Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05


Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 05. Oktober 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 26. September 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl. Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990, Drucksache 288/05 (PDF) = AE-Nr. 051041 und AE-Nr. 052255

Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

Die Vorschläge für fünf spezifische Programme schließen sich an den Vorschlag der Kommission für ein 7. Rahmenprogramm (2007-2013) an, der am 6. April 2005 verabschiedet wurde1. Es wurde eine Struktur in Form der vier spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Ideen", "Menschen" und "Kapazitäten" präsentiert, von denen jedes für ein Hauptziel der europäischen Forschungspolitik steht; ein weiteres spezifisches Programm betrifft die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle. Die Kommission wird Vorschläge für "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" für das 7. Rahmenprogramm vorlegen.

Die politischen Hintergründe und Ziele dieses Vorschlags sind in der Mitteilung "Schaffung des EFR des Wissens für Wachstum"2 dargelegt. Um diese Ziele zu erreichen und die spezifischen Programme vollständig umsetzen zu können, wird - wie von der Kommission vorgeschlagen - eine Verdoppelung des Haushalts erforderlich sein.

Forschung, Technologie, Ausbildung und Innovation haben signifikante Bedeutung für die langfristige und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen und sind der Schlüssel zu Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Gesundheit, Lebensqualität und Umweltschutz. Das Forschungsrahmenprogramm dient zusammen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen für Ausbildung und Innovation dem Ziel der Schaffung einer wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft. Die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms wurden ausgelegt, um in Verbindung mit den erforderlichen nationalen und privaten Anstrengungen vorhandene Schwächen in Umfang, Qualität und Wirkung der europäischen Forschung auszumerzen. Die Verbreitung und Übertragung von Kenntnissen stellen einen wesentlichen Mehrwert europäischer Forschungsaktionen dar. Deshalb werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung der Ergebnisse durch Industrie, Entscheidungsträger und Gesellschaft zu verbessern.

Wenn die Europäische Union ihr Ziel, bis zum Jahr 2010 insgesamt 3 % ihres BIP in die Forschung zu investieren, erreichen will, muss Europa sich in finanzieller Hinsicht stärker engagieren und neue Schwerpunkte setzen. Das 7. Rahmenprogramm wird sowohl durch direkte Finanzierungsmaßnahmen als auch durch die Hebelwirkung für zusätzliche Forschungsinvestitionen des öffentlichen und des privaten Sektors einen Beitrag zu diesem Ziel leisten.

Will Europa seine Forschungsbemühungen intensivieren und verbessern, so braucht es mehr Forscher. Das 7. Rahmenprogramm soll - ergänzend zu anderen Initiativen wie der Europäischen Charta für Forscher und Maßnahmen auf nationaler Ebene - dazu führen, dass mehr Personen sich für die Forschungslaufbahn entscheiden, und führende Forschungstalente nach Europa bringen.

Die finanzielle Unterstützung auf europäischer Ebene bietet die Gelegenheit, Forschungsleistung und -wirksamkeit in einem Maße zu erhöhen, das auf nationaler Ebene nicht erreicht werden kann. Die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms ermöglichen eine weitere Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums, sie tragen dazu bei, auf neuen Forschungsgebieten und mit neuen Mitteln eine kritische Masse und neue Strukturen zu erreichen, und fördern den freien Austausch von Ideen, Kenntnissen und Forschern.

Das Potenzial europäischer Maßnahmen zur Förderung hervorragender Forschungsleistungen wird während der gesamten Durchführung der spezifischen Programme voll genutzt - insbesondere durch EU-weiten Wettbewerb und eine strenge, unabhängige Bewertung der Vorschläge. Dies beinhaltet die Erkennung- und Förderung der in der Europäischen Union vorhandenen Kompetenzen und die Schaffung von Kapazitäten für künftige Forschungshöchstleistungen.

Die Wirkung der spezifischen Programme wird durch die Komplementarität mit anderen Strategien und Programmen der Gemeinschaft (insbesondere Strukturfonds, Ausbildungsprogramme und Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation") verstärkt.

2. VORHERIGE Konsultation

Bei der Erstellung der Vorschläge für die spezifischen Programme wurden die Ansichten der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats, ebenso berücksichtigt wie die Meinung anderer Beteiligter wie Forscher und Forschungsnutzer. Der Konsultationsprozess umfasst die aktuellen Gespräche und Beiträge zu den Vorschlägen für die spezifischen Programme zur Durchführung des 7. Rahmenprogramms sowie die ausführlichen Beratungen und die Beiträge zur Vorbereitung dieses Vorschlags und sonstige Arbeiten zur Festlegung künftiger Forschungsprioritäten wie zum Beispiel die Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Technologieplattformen.

Der Vorschlag für die spezifischen Programme stützt sich auf die ausführliche Folgenabschätzung für den Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm3, bei der sich ein eindeutiger, spezifischer Mehrwert jedes vorgeschlagenen spezifischen Programms zeigte. Bei den Vorschlägen wurden auch die Ergebnisse der Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms4 berücksichtigt.

3. Rechtliche Aspekte

Der Vorschlag für die spezifischen Programme stützt sich auf Titel XVIII, Artikel 163 bis 173 des Vertrags, und insbesondere auf Artikel 166 Absatz 3 über die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme.

4. Verwendung der Haushaltsmittel

Der jedem Beschluss beigefügte "Finanzbogen für Rechtsakte" erläutert die finanziellen Auswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen.

Die Kommission plant die Schaffung einer Exekutivagentur, die mit bestimmten Aufgaben betraut wird, die zur Durchführung der spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" erforderlich sind. Dieses Konzept wird auch der Durchführung des Programmes "Ideen" zugrunde gelegt (siehe Abschnitt 7.2).

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

Die Durchführung der spezifischen Programme muss flexibel genug sein, um bei wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in vorderster Front stehen und auf neue wissenschaftliche, industrielle, politische oder gesellschaftliche Bedürfnisse eingehen zu können. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die es den Forschern ermöglichen, Themen selbst zu bestimmen. Bei anderen Maßnahmen erfolgt dies im Rahmen der Arbeitsprogramme, die jährlich aktualisiert werden. Die Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten leisten dabei aktive Unterstützung, wobei sie ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Arbeitsprogramme legen sollten. Revisionen können beschleunigt werden, wenn neue Prioritäten unmittelbare Maßnahmen erfordern - insbesondere wenn dies aufgrund unvorhergesehener politischer Anforderungen der Fall ist.

Die mehrjährige Programmplanung steht Beiträgen aus ganz unterschiedlichen Quellen offen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen direkte Relevanz für neuen Forschungsbedarf der Industrie und der EU-Politik haben. Externe Sachverständige werden u.a. für jedes Thema des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" befragt; dabei werden unterschiedliche Disziplinen abgedeckt und wird nach einem Gleichgewicht zwischen akademischer und industrieller Beteiligung gestrebt.

Beim Programm "Ideen" wird ein ganz neues Konzept verfolgt: Mit der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Rat beauftragt, der Teil eines autonomen Europäischen Forschungsrates ist (siehe Abschnitt 7.2).

Zusätzliche externe Beiträge werden - insbesondere für das Programm "Zusammenarbeit" - durch die Europäischen Technologieplattformen gefördert, die auf verschiedenen Gebieten eingerichtet werden und eine starke, dynamische Rolle spielen sollen, um Relevanz für die Industrie zu gewährleisten. Die in den strategischen Forschungsplänen der Plattformen festgelegten Forschungsprioritäten spiegeln sich in den Vorschlägen für die spezifischen Programme wider und liefern wichtige Beiträge für die mehrjährige Programmplanung.

Auch andere Foren und Gruppen können der Kommission aktuelle Hinweise auf neue Prioritäten bestimmter Bereiche liefern, wie zum Beispiel das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) oder Plattformen, die geschaffen werden, um strategische Forschungsstrategien mit Relevanz für Sozial- oder Umweltpolitik zu prüfen.

Ein wichtiger neuer Aspekt des Rahmenprogramms ist die Einführung eines innovativen Finanzierungsmechanismus, nämlich der "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis". Ziel ist die Stimulierung von FTE-Ausgaben des Privatsektors durch Verbesserung des Zugangs zu Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Diese sind für großmaßstäbliche europäische Maßnahmen gedacht, die verschiedene Finanzierungsquellen kombinieren sollen, einschließlich Darlehen. Bei diesen großmaßstäblichen europäischen Maßnahmen handelt es sich um "gemeinsame Technologieinitiativen" und Verbundprojekte, die im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit" bzw. bei neuen Forschungsinfrastrukturprojekten im Rahmen des

Programms "Kapazitäten" direkt durch das Rahmenprogramm finanziert werden. Andere großmaßstäbliche europäische Verbundprojekte wie Eureka könnten je nach Förderkriterien ebenfalls berücksichtigt werden. Der geplante Beitrag der spezifischen Programme zur EIB wird den Zugang zur Kreditfinanzierung deutlich verbessern und somit signifikante Hebelwirkung im Hinblick auf private FTE-Investitionen entfalten.

