialen Wandel und den technologischen Fortschritt umfassend berücksichtigen muss,
T. in der Erwägung, dass die Erweiterung, die die potenziellen Vorteile des Binnenmarkts verstärkt hat, auch eine Herausforderung für dessen reibungslose Funktionsweise darstellte, da die Heterogenität unter den Mitgliedern zunahm, sowie in der Erwägung, dass die Heterogenität auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer die Gefahr von Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten beinhaltet,
- 1. begrüßt die aktive Rolle, das fortschrittliche Binnenmarktkonzept und die Arbeit der Kommission zur Überprüfung des Binnenmarkts und weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass alle an diesem Prozess Beteiligten einbezogen werden;
- 2. wünscht, dass die Überprüfung des Binnenmarkts die Gelegenheit bietet, den Bürgern Europas alle Vorteile vor Augen zu führen, die sie aus der effektiven Vollendung des Binnenmarkts ziehen können; appelliert an die Kommission und an die Mitgliedstaaten, die Lücke zwischen dem Potenzial und der Realität des Binnenmarkts zu schließen;
- 3. betont, dass es wichtig ist zu gewährleisten, dass alle Bürger vom Binnenmarkt profitieren; ist der Auffassung, dass bestimmte schutzbedürftige Gruppen keinen vollständigen Zugang dazu haben, und erinnert daran, dass in der Erklärung Nr. 22 im Anhang zum Vertrag von Amsterdam gefordert wird, dass die Organe der Gemeinschaft bei der Ausarbeitung von Maßnahmen nach Artikel 95 des Vertrags den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung Rechnung tragen;
- 4. wünscht verstärkte arbeitstechnische Beziehungen zu den nationalen Parlamenten, damit Auswirkungen und Vorteile des Binnenmarkts von den Vertretern der Bürger der Mitgliedstaaten besser wahrgenommen werden; betont in diesem Zusammenhang den konstruktiven Dialog zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament bei den jährlichen Treffen zur Lissabonner Agenda als ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit, auf dem man in Zukunft aufbauen könnte;
- 5. betont die unbedingte Notwendigkeit, den Inhalt der Schlusserklärung der Vierten Europäischen Konferenz für das Handwerk und Kleinunternehmen angesichts der wesentlichen Rolle dieser Unternehmen in der europäischen Wirtschaft in die Praxis umzusetzen; verlangt daher die Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen bei der Ausarbeitung und der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken, insbesondere im Rahmen der Überprüfung des Binnenmarkts und der Überarbeitung der Politik für die KMU;
- 6. bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten auf praktischer Ebene nicht genügend in den Binnenmarkt eingebunden fühlen;
- 7. ist sich bewusst, dass in einem Binnenmarkt, der die Lebensqualität verbessern soll, Erwägungen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes berücksichtigt werden müssen;
Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt
- 8. vertritt die Auffassung, dass neue politische Initiativen in höherem Maße auf eine Analyse ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Märkte, auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche, auf die Umwelt und auf den sozialen Bereich gegründet werden sollten;
- 9. weist angesichts der Tatsache, dass der soziale und territoriale Zusammenhalt zu den wesentlichen Bestandteilen des Binnenmarkts gehört, erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Vertrauen der Bürger unter Wahrung der kulturellen Vielfalt Europas verbessert wird, insbesondere durch eine Förderung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen sozialen und ökologischen Zielsetzungen wie qualitativ hochwertige Beschäftigung, Chancengleichheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz; fordert ferner die Kommission auf, die Schutzfunktion der Europäischen Union in diesen Bereichen zu gewährleisten und den Regelungswettbewerb zwischen Mitgliedstaaten zu unterbinden;
- 10. weist nachdrücklich darauf hin, dass der soziale Zusammenhalt, gepaart mit einem konsequenten Verbraucherschutz, zu einer besseren Wahrnehmung der Errungenschaften des Binnenmarkts bei den Bürgern und Bürgerinnen führen kann;
