Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
Die zügige Umsetzung der Neuregelung des Schutzes vor Fluglärm liegt im besonderen Interesse der Länder. Entscheidend hierfür ist neben dem Inkrafttreten des Gesetzes selbst die beschleunigte Verabschiedung des untergesetzlichen Regelungswerks.
Der Bundesrat wertet es in diesem Sinne als positiv, dass das federführende Ressort bei den Vorarbeiten zu diesem untergesetzlichen Regelungswerk auch Vertreter der Länder beteiligt hat und weiter zu beteiligen beabsichtigt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dringlich auf, die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, dem Bundesrat schnellstens zuzuleiten.