5.2. Querschnittsthemen

Die Kommission wird bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms für die erforderliche Kohärenz sorgen und der Autonomie und Unabhängigkeit des Europäischen Forschungsrates im Programm "Ideen" in vollem Umfang Rechnung tragen.

Die Arbeitsprogramme der anderen spezifischen Programme werden in enger Koordinierung überarbeitet, um Querschnittsthemen in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Die Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten haben ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu erfüllen, indem sie die Kommission bei der Gewährleistung von Kohärenz und Koordinierung innerhalb und zwischen den spezifischen Programmen unterstützen. Deshalb müssen sich die Mitgliedstaaten und die Vertreter verschiedener Ausschüsse gut untereinander abstimmen.

Für Maßnahmen mit hoher Relevanz für die spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" werden gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, wobei die Erfahrungen aus dem 6. Rahmenprogramm genutzt werden. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf Forschungsthemen, die sich auf das Programm "Zusammenarbeit" auswirken; die entsprechenden Aufforderungen werden im Arbeitsprogramm deutlich bestimmt.

Folgende Fragen betreffen die spezifischen Programme "Zusammenarbeit", "Menschen" und "Kapazitäten" und verdienen besonderes Augenmerk; für einschlägige Maßnahmen sind spezielle Vorkehrungen zur Gewährleistung eines koordinierten Konzepts vorgesehen:

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

Die Vorschläge aus dem Arbeitspapier der Kommission vom 6. April 2005 und die darauf aufbauenden umfassenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten werden im Hinblick auf die Durchführung des 7. Rahmenprogramms eine signifikante Vereinfachung ermöglichen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Beteiligungs- und Verbreitungsregeln beschrieben werden und dienen insbesondere dem Ziel, den "Bürokratiefaktor" zu verringern und die Finanzierungsmodelle und Berichterstattungsanforderungen zu vereinfachen.

Die für die spezifischen Programmen vorgeschlagene Verbesserungen umfassen:

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

Das spezifische Programm "Zusammenarbeit" soll es ermöglichen, eine Führungsstellung in wissenschaftlichen und technologischen Schlüsselbereichen einzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Industrie, Forschungszentren und Behörden in der gesamten Europäischen Union sowie dem Rest der Welt unterstützt. Frühere Rahmenprogramme zeigten, dass solche Maßnahmen sich positiv auf die Umstrukturierung der Forschung in Europa, die Bündelung der Ressourcen und die Entfaltung von Katalysatorwirkungen auswirken. Durch das 7. Rahmenprogramm werden diese Auswirkungen noch breiter gestreut; die neun vorgeschlagenen Themen decken die großen Gebiete ab, auf denen Fortschritte hinsichtlich Erkenntnissen und Technologie erzielt werden können und auf denen die Spitzenforschung weiter verstärkt werden muss, um soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische und industrielle Herausforderungen in Europa anzugehen.

Das Programm zeigt starke Kontinuität zu früheren Rahmenprogrammen und baut auf dem erwiesenen Mehrwert einer Förderung auf europäischer Ebene auf. Zusätzlich gibt es einige wichtige Neuheiten dieses spezifischen Programms, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Durchführung erfordern:

7.2. Ideen

Europa kann sich im Hinblick auf wirklich hervorragende Forschungsleistungen und auf die Beherrschung neuer, schnell wachsender Wissenschaftsbereiche noch deutlich verbessern. Das Programm "Ideen" dient der europaweiten Förderung kreativer Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker, deren Neugier und Wissensdurst unvorhersehbare, umwälzende Entdeckungen möglich machen können, die unser Weltverständnis ändern, neue Aussichten für technologische Fortschritte eröffnen und eventuell Lösungen für dauerhafte soziale und ökologische Probleme bieten können. Die qualitative Verbesserung der Grundlagenforschung durch europaweite Wettbewerbe wird signifikante gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile ermöglichen6.

Im Programm "Ideen" wird der Ausdruck "Pionierforschung" verwendet, um das neue Verständnis der Grundlagenforschung zu verdeutlichen. Die "Pionierforschung" steht bei der Gewinnung neuer Erkenntnisse in vorderster Linie und ist das inhärent riskante Unterfangen, fundamentale Fortschritte in Wissenschaft, Technik und Ingenieurwesen zu erzielen, ohne auf nationale Grenzen oder etablierte Grenzen zwischen Disziplinen Rücksicht zu nehmen.

Das Programm verfolgt einen "forschergetriebenen" Ansatz, der es den Forschern erlaubt" eigene Themen vorzuschlagen. Unterstützt werden einzelne Teams, die je nach Art der Durchführung des Projekts aus ganz unterschiedlichen Gruppierungen bestehen können, wobei einzelne oder mehrere Rechtspersonen in einem einzigen Land oder über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten können. Die Bildung der Gruppen sollte sich jedoch ausnahmslos an der wissenschaftlichen Qualität und nicht an administrativen Anforderungen orientieren. Das Programm unterscheidet sich von der Finanzierung der Grundlagenforschung auf nationaler Ebene durch seine strategischen Ziele und den europäischen Maßstab.

Die Schaffung eines Europäischen Forschungsrates (EFR) zur Durchführung des Programms "Ideen" stellt ein neues Konzept dar. Die beiden strukturellen Schlüsselkomponenten des EFR - ein unabhängiger wissenschaftlicher Rat und eine spezifische Durchführungsstruktur - arbeiten nach den Grundsätzen des Vertrauens, der Glaubwürdigkeit und der Transparenz. Eine angemessene Mittelausstattung und effiziente Arbeitsweise sollen sichergestellt werden. Dadurch soll ein hoher Grad an Autonomie, Integrität und von Verantwortlichkeit gewährleistet werden.

Der wissenschaftliche Rat setzt sich aus hochrangigen Vertretern der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft zusammen, die unabhängig von politischen oder sonstigen Interessen ad personam handeln. Die Mitglieder des Rats werden von der Kommission bestellt, nachdem sie durch ein unabhängiges Verfahren identifiziert wurden.

Der wissenschaftliche Rat erhält folgende Aufgabenbereiche:

Für die Programmdurchführung gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm ist die spezifische Durchführungsstruktur zuständig. Dieses wird insbesondere das Gutachter- und das

Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Zuschüsse sicherstellen. Die Kommission möchte diesbezüglich zunächst eine Exekutivagentur schaffen, an die sie die Durchführungsaufgaben delegieren wird. Das Durchführungsgremium wird ständige, enge Verbindung mit dem Wissenschaftlichen Rat halten, um sich mit diesem über alle Aspekte der Programmdurchführung auszutauschen. Im Anschluss an eine unabhängige Bewertung der Effizienz der EFR-Strukturen und -Mechanismen könnte gegebenenfalls eine alternative Struktur - beispielsweise gemäß Artikel 171 des Vertrags - geschaffen werden.

Die Europäische Kommission wird Autonomie und Integrität des Europäischen Forschungsrats garantieren. Um ihrer Verantwortung für die Durchführung des Programms gerecht zu werden, wird die Kommission deshalb dafür sorgen, dass die Durchführungsstruktur des EFR geschaffen wird und dass der EFR das Programm in Übereinstimmung mit den vereinbarten Zielen und gemäß den vom Wissenschaftlichen Rat in voller Unabhängigkeit festgelegten wissenschaftlichen Leitlinien und Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität durchführt.

Die Kommission wird das Arbeitsprogramm des Programms "Ideen" offiziell verabschieden und dabei nach dem oben dargelegten Konzept vorgehen. In der Regel wird die Kommission das Arbeitsprogramm in der Form annehmen, die der Wissenschaftliche Rat vorgeschlagen hat. Kann die Kommission das Arbeitsprogramm nicht in der vorgeschlagenen Form annehmen, weil dieses beispielsweise nicht den Programmzielen entspricht oder im Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Gemeinschaft steht, so muss sie ihre Gründe öffentlich mitteilen. Dank dieser Vorgehensweise soll gewährleistet werden, dass der EFR uneingeschränkt und transparent gemäß den Prinzipien der Autonomie und Integrität arbeiten kann.