- 11. betont, dass es wichtig ist, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb des Binnenmarkts zu fördern; weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Grenzen der Union einen wesentlichen Vorteil darstellt, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen begünstigt und die Innovation durch Wissensaustausch und verstärkten Wettbewerb stimuliert;
- 12. weist nachdrücklich darauf hin, dass eine gute Binnenmarktpolitik für eine Stimulierung der Innovation durch verstärkten Wettbewerb und ein unternehmerfreundliches Umfeld, vor allem für KMU, von grundlegender Bedeutung ist; fordert insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Stützung des Innovationspotenzials der Kleinunternehmen und der Handwerksunternehmen zu ergreifen, insbesondere durch die Entwicklung von Instrumenten zur Innovationsfinanzierung, die den besonderen Merkmalen dieser Unternehmen angepasst sind;
- 13. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Strategie für die Rechte auf geistiges Eigentum vorzusehen und den Schutz dieser Rechte als ein Mittel zur Unterstützung der Innovation sowie zur Förderung der europäischen Industrie und des Wachstums weiter zu stärken; betont nachdrücklich die Bedeutung der Schaffung eines gemeinschaftlichen Patents und eines qualitativ hochwertigen, kosteneffektiven und innovationsfreundlichen Rechtssystems für Europäische Patente, das die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften berücksichtigt; nimmt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verbesserung des Patentsystems in Europa (KOM (2007) 0165) zur Kenntnis;
- 14. ist der Auffassung, dass eine effektive Wettbewerbspolitik dazu beitragen wird, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und zu gewährleisten, dass die Bürger von größerer Auswahl, niedrigeren Preisen und höherer Qualität profitieren; ersucht die Kommission zu prüfen, wie wettbewerbspolitische Maßnahmen besser in eine umfassende Binnenmarktpolitik einbezogen werden können;
- 15. betont, wie wichtig es ist, Betrug und Produktpiraterie im Binnenmarkt zu bekämpfen;
- 16. vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherstellung eines nachhaltigen Wachstums von überragender Bedeutung sind und nur mit einem ausgewogenen Energiemix erreichbar sind und dass eine Binnenmarktpolitik zur Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energie für diese Ziele von zentraler Bedeutung ist; begrüßt die bereits erwähnten Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel; bedauert jedoch, dass der mögliche Beitrag der Kernkraft nicht genügend betont wurde;
- 17. ersucht die Kommission, gemäß Abschnitt III Ziffer 19 Buchstabe (i) des Mandats der Regierungskonferenz 20074 betreffend ein den Verträgen beizufügendes Protokoll über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Initiativen zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit bezüglich des Status der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu ergreifen, insbesondere bei den Regeln der staatlichen Beihilfen und der öffentlichen Auftragsvergabe; begrüßt die Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, Unklarheiten in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialdienste von allgemeinem Interesse im Binnenmarkt zu beseitigen; ist der Auffassung, dass starke und moderne Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Verwirklichung von Zielen des Gemeinwohls wie sozialer und territorialer Zusammenhalt, Umweltschutz und kulturelle Vielfalt erforderlich sind;
- 18. betont die Notwendigkeit, die Wirksamkeit des Verbraucherrechts im Binnenmarkt zu verstärken; begrüßt deshalb das Grünbuch der Kommission über die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz; stellt fest, dass die derzeitigen Mindestangleichungsklauseln in den unter die Überprüfung fallenden acht Richtlinien eine Ursache für Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Verbraucher sind; vertritt daher die Auffassung, dass die Lösung des gemischten Ansatzes mit einem horizontalen Instrument die am ehesten geeignete Option darzustellen scheint, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, ohne dadurch jedoch dem Ergebnis der Konsultation vorgreifen zu wollen;
