A
Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die mit der Verordnung angestrebte Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge durch Berücksichtigung von Umweltstandards bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungsaufträge. Grundsätzlich positiv bewertet wird dabei die Schaffung eines monetären Bewertungsinstrumentariums zur Berücksichtigung von Umweltstandards bei der Zuschlagserteilung.
- 2. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen für die gesamte Lebensdauer für schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, nicht anwendbar ist, sofern die Schadstoffemissionen aus dem Testverfahren der Typgenehmigung verwendet werden sollen. Denn für die genannten Fahrzeuge werden in dem Verfahren nur Emissionen in g/kWh bestimmt. Diese lassen sich nicht direkt in den erforderlichen Emissionsfaktor in g/km umrechnen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren für die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben.
- 3. Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass neben der Emission von Luftschadstoffen und CO₂ auch die Lärmemission von Fahrzeugen von hoher Bedeutung ist, denn die in der Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Anforderungen werden in Städten vielfach nicht eingehalten. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Lärmemission von Fahrzeugen als Umweltauswirkung, die bei der Beschaffung zu berücksichtigen ist, in geeigneter Form in die Verordnung aufzunehmen.