7.3. Menschen

Das spezifische Programm "Menschen" ist Teil einer breiten, integrierten Strategie zur qualitativen und quantitativen Stärkung der FuE-Humanressourcen in Europa. Das Programm wird Anreize bieten, die Forschungslaufbahn einzuschlagen und zu durchlaufen; Forscher werden ermutigt, in Europa zu bleiben, und die besten Denker sollen nach Europa gebracht werden. Maßnahmen auf europäischer Ebene bieten durch die Nutzung harmonisierter Instrumente, sowie durch die stärkere Strukturierung und größere Effizienz im Vergleich zu bilateralen Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten einen eindeutigen Mehrwert.

Die Maßnahmen bauen auf den umfassenden und äußerst positiven Erfahrungen mit den "Marie-Curie"-Maßnahmen auf und dienen dazu, Lücken hinsichtlich Ausbildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung zu schließen. Bei gleichzeitiger Wahrung der Kontinuität wird eine Verstärkung folgender Aspekte angestrebt:

7.4. Kapazitäten

Das spezifische Programm "Kapazitäten" dient der Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa. Das Programm kombiniert die Fortsetzung und Verstärkung von Maßnahmen früherer Rahmenprogramme mit einigen wichtigen Neuheiten.

Eine wichtige Rolle spielt hier das geplante strategische Konzept für die Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen, wodurch die - auch in Zukunft fortgesetzten - Bemühungen um eine optimale Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen ergänzt werden sollen. Die Unterstützung neuer Infrastrukturen erfolgt in zwei Phasen: Vorbereitung und Konstruktion. Die Kommission wird auf der Grundlage der Arbeiten von ESFRI (Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen) zur Erstellung eines europäischen Ablaufplans für neue Forschungsinfrastrukturen prioritäre Projekte beschreiben, die gegebenenfalls über das 7. Rahmenprogramm unterstützt werden könnten. Bei solchen Projekten hat die Kommission unterstützende Funktion und vereinfacht insbesondere die Finanzierungstechniken für die Konstruktionsphase, einschließlich des vereinfachten Zugangs zu EIB-Darlehen durch die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis.Anhang 1 enthält die "ESFRI-Liste der Möglichkeiten", in der konkrete Beispiele für neue, großmaßstäbliche Infrastrukturen aufgeführt sind, die die wissenschaftliche Gemeinschaft in Europa im nächsten Jahrzehnt benötigen wird.

Die beiden Modelle zur Förderung der Forschung im Interesse von KMU und KMU-Verbänden erhalten aufgestockte Haushaltsmittel, um dem wachsenden Bedarf der KMU zur Auslagerung von Forschungstätigkeiten gerecht zu werden.

Maßnahmen für "wissensorientierte Regionen" werden auf der erfolgreichen Pilotaktion aufbauen. Ziel ist die Ermöglichung grenzüberschreitender Regionalnetze, die ihre Stärken ausspielen und neue Erkenntnisse aus der Forschung absorbieren; ferner soll die Entwicklung "forschungsorientierter Cluster" aus Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und regionalen Behörden erleichtert werden.

Ein wichtiges neues Element ist die Freisetzung des Forschungspotenzials in den abgelegenen und "Konvergenzregionen" der EU. Die Verwirklichung der wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft kann nur gelingen, wenn die Fähigkeit der europäischen Forschung zu Spitzenleistungen gestärkt und bislang ungenutztes Forschungspotenzial in der gesamten EU besser genutzt wird. Angestrebt werden die Einstellung von Forschern aus anderen EU-Ländern, die Abstellung von Forschungspersonal und -Managern, die Einrichtung von Bewertungseinrichtungen sowie Erwerb und Entwicklung von Forschungsausrüstung. Solche Maßnahmen, für die Mittel aus den Strukturfonds bereitgestellt werden können, sind auf die Erfordernisse und die Entwicklungsmöglichkeiten der Forschungskapazitäten vorhandener und neu entstehender Exzellenzzentren in diesen Regionen abgestimmt.

Der Bereich "Wissenschaft und Gesellschaft" stellt eine signifikante Erweiterung der Tätigkeiten früherer Rahmenprogramme dar. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der wissenschaftlichen Leistung und damit einer Verbesserung der EU-Politik sowie einer stärkeren Einbindung und besseren Information der Öffentlichkeit.

Ein wichtiges Ziel des 7. Rahmenprogramms ist das Bestreben, eine starke und kohärente internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik zu entwickeln. Das Programm "Kapazitäten" unterstützt dieses Konzept insbesondere durch Beiträge zur Festlegung der Prioritäten für die Zusammenarbeit.

Die kohärente Politikentwicklung wird mehr Nachdruck auf die Koordinierung der nationalen und regionalen Forschungspolitik legen; diesem Ziel dient ein spezifisches Unterstützungsschema für Initiativen der Mitgliedstaaten und Regionen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden politischen Zusammenarbeit. Dies stärkt die Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode für die Forschungspolitik und stimuliert konzertierte oder gemeinsame Initiativen von Länder- und Regionengruppen in Bereichen mit starker grenzüberschreitender Dimension.

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

Die GFS wird über die wissenschaftliche und technische Unterstützung der EU-Politik hinaus auch ihre Orientierung am Nutzer und ihre starke Vernetzung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft weiter ausbauen. Ihre Tätigkeiten werden vor dem Hintergrund von Wachstum, nachhaltiger Entwicklung und Sicherheit entwickelt.

Die Maßnahmen der GFS schließen sich auch an die Forderung der neuen Lissabonner Agenda nach einer besseren Regulierung an. Es wird heutzutage immer wichtiger, auf Krisen, Notfälle und vorrangige politische Gebote zu reagieren, und deshalb werden entsprechende Kapazitäten und Einrichtungen auf ausgewählten Gebieten benötigt, um auf EU-Ebene angemessene Unterstützung leisten zu können. Ein integriertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Politik wird ein Hauptmerkmal dieses spezifischen Programms sein.

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Die notwendigen, raschen Fortschritte in Richtung einer wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft erfordern eine ehrgeizigere und effizientere europäische Forschung. Bei diesen Bemühungen müssen alle Akteure in der gesamten Europäischen Union - nationale Regierungen, Forschungseinrichtungen, Industrie - ihre Rolle spielen.

Sämtliche spezifischen Programme zur Durchführung des 7. Rahmenprogramms sind darauf ausgerichtet, den Hebeleffekt und die Wirkung der Forschungsausgaben auf europäischer Ebene im Rahmen der verfügbaren Mittel zu optimieren. Hauptmerkmale sind: die Erreichung der vier in den spezifischen Programmen beschriebenen Ziele durch geeignete Maßnahmen und Durchführungsmodalitäten, eine starke Kontinuität in Kombination mit neuen Konzepten, ein konsequenter Schwerpunkt auf der Unterstützung vorhandener Kompetenzen und Schaffung der Kapazitäten für künftige Spitzenleistungen, eine rationalisierte und vereinfachte Abwicklung zur Gewährleistung von Nutzerfreundlichkeit und Kosteneffizienz sowie genügend Flexibilität, um auf neuen Bedarf und neue Möglichkeiten reagieren zu können.

Anhang 1

ESFRI-"Liste der Möglichkeiten"7

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates
über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (Text von Bedeutung für den EWR)


Der Rat der Europäischen Union
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
insbesondere auf Artikel 166,
auf Vorschlag der Kommission8,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments9,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 10,
in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 EG-Vertrag erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm 2007-2013 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "das Rahmenprogramm" genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, die Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

(2) Das Rahmenprogramm ist in vier Arten von Maßnahmen gegliedert: grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei nach politischen Erwägungen festgelegten Themen ("Zusammenarbeit"), von den Forschern angeregte Forschungsarbeiten ("Ideen"), Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern ("Menschen") und Unterstützung der Forschungskapazitäten ("Kapazitäten"). Mit diesem spezifischen Programm sollen die in den Maßnahmenbereich "Kapazitäten" fallenden indirekten Maßnahmen durchgeführt werden.

(3) Für dieses Programm sollen die für das Rahmenprogramm festgelegten Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend "Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt) gelten.

(4) Das Rahmenprogramm soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie andere Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Ziele von Lissabon, ferner insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Strukturfonds, Landwirtschaft, Bildung, Ausbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung, Energie, Verkehr und Umwelt ergänzen.

(5) Durch dieses Rahmenprogramm geförderte Maßnahmen im Bereich Innovation und KMU sollen die Maßnahmen des Rahmenprogramms "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" ergänzen.

(6) Die Durchführung des Rahmenprogramms kann weitere Programme zur Folge haben, an denen nur bestimmte Mitgliedstaaten teilnehmen, und zur Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen mehrerer Mitgliedstaaten, zur Gründung gemeinsamer Unternehmen sowie zu anderen Vereinbarungen im Sinne der Artikel 168, 169 und 171 EG-Vertrag führen.

