Der Bayerische Ministerpräsident
München, den 27. Februar 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetzes; Erhöhung des Wohngeldes mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 907. Sitzung am 1. März 2013 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zuzuweisen mit dem Ziel der Beratung in der 10. Kalenderwoche 2013.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Martin Zeil
Stellvertreter des Bayerischen Ministerpräsidenten
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetzes; Erhöhung des Wohngeldes
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Wohngeld angemessen, mindestens jedoch um 10 Prozent erhöht wird durch Anpassung an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung, durch Aktualisierung der Höchstbeträge für Miete und Belastung ( § 12 WoGG) und durch Wiedereinführung der Heizkostenkomponente.
Die Länder sind insbesondere wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngeldes umgehend und von Anfang an in den Abstimmungsprozess zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubeziehen.
Begründung:
Das Wohngeld wurde seit 2009 nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst. Vor allem in den Ballungsräumen sind seitdem jedoch die Bruttokaltmieten erheblich angestiegen. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest im Auftrag der Wüstenrot Immobilien GmbH geben Mieter in Deutschland durchschnittlich 37 % des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aus; bei Geringverdienern, die weniger als 1.000 Euro monatlich zur Verfügung haben, sind es 43 %. Zusätzliche Belastungen bringen die stetig steigenden Nebenkosten, insbesondere in Folge der Energiepreiserhöhungen und der Energiewende.
Das Wohngeldgesetz sah in den Jahren 2009 und 2010 erstmals eine Heizkostenkomponente vor, um einkommensschwache Haushalte aufgrund der stark gestiegenen Heizenergiekosten zu entlasten. Die Heizkosten wurden über nach der Personenzahl gestaffelte Beträge pauschal berücksichtigt. Damit war der Vollzug dieser Neuregelung einfach handhabbar. Die pauschalen Beträge für Heizkosten wurden dabei unabhängig von den tatsächlichen Heizkosten grundsätzlich in voller Höhe bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung berücksichtigt und auch nicht durch die Miethöchstbeträge begrenzt.
Die Heizkostenkomponente wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 zum 01.01.2011 wieder ersatzlos gestrichen. Für einen Teil der Wohngeldempfänger bedeutete die Reduzierung, dass sie kein Wohngeld mehr erhielten und daher wieder Transferleistungen nach dem SGB II und XII, somit wieder ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, in Anspruch nehmen mussten.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Entwicklung der Wohnkosten einschließlich der Energie- bzw. Heizkosten zu erheblichen zusätzlichen Belastungen einkommensschwacher Haushalte führen kann, die von diesen nicht mehr allein getragen werden können und deswegen staatliche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Wohngeld soll daher unter Anpassung der Einkommensgrenzen angemessen erhöht, die Höchstbeträge für Miete und Belastung an die aktuellen Verhältnisse angepasst und eine Energie- bzw. Heizkostenkomponente unter Einbeziehung des Gedankens des Klimaschutzes vorgesehen werden.