Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung)
- 1. In der seit 2001 gültigen Lebensmittelkontrolleur-Verordnung ist das Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs geregelt. Mit dieser Bundesverordnung werden die Anforderungen an nicht wissenschaftlich ausgebildetes Personal in der Lebensmittelüberwachung festgelegt, mithin das Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs beschrieben. Sie ist bisher Grundlage der jeweiligen Fortbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder. Die Novellierung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung ist im Hinblick auf eine Anpassung an das 2005 in Kraft getretene Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) lange überfällig.
- 2. Da ein Abschluss der Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sowie der Durchführungsverordnungen zurzeit nicht absehbar ist, sollte die Novellierung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung wieder aufgenommen werden.
- 3. Insbesondere ist eine Anpassung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung an die gestiegenen Anforderungen in der Überwachung erforderlich. Wachsende Rechtsmaterie und Industrialisierung in der Lebensmittelherstellung erfordern eine Anhebung des Qualifikationsniveaus sowie die Überarbeitung der Fortbildungsinhalte. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung für geprüfte Lebensmittelkontrolleure aufzunehmen.
- 4. Die Struktur der Lebensmittelüberwachung berücksichtigt die jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten. Dies spiegelt sich auch in den Prüfungsmodalitäten der ländereigenen Prüfungsordnungen wider, die weiterhin Bestand haben sollten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, eine Ermächtigungsgrundlage aufzunehmen, die es den Ländern gestattet, Einzelheiten per Landesverordnung zu regeln.
- 5. Die sachlich gebotene und bewährte Differenzierung zwischen wissenschaftlich ausgebildetem und nichtwissenschaftlich bzw. fachlich ausgebildetem Personal sollte erhalten bleiben. Die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung sollte wie bisher ausschließlich das Berufsbild und die Qualifikation des Lebensmittelkontrolleurs regeln. Das Berufsbild des Lebensmittelkontrollassistenten kann ergänzend aufgenommen werden.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Novellierung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern fortzuführen.