(7) Mit diesem spezifischen Programm soll ein Beitrag geleistet werden zum Zuschuss für die Europäische Investitionsbank für die Einrichtung einer "Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis", um den Zugang zu EIB-Darlehen zu erleichtern.

(8) Nach Artikel 170 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft mehrere internationale Forschungsabkommen abgeschlossen. Eine Verstärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit soll mit dem Ziel einer weiteren Integration der Gemeinschaft in die globale Forschungsgemeinschaft angestrebt werden. Daher soll dieses spezifische Programm den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die einschlägige Abkommen geschlossen haben, und auf Projektebene können sich - zum gegenseitigen Nutzen - auch Einrichtungen aus Drittländern und internationale Organisationen an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligen.

(9) Bei den im Rahmen dieses Programms ausgeführten Forschungstätigkeiten sollen ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.

(10) Das Rahmenprogramm soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

(11) Für das Rahmenprogramm sollen eine wirtschaftliche Haushaltsführung, eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung und leichte Zugänglichkeit für alle Teilnehmer sichergestellt werden, im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben.

(12) Ferner sollen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und Unregelmäßigkeiten ergriffen und die notwendigen Schritte unternommen werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie allen künftigen Änderungen derselben, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft11, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten12 und der Verordnung (EG) Nr. 1074/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF)13.

(13) Die zur Durchführung dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen sollen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse14 erlassen werden.

(14) Das spezifische Programm "Kapazitäten" soll im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften seine eigene Haushaltslinie erhalten.

(15) Bei der Durchführung dieses Programms müssen hinsichtlich der Einstellung von Wissenschaftlern für im Rahmen dieses Programms geförderte Projekte und Programme u. a. die Gleichstellung von Mann und Frau (Gender Mainstreaming), Arbeitsbedingungen, Transparenz der Einstellungsverfahren sowie die Laufbahnentwicklung angemessen Beachtung finden. In diesem Zusammenhang sei auf die Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern15 verwiesen,

HAT folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wird hiermit das spezifische Programm "Kapazitäten" für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration, nachstehend "das spezifische Programm" genannt, beschlossen.

Artikel 2

Mit dem spezifischen Programm "Kapazitäten" werden Maßnahmen zur Förderung zentraler Aspekte europäischer Forschungs- und Innovationskapazitäten unterstützt:

Die Durchführung dieses spezifischen Programms kann weitere Programme zur Folge haben, an denen nur bestimmte Mitgliedstaaten beteiligt sind, und zur Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen mehrerer Mitgliedstaaten, zur Gründung gemeinsamer Unternehmungen sowie zu anderen Vereinbarungen im Sinne der Artikel 168, 169 und 171 des EG-Vertrags führen.

Ziele und Grundzüge der Maßnahmen werden in Anhang I dargelegt.

Artikel 3

In Einklang mit Anhang II des Rahmenprogramms werden für die Durchführung des spezifischen Programms 7,486 Mrd. Euro veranschlagt, wovon weniger als 6 % für Verwaltungsausgaben der Kommission vorgesehen sind. Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang II zu entnehmen.

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.


Geschehen zu Brüssel am
Der Präsident
Im Namen des Rates

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

Einleitung

Dieses spezifische Programm wird die Forschungs- und Innovationskapazitäten europaweit verbessern und ihre optimale Nutzung gewährleisten. Hierzu muss Folgendes erreicht werden:

Mit diesem spezifischen Programm wird darüber hinaus die kohärente Entwicklung der Forschungspolitik gefördert.

Gebührende Berücksichtigung finden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus werden die ethischen, sozialen, rechtlichen und umfassenderen kulturellen Aspekte der durchzuführenden Forschungsarbeiten und ihrer möglichen Anwendungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen und Perspektiven einbezogen, soweit dies für die Tätigkeiten im Rahmen dieses spezifischen Programms relevant ist.

Dieses spezifische Programm bietet die Möglichkeit, auf das ERA-NET-Schema zur Koordinierung von Programmen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens sowie auf das Instrument der Beteiligung der Gemeinschaft an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungsprogrammen (Artikel 169 EG-Vertrag), wie im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" erläutert, zurückzugreifen.

Synergien und Komplementarität werden mit anderen Feldern der Gemeinschaftspolitik und -programmen angestrebt, wie etwa der Regional- und Kohäsionspolitik, den Strukturfonds, den Wettbewerbs- und Innovationsprogrammen sowie mit einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsprogrammen.

Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik

Die in diesem Teil durchgeführten Maßnahmen werden auch die kohärente Entwicklung der Forschungspolitik unterstützen. Auf diese Weise ergänzen sie die Koordinierungstätigkeiten im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit" und tragen zu den politischen Konzepten und Initiativen der Gemeinschaft bei (z.B. Rechtsvorschriften, Empfehlungen, Leitlinien), die darauf abzielen, die Kohärenz und die Auswirkungen der Politik der Mitgliedstaaten zu verbessern.

Sie leisten auch einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie von Lissabon, insbesondere zu dem 3 %-Ziel für die Forschungsinvestitionen, indem die Mitgliedstaaten und die Union darin unterstützt werden, eine effizientere Forschungs- und Entwicklungspolitik zu betreiben. Ziel ist eine stärkere öffentliche Forschung und deren Verzahnung mit der Industrie. Hierfür sind vor allem geeignete Rahmenbedingungen für private Forschungsinvestitionen durch eine stärkere öffentliche Unterstützung wichtig, damit sich eine Hebelwirkung auf private Investitionen entfalten kann.

Hierzu gehört Folgendes17:

- Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie

Ziel ist die Bereitstellung von Informationen und Analysen für die Konzipierung, Umsetzung, Bewertung und grenzübergreifende Koordinierung öffentlicher Strategien. Dazu gehört Folgendes:

Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle sowie mittels Studien und Sachverständigengruppen durchgeführt.

- Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.

Ziel ist eine verstärkte Koordinierung der Forschungspolitik mit Hilfe von Maßnahmen zur Unterstützung (i) der Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode und (ii) der "Bottom-up"-Initiativen mehrerer Länder und Regionen, an denen sich bei Bedarf weitere Zielgruppen (wie die Industrie, europäische Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft) beteiligen.

Hierbei geht es um Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Forschung und sonstigen einschlägigen Strategien zur Verwirklichung des EFR und des 3 %-Ziels der EU für die Forschungsinvestitionen. Die Maßnahmen sollen Folgendes bewirken: Einen Beitrag zur Entwicklung wirksamerer nationaler und regionaler Strategien im Zuge des gegenseitigen Lernens und einer Gutachterbewertung (Peer-Review), die Förderung konzertierter oder gemeinsamer Initiativen zwischen Gruppen von Ländern oder Regionen, die sich für Forschungsbereiche mit ausgeprägter grenzübergreifender Dimension bzw. deren Nebeneffekte interessieren, und gegebenenfalls die Ermittlung von Problemen, die sich ergänzende oder gegenseitig verstärkende Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten erfordern.

Initiativen, die von mehreren Ländern und Regionen ergriffen werden, können sich auf Maßnahmen wie die Gutachterbewertung nationaler und regionaler Strategien, den Erfahrungs- und Personalaustausch, gemeinsame Auswertungen und Folgenabschätzungen sowie die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen erstrecken.

Ethische Aspekte

Bei der Durchführung dieses spezifischen Programms und den damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. Hierzu gehören unter anderem die Prinzipien, auf die sich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt, wie der Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre und der Tier- und Umweltschutz gemäß dem Gemeinschaftsrecht und den letzten Fassungen der einschlägigen internationalen Übereinkommen, Leitlinien und Verhaltensregeln wie die Erklärung von Helsinki, das am 4. April 1997 in Oviedo unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin und seine Zusatzprotokolle, die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO, das UN-Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen, der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die einschlägigen Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Zu berücksichtigen sind ferner die Stellungnahmen der Europäischen Sachverständigengruppe für Ethik in der Biotechnologie (1991-1997) sowie der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (ab 1998).

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und angesichts der Vielfalt der Ansätze in Europa müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten geltende Rechtsvorschriften, Regelungen und ethische Regeln der Länder, in denen die Forschung durchgeführt wird, einhalten. Es gelten in jedem Fall die einzelstaatlichen Bestimmungen, so dass Forschungsarbeiten, die in einem Mitgliedstaat oder einem anderen Land verboten sind, von der Gemeinschaft in diesem Mitgliedstaat bzw. Land nicht finanziell unterstützt werden.

Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer an Forschungsprojekten vor der Aufnahme von FTE-Tätigkeiten Genehmigungen der zuständigen nationalen oder lokalen Ethikausschüsse einholen. Bei Vorschlägen zu ethisch sensiblen Themen oder solchen, bei denen ethische Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden, führt die Kommission systematisch eine Ethikprüfung durch. In Einzelfällen kann eine Ethikprüfung auch während der Durchführung des Projekts vorgenommen werden.