- 19. weist darauf hin, dass lediglich 6 % der Verbraucher den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr für Waren nutzen; betont daher, dass es wichtig ist, das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr dadurch zu stärken, dass die Zersplitterung des Binnenmarkts im digitalen Umfeld beendet wird; fordert daher die Kommission auf, einen angemessenen Rahmen für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu fördern, ein günstigeres wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und die Rechte der Verbraucher sowie die Lage der KMU auf den Märkten zu stärken;
- 20. betont, dass weder die Verbraucher noch die Dienstleister in jedem Fall wissen, welche Rechtsvorschriften für jeden Aspekt ihrer Tätigkeiten gelten; fordert daher die Kommission auf, eine Klarstellung der Interaktion zwischen den Vorschriften des internationalen Privatrechts und den Binnenmarktvorschriften vorzuschlagen, damit kein Zweifel mehr darüber besteht, ob die Vorschriften oder Regelungen des Herkunftslandes oder des Empfängerlandes gelten und keine Lücken in der Haftungsregelung für Dienstleister fortbestehen;
- 21. fordert eine kontinuierliche weitere Entwicklung von Bauartnormen mit dem Ziel, den Zugang für Behinderte, Senioren und Kinder zu verbessern; betont die Bedeutung dieses Prozesses in Bereichen wie z.B. öffentlicher Nahverkehr, Aufzüge, Haushaltsgeräte und Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), wodurch die Vorzüge des Binnenmarkts auf schutzbedürftige Bürger ausgedehnt wurden, eine größere Rechtssicherheit geschaffen wurde und die Errichtung von Hindernissen für die Industrie in der Europäischen Union vermieden wurde;
- 22. betont, dass öffentliche Aufträge unter Beachtung der Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens auf gerechte und transparente Art und Weise vergeben werden müssen und dass diese auch zur Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung sowie zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Anliegen, darunter auch des Zugangs für Behinderte, beitragen können; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern und auch Aufträge im vorkommerziellen Bereich zu vergeben, um dadurch die Innovationskapazität des Binnenmarkts zu stärken;
- 23. vertritt die Auffassung, dass die Freizügigkeit von Waren für die Effizienz des Binnenmarkts von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass 25 % der in der Europäischen Union hergestellten Waren nach wie vor nicht unter Harmonisierungsmaßnahmen fallen, und begrüßt deshalb die Initiative der Kommission, das Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich weiter zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die gegenseitige Anerkennung voll und ganz zu nutzen, um die Wahrnehmung dieser Grundfreiheit im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen zu gewährleisten;
- 24. betont, wie wichtig es ist, die Hemmnisse für die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums sowie für die weitere Liberalisierung der Postmärkte zu beseitigen und gleichzeitig die Finanzierung eines effizienten Universaldienstes sicherzustellen;
- 25. vertritt die Auffassung, dass eine weitere finanzielle Integration in der Europäischen Union notwendig ist, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wachstum zu leisten, insbesondere durch niedrigere Transaktionskosten, bessere Chancen für Risikoteilung und effizientere Ressourcenverteilung;
- 26. vertritt die Auffassung, dass die bestehenden Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersysteme die Vollendung des Binnenmarkts, insbesondere in Bezug auf den grenzüberschreitenden Handel, behindern; fordert die Kommission auf, die Steuerprobleme im Zusammenhang mit Versandhandelsbestellungen und Interneteinkäufen zu untersuchen und Vorschläge zu unterbreiten, die den EU-Bürgern die uneingeschränkte Nutzung des freien Warenverkehrs erleichtern;
- 27. fordert besondere Aufmerksamkeit für die Binnenmarktinteressen von KMU, insbesondere durch Verbesserungen bezüglich der Kosten und der Geschwindigkeit von Unternehmensgründungen, der Verfügbarkeit von Risiko-/Wagniskapital, der Kosten und der Geschwindigkeit von Zahlungsdienstleistungen und der Mobilität von Menschen, Waren und Dienstleistungen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Risikokapital aus dem Europäischen Investitionsfonds KMU und innovative Unternehmen zweckdienlich erreicht;