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 dieser Entscheidung werden Forschungsmaßnahmen, die in allen Mitgliedstaaten untersagt sind, nicht gefördert.

Das Protokoll zum Vertrag von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere bestimmt, dass die Gemeinschaft bei der Formulierung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken einschließlich der Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren vollumfänglich Rechnung trägt. Die Richtlinie des Rates 86/609/EWG über den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere bestimmt, dass alle Versuche so konzipiert sind, dass Ängste, unnötige Schmerzen und Leiden der Versuchstiere vermieden werden, die Zahl der verwendeten Tiere auf ein Minimum beschränkt bleibt, Tiere mit der geringsten sinnesphysiologischen Entwicklung verwendet werden und Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhafte Schäden auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Veränderung des genetischen Erbguts von Tieren und das Klonen von Tieren können nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Ziele aus ethischer Sicht gerechtfertigt, das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet und die Prinzipien der genetischen Vielfalt gewahrt sind.

Während der Durchführung dieses Programms werden wissenschaftliche Fortschritte, einzelstaatliche und internationale Bestimmungen von der Kommission regelmäßig überwacht, damit sämtliche Entwicklungen berücksichtigt werden können.

Die Ethikforschung in Bezug auf wissenschaftliche und technologische Entwicklungen fällt unter den Teil "Wissenschaft und Gesellschaft" dieses Programms.

1. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

Ziel

Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der besten in Europa vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Beitrag zur Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse (oder erhebliche Verbesserungen bereits vorhandener Strukturen) in allen Bereichen der Wissenschaft und Technik, welche die europäische Wissenschaftsgemeinschaft benötigt, um an der Spitze des

Fortschritts in der Forschung zu bleiben, und um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Industrie ihre Wissensgrundlage und ihr technologisches Knowhow stärkt.

Ansatz

Damit Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt wird, der eine führende Rolle in Wissenschaft und Technologie einnimmt, kommt es entscheidend auf moderne und effiziente Forschungsinfrastrukturen an. Forschungsinfrastrukturen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Schaffung, Verbreitung und Anwendung von Wissen zu, wodurch wiederum Innovationen befördert werden. Der Zugang zu diesen Infrastrukturen wird für sämtliche Gebiete von Wissenschaft und Technologie immer wichtiger. Viele Forschungsinfrastrukturen haben sich von großen Einrichtungen, die fast ausschließlich einem einzigen Fachgebiet gewidmet waren, zu Dienstleistungseinrichtungen entwickelt, die einer großen Bandbreite von Wissenschaftlern zur Verfügung stehen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien machen moderne Infrastrukturkonzepte möglich, die verteilte Hardware-, Software- und Inhaltssysteme nutzen und so über eine enorme Wissensanhäufung unterschiedlichster Fachgebiete verfügen.

Der vorgeschlagene Maßnahmenbereich wird insbesondere dazu beitragen, Wissen zu entwickeln, zu nutzen und zu erhalten, indem Forschungsinfrastrukturen ganz gezielt in einem Bottom-up-Ansatz nach dem Exzellenz-Kriterium gefördert werden. Der strategische Ausbau der elektronischen Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen gilt auch als treibende Kraft für Veränderungen in der Wissenschaft.

Der Begriff der "Forschungsinfrastrukturen" im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung bezieht sich auf Einrichtungen, Ressourcen bzw. Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern sämtlicher wissenschaftlichtechnologischen Gebiete für ihre Forschung benötigt werden. Unter diese Definition fällt Folgendes (einschließlich der jeweiligen Humanressourcen):

Förderfähig sind nur Forschungsinfrastrukturen oder Infrastrukturnetze der Forschung, die gemessen an ihrer Leistung und Zugänglichkeit von eindeutigem Interesse für (akademische, öffentliche und industrielle) Wissenschaftskreise in Europa sind. Sie müssen einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der europäischen Forschungskapazitäten leisten.

Die Koordinierung mit dem Thema "Forschungsinfrastrukturen" des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" wird durch dieses Programm gewährleistet.

Maßnahmen

Die Maßnahmen erstrecken sich auf folgende Handlungsschienen:

1.1. Vorhandene Forschungsinfrastrukturen

Mit den Maßnahmen zum Ausbau der Forschungsinfrastrukturen sollen Kapazität und Leistungsfähigkeit bestimmter europäischer Infrastrukturen erhöht und die Nutzer stärker einbezogen werden, damit sie die von den Forschungsinfrastrukturen gebotenen Möglichkeiten auch wahrnehmen und mehr in die Spitzenforschung investieren. Es geht darum, die tatsächliche Nutzung der Einrichtungen, Ressourcen und Dienste in allen Gebieten der Wissenschaft und Technologie über den "grenzüberschreitenden Zugang" zu Infrastrukturen zu unterstützen und die Kapazitäten und Anstrengungen europäischer Forschungsinfrastrukturen optimal zu verzahnen.

1.1.1. Grenzüberschreitender Zugang

Forschungsinfrastrukturen von Weltrang benötigen umfangreiche und langfristige Investitionen personeller und finanzieller Art. Europaweit sollten sie durch eine möglichst große Zahl von Wissenschaftlern und Unternehmen als Kunden genutzt und betrieben werden. Die EU sollte daher den grenzüberschreitenden Zugang fördern. Dies eröffnet Forscherteams neue Möglichkeiten, auch von äußersten Randgebieten Zugang zu den besten Forschungsinfrastrukturen und Wissenschaftlern zu erhalten. Der Zugang kann externen Nutzern entweder persönlich oder über geeignete elektronische Verbindungen, aber auch über wissenschaftliche Ferndienste ermöglicht werden. Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe von "Bottom-up"-Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für sämtliche Wissenschaftsgebiete und Technologien, ohne einem Gebiet den Vorzug zu geben.

1.1.2. Integrationsmaßnahmen

Kapazitäten und Leistung der europäischen Forschungsinfrastrukturen müssen fortlaufend optimiert und verstärkt werden, um für neue und wachsende wissenschaftliche Bedürfnisse gerüstet zu sein. Dies lässt sich besser erreichen, indem auf koordinierte Art und Weise Anreize geschaffen werden, damit sie genutzt und aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden.

Integrationsmaßnahmen für bereits vorhandene Infrastrukturen werden wie folgt umgesetzt:

1.1.3. Elektronische Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen (IKT)

Durch den Einsatz elektronischer Infrastrukturen kann die Forschung dauerhaft auf Dienstleistungen zurückgreifen, die gestützt auf komplexe Prozesse so ausgelegt sind, dass virtuelle Gemeinschaften verteilte IKT-Ressourcen (Rechner, Verbindungen, Steuerungen) nutzen können. Die Stärkung des europäischen Ansatzes und der entsprechenden europäischen Maßnahmen können einen deutlichen Betrag zur Erhöhung des europäischen Forschungspotenzials und seiner Nutzung leisten, indem elektronische Infrastrukturen als Vorreiter der interdisziplinären Innovation, als treibende Kraft für Veränderungen in der Wissenschaft und als Eckstein des Europäischen Forschungsraums konsolidiert werden. Sie kann auch dazu beitragen, Forscherteams aus äußersten Randgebieten einzubeziehen.

Mit den für die elektronischen Infrastrukturen im Zuge von gezielten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Hochleistungs-Kommunikations- und -Rechnergitterverbund-Infrastrukturen (GEANT) sowie der Ausbau der europäischen Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen weiter gefördert werden, wobei die Notwendigkeit unterstrichen wird, weltweit führende Einrichtungen für verteilte Hochleistungsrechner, Datenspeicherung und hochmoderne Visualisierungstechniken zu unterstützen. Mit diesen Maßnahmen sollen, aufbauend auf die Leistungen der GEANT- und GRID-Infrastrukturen, die Annahme dieser Einrichtungen durch die Nutzer gefördert, ihre weltweite Bedeutung und das Vertrauen gestärkt werden.

Darüber hinaus müssen auf koordinierte Art und Weise digitale Bibliotheken, Archive, Datenspeicher, die Datenwiederherstellung und die notwendige Zusammenführung der Ressourcen europaweit gefördert werden, damit heutige und künftige Generationen von Wissenschaftlern auf entsprechende Datenbestände zurückgreifen zu können. Hierbei wird auch die Frage behandelt, wie das Vertrauen in elektronische Infrastrukturen gestärkt werden kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen auch der Vorwegnahme und Einbeziehung neuer Anforderungen. Sie sollen das Entstehen groß angelegter Erprobungen neuer bahnbrechender Technologien und die Bewältigung neuer Nutzeranforderungen, darunter auch das eLearning, erleichtern. Zur Unterstützung gibt die eIRG (Reflexionsgruppe für elektronische Infrastruktur) regelmäßig strategische Empfehlungen ab.

1.2. Neue Forschungsinfrastrukturen

Mit diesem spezifischen Programm soll die Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen (bzw. der Ausbau bereits bestehender) unterstützt werden, wobei es schwerpunktmäßig um Infrastrukturen geht, die aufgrund ihrer "Einzigartigkeit" von wesentlichem und europaweitem Interesse für den Aufbau bedeutender Wissenschaftsgebiete in Europa sind.

1.2.1. Design-Studien für neue Infrastrukturen

Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen durch einen "Bottom-up"-Ansatz bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, indem Sondierungsprämien und Machbarkeitsstudien für neue Infrastrukturen gefördert werden.

1.2.2. Unterstützung für den Aufbau neuer Infrastrukturen

Ziel ist die Schaffung neuer Infrastrukturen auf der Grundlage der vom ESFRI ausgearbeiteten Planung für Europa. Die Kommission wird vorrangige Projekte festlegen, die möglicherweise von der Gemeinschaft über das Rahmenprogramm unterstützt werden können.

Für den Aufbau der neuen Infrastrukturen ist ein zweistufiger Ansatz vorgesehen:

Phase 1: Unterstützung der Sondierungsphase:

In dieser Phase werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausschließlich für die von der Kommission festgelegten prioritären Projekte veröffentlicht. Die Sondierungsphase umfasst die Fertigstellung detaillierter Pläne für den Aufbau, die Rechtsform, die Leitung und die mehrjährige Planung der künftigen Forschungsinfrastruktur und die endgültige Vereinbarung zwischen den interessierten Parteien. Während dieser Sondierungsphase wird die Europäische Kommission darauf hinwirken, vor allem die finanztechnischen Mechanismen für die Aufbauphase zu erleichtern.

Phase 2: Unterstützung der Aufbauphase:

In der zweiten Phase werden, gestützt auf die technischen, rechtlichen, verwaltungstechnischen und finanziellen Vereinbarungen und vor allem unter Rückgriff auf sich ergänzende einzelstaatliche und gemeinschaftliche Instrumente (wie Strukturfonds oder die Europäische Investitionsbank), die Aufbaupläne umgesetzt. Über das Rahmenprogramm werden in der Aufbauphase die prioritären Projekte gefördert, bei denen ein kritischer Bedarf an dieser Unterstützung besteht. Bei diesen Projekten wird über die Förderform je nach Art und Höhe der notwendigen Mittel entschieden (z.B. direkte Zuschüsse, Darlehen der Europäischen Investitionsbank dessen Zugang erleichtert werden kann, durch die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Anhang III), Artikel 171)).

1.3. Unterstützungsmaßnahmen, auch für neue Erfordernisse

Ausschlaggebend für den Erfolg dieser Maßnahme ist eine hohes Maß an europaweiter Koordinierung bei der Formulierung und Verabschiedung einer Infrastrukturpolitik für Europa. Durch das gesamte Programm ziehen sich daher Unterstützungsmaßnahmen, um eben diese Koordinierung sowie den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit zu fördern.

Diese Maßnahmen werden im Wesentlichen auf der Grundlage offener "Bottom-up"-Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Sie dienen der Unterstützung von Analysen neuer Erfordernisse, der Arbeiten des ESFRI und der eIRG, der effizienten

Umsetzung des Programms (Konferenzen, Kontakte mit Sachverständigen, Folgestudien usw.) und der internationalen Dimension der auf der Grundlage dieses spezifischen Programms durchgeführten Maßnahmen sowie der internationalen Verbreitung europäischer Spitzenleistungen. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit ermöglichen die auf der Grundlage dieses Teils des Kapazitäts-Programms durchgeführten Maßnahmen die Ermittlung der Bedürfnisse bestimmter Drittländer und gemeinsamer Interessen, auf die sich die spezielle Zusammenarbeit stützen könnte, sowie die Entwicklung von Querverbindungen zwischen wichtigen Forschungsinfrastrukturen in Drittländern und im Europäischen Forschungsraum im Rahmen gezielter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

2. Forschung zugunsten von KMU

Ziele

Stärkung der Innovationsfähigkeit europäischer KMU und ihres Beitrags zur Entwicklung von Produkten und Märkten, die auf neuen Technologien beruhen, durch Unterstützung bei der Auslagerung der Forschung, der Intensivierung ihrer Forschungsanstrengungen, des Ausbaus ihrer Netze, der besseren Nutzung der Forschungsergebnisse und der Erlangung von technologischem Knowhow.

Ansatz

KMU sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie sollten eine Schlüsselkomponente des Innovationssystems und ein wesentliches Element bei der Umwandlung von Wissen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sein. Die europäischen KMU, die einem zunehmenden Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt und weltweit ausgesetzt sind, müssen ihr Wissen vermehren und ihre Forschung intensivieren, ihre Geschäftstätigkeit geographisch ausweiten und ihre Wissensnetze internationalisieren. Wenngleich alle Mitgliedstaaten KMU fördern, so fällt darunter kaum die grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit und der Technologietransfer. Maßnahmen auf EU-Ebene sind notwendig, um die Auswirkungen der auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zu ergänzen und zu verbessern.

Zur Unterstützung von KMU bzw. KMU-Zusammenschlüssen, die Forschung an Hochschulen und Forschungszentren auslagern müssen ("FTE-Akteure"), werden spezielle Maßnahmen durchgeführt, die sich auf das gesamte Spektrum von Wissenschaft und Technologie erstrecken. Bei der Bewertung der Projektvorschläge wird besonders auf den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen für die KMU geachtet. Die finanziellen Mittel werden über die folgenden zwei Förderformen bereitgestellt: Forschung zugunsten von KMU und Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen. Die erste Form zielt vor allem auf Niedrig- bis Mitteltechnologie-KMU, die über geringe bzw. keine Forschungskapazitäten verfügen, aber auch auf forschungsintensive KMU, die zur Ergänzung ihrer zentralen Forschungskapazität Forschung auslagern müssen. Die zweite Förderform zielt auf KMU-Zusammenschlüsse, die sich in der Regel mit den gemeinsamen technischen Problemen ihrer Mitglieder gut auskennen und bestens in der Lage sind, in deren Namen zu handeln und die wirksame Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse fördern.

Abgesehen von diesen speziellen Maßnahmen wird die Beteiligung von KMU im gesamten Rahmenprogramm gefördert und erleichtert. Bei der Ausarbeitung des Inhalts der thematischen Bereiche des Programms "Zusammenarbeit", die je nach Thema über Projekte unterschiedlicher Größe und Umfang durchgeführt werden, werden der Forschungsbedarf und das Forschungspotenzial der KMU gebührend berücksichtigt.

Während der Durchführung des FTE-Rahmenprogramms der Gemeinschaft werden Komplementarität und Synergien mit den Maßnahmen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gewährleistet, um den KMU die Teilnahme am Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft zu erleichtern und um sie zur Teilnahme zu ermutigen.

Maßnahmen

Die folgenden KMU-spezifischen Förderformen finden Anwendung: Forschung zugunsten von KMU

Diese Förderform soll kleine Gruppen innovativer KMU darin unterstützen, gemeinsame oder komplementäre technologische Probleme zu lösen. Projekte mit relativ kurzer Laufzeit müssen sich auf den Innovationsbedarf der KMU konzentrieren, die Forschung an FTE-Akteure auslagern, und ein klares Nutzungspotenzial für die betreffenden KMU aufweisen.

Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen

Mit dieser Förderform sollen KMU-Zusammenschlüsse bei der Lösung technischer Probleme unterstützt werden, mit denen eine große Anzahl von KMU eines bestimmten Industriezweigs oder Segments der Wertschöpfungskette konfrontiert ist, so dass sie die zum Beispiel für die Entwicklung bzw. Einhaltung europäischer Normen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auf Gebieten wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz notwendigen Forschungsarbeiten durchführen können. Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahren müssen von KMU-Zusammenschlüssen durchgeführt werden, die Forschung an FTE-Akteure zum Nutzen ihrer Mitglieder auslagern, und eine gewissen Anzahl einzelner KMU umfassen.

Gemeinsame Merkmale der Förderformen

3. WISSENSORIENTIERTE Regionen

Ziele

Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen, insbesondere durch die europaweite Förderung und Unterstützung der Entwicklung regionaler "forschungsorientierter Cluster", denen regionale Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und sonstige interessierte Kreise angehören.