- 28. vertritt die Auffassung, dass informelle Netzwerke wie Solvit und das Europäische Netzwerk der Verbraucherzentren (ECC-Net) eine wichtige Ergänzung der formellen und rechtlichen Mechanismen darstellen, die den Bürgern und den Unternehmen zur Verfügung stehen; begrüßt die Initiative zum Aufbau eines Informationsnetzes Binnenmarkt (IMI-Internal Market Information System); fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Personalressourcen aufzustocken und ihre Informationsstrategie zu verbessern, damit die Existenz dieser Netzwerke bei Bürgern und Unternehmen bekannt wird und ihre Effizienz optimal genutzt wird;
- 29. ist der Auffassung, dass verstärkte Konsultationen und die Nutzung geeigneter Verfahren, um eine raschere Konfliktlösung zu erreichen, geprüft werden müssen, und fordert daher, dass auf EU-Ebene wirksame beschleunigte Schlichtungs- und Rechtsmittelverfahren begründet werden, um die rasche Regelung von Streitigkeiten betreffend die Binnenmarktregeln zu fördern;
Abbau des Verwaltungsaufwands
- 30. begrüßt die Initiativen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und fordert eine Fortsetzung der entsprechenden Bemühungen, um den Zugang zum Binnenmarkt ohne Verringerung des erforderlichen Schutzes von Bürgern, Verbrauchern und Arbeitnehmern zu verbessern;
- 31. betont, dass die gegenseitige Anerkennung ein wichtiges Element des Binnenmarkts darstellt, das einer möglichen Annäherung der Rechtsvorschriften nicht entgegensteht;
- 32. weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass der Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts im Rahmen notwendiger und angemessener Regeln funktionieren muss; ist der Auffassung, dass in bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Finanzdienstleistungen für Privatkunden (einschließlich Zahlungsmittel) und beim Funktionieren des Steuerwesens, eine verstärkte Harmonisierung erforderlich sein dürfte; begrüßt das Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt (KOM (2007) 0226) und fordert die Kommission trotz des lokalen Charakters dieser Finanzdienstleistungen auf, die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für einen Binnenmarkt, an dem sich Verbraucher und Dienstleister wahlweise beteiligen können, weiter voranzutreiben; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck immer eine umfangreiche Prüfung möglicher Initiativen durch die Verbraucher stattfinden sollte; ermutigt die Kommission, Fortschritte bei ihren Vorschlägen für eine konsolidierte gemeinsame Bemessungsgrundlage im Bereich der europäischen Unternehmenssteuer zu erzielen;
- 33. betont, dass "bessere" Rechtsetzung nicht zwangsläufig "weniger" Rechtsetzung bedeutet; fordert die Kommission auf, neue Initiativen zur Verbesserung des Funktionierens und der Integration des Binnenmarkts sowie zur Konsolidierung und Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften zu prüfen;
- 34. ist der Auffassung, dass die Konsultationsverfahren der Kommission transparenter und zielgerichteter werden müssen, um alle beteiligten Parteien, insbesondere die KMU, zu einer Beteiligung zu veranlassen;
- 35. vertritt die Auffassung, dass die Förderung des Wettbewerbs durch eine Reform des Regelwerks die Impulse bietet, die Europa benötigt, um die Produktivität zu verbessern; bekräftigt, dass die Rechte des Parlaments im Rahmen der Reform des Regelwerks umfassend respektiert werden sollten;
- 36. vertritt die Auffassung, dass die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen konsistenter sein und alle Ansichten der betroffenen Parteien berücksichtigen müssen; begrüßt deshalb die Einsetzung des Ausschusses der Kommission für Folgenabschätzung und ersucht die Kommission, die Gutachten dieses Ausschusses zu veröffentlichen; fordert die Durchführung zusätzlicher Folgenabschätzungen durch das Europäische Parlament im Hinblick auf eine Unterstützung ihrer Vorschläge;
- 37. fordert die Kommission auf, einen "Binnenmarkttest" in den Prozess der besseren Rechtsetzung aufzunehmen, wie dies vom Parlament befürwortet wurde, um zu gewährleisten, dass die Gesetzgeber stets den Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die vier Freiheiten innerhalb des Binnenmarkts und anderen Aspekten, die sie beachten müssen, insbesondere der Nachhaltigkeit und der Beschäftigung, Rechnung tragen;
- 38. erinnert daran, dass gleichfalls eine nachträgliche Beurteilung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen so greifen, wie dies beabsichtigt worden war, und um alle unvorhergesehenen negativen Auswirkungen aufzuspüren;
- 39. teilt die Auffassung der Kommission, dass Koregulierung und Selbstregulierung Instrumente sind, die legislative Maßnahmen in einigen Bereichen ergänzen können; betont auch die Wirksamkeit der verstärkten Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen, um zu einer Harmonisierung auf freiwilliger Basis zu gelangen;
- 40. vertritt die Auffassung, dass die mangelnde Umsetzung eines der Haupthindernisse für die Verwirklichung des Binnenmarkts ist und dass die Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Umsetzung und der Übernahme der neuen EU-Rechtsvorschriften zuständig sind; begrüßt die Verbesserung der nationalen Umsetzung und das neue Ziel des vorerwähnten Europäischen Rates von Brüssel zur allmählichen Verringerung des "angestrebten" Umsetzungsdefizits auf 1 %; appelliert an die Mitgliedstaaten, die Gefahr der nationalen Überregulierung ("goldplating") zu vermeiden;
- 41. betont, dass es wichtig ist, die administrative Zusammenarbeit zwischen den für den Binnenmarkt zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verstärken und zu verbessern;
Die internationale Dimension
- 42. bedauert, dass einige Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz ihres nationalen Marktes ergreifen; betont, wie wichtig es ist, im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen; weist nachdrücklich darauf hin, dass ein ordnungsgemäß funktionierender Binnenmarkt angesichts der Globalisierung einen Wettbewerbsvorteil für Europa darstellt;
- 43. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der internen Politiken die vergleichbaren Politiken der großen Partner der Europäischen Union wie z.B. USA, Russland, China, Indien, Brasilien, Japan usw. systematisch zu beurteilen und zu berücksichtigen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu verbessern und Schranken für den Welthandel abzubauen;
- 44. betont, dass Initiativen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nicht zu einer Schwächung europäischer Normen führen dürfen; erinnert daran, wie wichtig es ist, mit den externen Partnern einen konstruktiven und ausgewogenen Dialog aufzubauen, um die Ausarbeitung internationaler Normen zu beeinflussen;
- 45. nimmt Kenntnis von der Initiative der Kommission, eine umfassende Überarbeitung der handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union einzuleiten; betont, dass effektive handelspolitische Schutzinstrumente für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in einer sich rasch wandelnden Weltwirtschaft überlebenswichtig sind; weist darauf hin, dass die Europäische Union die Führungsrolle beibehalten sollte, die sie in der Vergangenheit bei der Verbesserung und der Verstärkung der Disziplin auf der WTO-Ebene gespielt hat;
- 46. ist der Auffassung, dass die Europäische Union in einer globalen Wirtschaft nur dann Erfolg haben kann, wenn sie die Innovationskapazität ihrer Handelspartner erreicht oder sogar übertrifft; unterstreicht die Tatsache, dass die Europäische Union spezifische Maßnahmen benötigt, um den Binnenmarkt innovativer zu gestalten; fordert ferner die EU-Institutionen auf, die Europäische Union in Bezug auf künftige Tendenzen in der Weltwirtschaft so zu positionieren, dass die Effizienz der handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet sind; ist der Auffassung, dass der transatlantische Binnenmarkt ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen könnte;
- 47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0070.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0201.
- 3 ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
- 4 Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007.