Ansatz

Die Regionen werden immer mehr als wichtige Akteure in der Forschungs- und Entwicklungslandschaft der EU anerkannt. So gibt es Hinweise darauf, dass Investitionen in FuE die Attraktivität der Regionen erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen stärken. FuE-intensive Cluster zählen zu den stärksten Motoren solcher Investitionstätigkeiten und führen direkt zu lokalen Wettbewerbsvorteilen mit positiven Auswirkungen auf Wachstum und Arbeitsplätze. Das 2003 durchgeführte Pilotprojekt zu den wissensorientierten Regionen19 bekräftigte die Bedeutung solcher Cluster und die Notwendigkeit, deren Entwicklung zu fördern.

Mit dieser Maßnahme sollen europäische Regionen in die Lage versetzt werden, ihre Kapazitäten für FuE-Investitionen auszubauen und sich möglichst erfolgreich an europäischen Forschungsprojekten zu beteiligen. Angestrebt wird auch ein verstärkter und gezielter Einsatz der Strukturfonds für FuE-Investitionen und Forschungstätigkeiten, indem vor allem durch die Ausarbeitung von regionalen Forschungsstrategien, die regionale Behörden in ihre Pläne für die Wirtschaftsentwicklung einbeziehen können, Synergien zwischen der Regional- und Forschungspolitik gefördert werden.

Der Maßnahmenbereich "Wissensorientierte Regionen" dient der Festlegung und Umsetzung optimaler Strategien für die Entwicklung forschungsorientierter Cluster. Verbessert werden insbesondere die Bedeutung und Wirksamkeit regionaler Forschungspläne durch Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit zwischen den Clustern, die nachhaltige Entwicklung bereits bestehender forschungsorientierter Cluster sowie die Förderung neuer Cluster. Besonders gefördert werden nachfragegesteuerte und problemorientierte Projekte, die sich mit bestimmten technologischen Gebieten oder Sektoren befassen20.

Dieser Maßnahmenbereich ist auf alle Regionen, auch auf die Konvergenzregionen21, anwendbar.

Maßnahmen

In der Regel beteiligen sich an den Projekten regionale Behörden, regionale Entwicklungsagenturen, Hochschulen, Forschungszentren, die Industrie sowie gegebenenfalls Organisationen, die auf den Gebieten Technologietransfer, Finanzen oder Zivilgesellschaft tätig sind. Projekte zum Themenbereich Wissensorientierte Regionen umfassen folgende Maßnahmen:

Auswertung, Entwicklung und Umsetzung der Forschungspläne regionaler Cluster und der Zusammenarbeit zwischen diesen Clustern. Hierzu gehören Analysen ebenso wie ein Umsetzungsplan, der sich auf die FuE-Kapazitäten und FuE-Schwerpunkte konzentriert. Für die Projekte sind Prognosen, Benchmarking und sonstige Verfahren heranzuziehen, mit denen sich der erwartete Nutzen, etwa eine stärkere Verzahnung zwischen den beteiligten Clustern, eine optimale Einbindung in europäische Forschungsprojekte und spürbare Auswirkungen auf die Regionalentwicklung, aufzeigen lassen.

Unterstützt wird auch ein systematischer Informationsaustausch sowie der Austausch zwischen ähnlichen Projekten sowie gegebenenfalls mit Maßnahmen sonstiger einschlägiger Gemeinschaftsprogramme (Workshops, runde Tische zur Analyse und Synthese).

4. FORSCHUNGSPOTENZIAL

Ziel

Förderung der Verwirklichung des gesamten Forschungspotenzials der erweiterten Union durch Freisetzung und Entwicklung des Forschungspotenzials in den Konvergenz- und äußersten Randregionen der EU und durch Unterstützung der Stärkung der Fähigkeiten ihrer Forscher, sich erfolgreich an den Forschungstätigkeiten auf EU-Ebene zu beteiligen.

Ansatz

Damit das gesamte Forschungspotenzial der erweiterten Union auch ausgeschöpft werden kann, soll mit einer eigenen Maßnahme versucht werden, das Potenzial von Forschergruppen, vor allem in den Konvergenz- und äußersten Randregionen der Europäischen Union freizusetzen, die derzeit ihre Möglichkeiten nicht vollständig ausschöpfen oder neue Kenntnisse und Unterstützung benötigen, um ihr Potenzial zu nutzen. Diese Aktivitäten bauen weitestgehend auf abgeschlossene oder noch andauernde Maßnahmen auf, wie den europäischen Spitzenforschungszentren in den Beitritts- und Kandidatenländern beim fünften Rahmenprogramm und den Marie-Curie-Gaststipendien für den Wissenstransfer. Darüber hinaus ergänzen sie auch die Anstrengungen des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik (2007 - 2013), die sich auf nationaler Ebene auf die Entwicklung des Humanpotenzials für die Forschung in förderfähigen Gebieten konzentrieren.

Hauptanliegen ist die Stärkung und Erweiterung der Zusammenarbeit solcher Forschergruppen mit Forschungszentren in anderen EU-Ländern, was erheblich zur Freisetzung ihres Potenzials und zu einer langfristig nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Eine optimale internationale Darstellung, Anerkennung, Führungspotenzial und Qualität werden die Sichtbarkeit dieser Forschergruppen erhöhen, was deren Beteiligung am Europäischen Forschungsraum erleichtert.

Maßnahmen

Gefördert werden mit dieser Maßnahme vor allem strategische Partnerschaften, auch Zusammenschlüsse, zwischen öffentlichen und privaten Forschergruppen in Konvergenz oder äußersten Randregionen der EU, und etablierten Forschergruppen in anderen Gebieten Europas, die anhand ihrer Qualität und ihres hohen Potenzials ausgewählt werden. Besondere Beachtung gilt den erwarteten langfristigen Auswirkungen der Partnerschaft sowohl auf europäischer als auch auf regionaler Ebene. Mit Blick auf die vollständige Ausschöpfung ihres Potenzials (Wissenszuwachs, Zusatzkompetenzen, auch im Forschungsmanagement, Erhöhung der Sichtbarkeit), umfasst der Maßnahmenbereich die Unterstützung ausgewählter Forschergruppen in den gemäß den Forschungsprogrammen förderfähigen Regionen:

Wissens- und Erfahrungsaustausch durch transnationale gegenseitige Entsendung von Forschungspersonal zwischen ausgewählten Zentren in den förderfähigen Regionen und einer oder mehreren Partnerorganisationen in einem anderen EU-Staat, mit der Verpflichtung des von den ausgewählten Zentren in den förderfähigen Gebieten entsandten Personals zur Rückkehr.

Die Einstellung externer erfahrener Forscher durch ausgewählte Zentren zur Mitwirkung beim Wissenstransfer und/oder bei der Ausbildung von Wissenschaftlern, auch als Mittel, einheimischen Wissenschaftlern, die das Land verlassen hatten, Anreize für die Rückkehr zu geben.

Erwerb und Entwicklung bestimmter Forschungsausrüstungen für die ausgewählten Zentren.

Veranstaltung von Workshops und Konferenzen für einen leichteren nationalen und internationalen Wissenstransfer, an dem sich sowohl das Forschungspersonal ausgewählter Zentren als auch Gastforscher aus anderen Ländern beteiligen, was dem Ruf und der Fähigkeit zur internationalen Ausbildung der ausgewählten Zentren zugute kommt. Teilnahme des Forschungspersonals der ausgewählten Zentren an internationalen Konferenzen oder kurzfristigen Ausbildungsveranstaltungen, um Wissen auszutauschen, Netze zu knüpfen und mit einem eher internationalen Umfeld in Kontakt zu kommen.

Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der Sichtbarkeit der ausgewählten Zentren und ihrer Tätigkeiten durch Werbemaßnahmen.

Darüber hinaus sind, abgesehen von diesen Unterstützungsmaßnahmen, auch Möglichkeiten zur Bewertung vorgesehen, die es Forschungszentren in den förderfähigen Gebieten, unabhängig davon, ob sie Fördermittel beantragen oder nicht, gestatten, eine internationale, unabhängige Bewertung ihrer Forschungsqualität und -infrastrukturen insgesamt durch Sachverständige anfordern können. Diese Bewertung wird von hochrangigen unabhängigen internationalen Sachverständigen, die von der Kommission ernannt werden, durchgeführt.

5. WISSENSCHAFT und Gesellschaft

Ziel

Mit Blick auf die Schaffung einer effektiven und demokratischen europäischen Wissensgesellschaft soll die harmonische Integration wissenschaftlicher und technologischer Bemühungen und der damit verbundenen Forschungspolitik in das europäische Sozialgefüge angeregt werden

Ansatz

Das Thema "Wissenschaft und Gesellschaft" beinhaltet eine deutliche Ausweitung der im Zuge des Sechsten Rahmenprogramms durchgeführten Pilotarbeiten und entspricht damit dem gewachsenen Ehrgeiz der europäischen Forschungspolitik.

Die Entwicklung der europäischen Gesellschaften hängt weitestgehend von deren Fähigkeit ab, Wissen zu erzeugen, zu nutzen und zu verbreiten und davon ausgehend Innovationen hervorzubringen. Die wissenschaftliche Forschung spielt hier eine wichtige Rolle und dürfte auch in Zukunft eine der treibenden Kräfte für Wachstum, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung sein.

Hierzu kommt es darauf an, ein soziales und kulturelles Umfeld zu schaffen, das einer erfolgreichen und nutzbaren Forschung förderlich ist. Dies bedeutet, legitime gesellschaftliche Anliegen und Bedürfnisse aufzugreifen und eine demokratisch geführte Debatte mit einer noch stärker engagierten und aufgeklärten Öffentlichkeit zu führen, so dass gemeinsame Entscheidungen in wissenschaftlichen Fragen unter besseren Vorraussetzungen getroffen werden können. So sollte ein Klima entstehen, dass wissenschaftlichen Ambitionen, Forschungsinvestitionen und der anschließenden Verbreitung von Wissen - dem Grundpfeiler der Strategie von Lissabon - Auftrieb gibt.

Schwerpunkt des Programms "Kapazitäten" sind also die Bedingungen, die notwendig sind, damit ein derart günstiges Umfeld in Europa nicht die Ausnahme bleibt, sondern eher zur Regel wird.

Zunächst geht es darum, der Gefahr einer wissenschaftlichen Kluft in unseren Gesellschaften zu begegnen, die zwischen der Mehrheit ohne Zugang zu einschlägigen Kenntnissen und der kleinen Minderheit, die diesen Zugang hat, entsteht, sowie zwischen denjenigen, die nicht in der Lage sind forschungspolitische Entscheidungen zu beeinflussen und denjenigen, die hierzu die Möglichkeit haben. Dies führt dazu, dass Bürger angesichts des Spannungsfelds zwischen potenziellem Nutzen und einer echten öffentlichen Kontrolle von Wissenschaft und Technologie Bedenken äußern. Einerseits werden verstärkte Forschungsanstrengungen durchaus begrüßt, die sich mit den noch ungelösten Problemen der heutigen Zeit befassen (Krankheiten, Umweltverschmutzung, Epidemien, Arbeitslosigkeit usw.) und die eine bessere Vorstellung etwaiger Folgen in der Zukunft vermitteln. Andererseits können sie bestimmten Verwendungszwecken der Wissenschaft und der möglichen Einflussnahme bestimmter Interessen in den Entscheidungsprozess nur Misstrauen entgegenbringen.

Nachstehend sind einige der Gründe aufgeführt, die dazu führen, dass die Einbindung der Wissenschaft in die Gesellschaft häufig alles andere als zufrieden stellend ist.

Die Öffentlichkeit ist nur ungenügend an der Festlegung der Prioritäten und der Richtung beteiligt, die die Wissenschaftspolitik einschlagen soll, was eine breiter geführte Debatte über etwaige Risiken und Folgen ermöglichen würde.

Es bestehen wachsende Vorbehalte gegen bestimmte wissenschaftliche Entwicklungen, ein Gefühl des Kontrollverlusts und offene Fragen bezüglich der Einhaltung von Grundwerten.

Die Wissenschaft wird als eine von der alltäglichen Realität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens isolierte Welt wahrgenommen.

Die Objektivität der wissenschaftlichen Grundlagen für die politische Entscheidungsfindung wird in Frage gestellt.

Ziel des gewählten Ansatzes ist es:

Für den Themenbereich "Wissenschaft und Gesellschaft" werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Strategiebezogene Maßnahmen und Forschungstätigkeiten, die direkt in diesem Themenbereich unterstützt werden.

Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Festlegung gemeinsamer Ziele, Stärkung nationaler Vorgehensweisen im Sinne der offenen Koordinierungsmethode

Förderung, Unterstützung und Überwachung der Aufnahme und Auswirkungen von Fragen des Bereichs "Wissenschaft und Gesellschaft" in anderen Teilen des Rahmenprogramms22.

Gewährleistet werden soll die Gesamtkoordinierung der sich im Zusammenhang mit dem Thema Wissenschaft und Gesellschaft stellenden Fragen, bezogen auf das gesamte Rahmenprogramm und auch auf andere einschlägige Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft (wie Bildung und Kultur).

Hierfür sind drei Handlungsschienen vorgesehen:

Erste Handlungsschiene: Entfaltung einer größeren Dynamik in den Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft

Stärkung und Verbesserung des europäischen Wissenschaftssystems

Angesichts der hohen Erwartungen an das europäische Wissenschaftssystem, unsere Innovationsfähigkeit auf Dauer zu erhalten, muss die Gesellschaft tiefere Einblicke in die Komponenten, die wirtschaftlichen Abläufe, Vorschriften und Gepflogenheiten dieses Systems erhalten. Hierzu werden drei Aspekte weit reichender Bedeutung behandelt, deren Schwerpunkt bei den Akteuren und der Dynamik des Europäischen Forschungsraums liegt.

Größeres Engagement zur frühzeitigen Erkennung und Klärung politischer, gesellschaftlicher und ethischer Fragen

Während des gesamten Forschungsprozesses müssen die Wünsche und Anliegen der Gesellschaft sowie die ethischen Grundsätze besser einbezogen werden, um so ein sichereres und konstruktiveres Umfeld für die Wissenschaftler und für die Gesellschaft insgesamt entstehen zu lassen. Hier spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Bessere Aufklärung über den Platz von Wissenschaft und Technologie in der Gesellschaft

Um die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sachlich gut aufarbeiten zu können, müssen die in den Disziplinen Geschichte, Soziologie und Philosophie vorhandenen Erkenntnisse über die Wissenschaften erweitert, konsolidiert und europaweit verbreitet werden. Hierzu sollten die Wissenschaftler dieser Fachbereiche Netze bilden, um die Forschung und die Debatten so zu strukturieren, dass deutlich wird, welchen Anteil die Wissenschaft am Aufbau der europäischen Gesellschaft und ihrer Identität hat, wobei vor allem folgende Aspekte herausgestellt werden sollten:

Die Rolle der Hochschulen im Wandel

Ziel ist die Unterstützung geeigneter Reformen, die Hochschulen in die Lage versetzen, gemeinsam mit der Industrie und der Gesellschaft insgesamt, ihrer Rolle bei der Schaffung, Verbreitung und gemeinsamen Nutzung von Wissen in vollem Umfang gerecht zu werden (im Sinne der Initiativen der Gemeinschaft zur Hochschulforschung). Hierbei stehen folgenden Aspekte im Vordergrund:

Zweite Handlungsschiene: Stärkung des Potenzials, Erweiterung des Horizonts Frauen und Forschung

Junge Menschen und Wissenschaft

Es sind Maßnahmen geplant, um mehr Menschen für eine wissenschaftliche Laufbahn zu interessieren, Kontakte zwischen den Generationen zu fördern und den wissenschaftlichen Kenntnisstand allgemein zu erhöhen. Den Schwerpunkt auf europäischer Ebene bilden hierbei die an junge Zuhörer angepassten Lehrmethoden zur Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte, die Unterstützung von Lehrern wissenschaftlicher Fächer (Konzepte, Material) und die Herstellung von Kontakten zwischen Schulen und dem Berufsleben. Darüber hinaus können Veranstaltungen mit möglichst breit angelegter europäischer Dimension unterstützt werden, auf denen sich erfolgreiche Wissenschaftler, die sozusagen ein "Rollenmodell" abgeben, und Nachwuchswissenschaftler kennen lernen können. Auch die Hintergrundforschung wird unter den Gesichtspunkten sozialer Kontext und kulturelle Werte behandelt. Die drei folgenden Aspekte stehen im Vordergrund:

Dritte Handlungsschiene: Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft

Gefördert werden sollen Kommunikationskanäle zwischen der Öffentlichkeit und der Wissenschaft, die eine echte Auseinandersetzug in beiden Richtungen ermöglichen. Der Ansatz wird sich positiv auf eine engere Zusammenarbeit und auf den Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen zwischen Wissenschaftlern und Medienfachleuten auswirken, aber auch dafür sorgen, dass die Zielgruppen, wie junge Menschen, Forscher, die an die Öffentlichkeit gehen, und die Fachpresse stärker eingebunden werden. Hierzu wurden folgende Schwerpunkte festgelegt:

6. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit

Ziel

Für ihre Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle weltweit benötigt die Europäische Gemeinschaft eine starke und kohärente internationale Wissenschafts- und Technologiepolitik.

Mit dieser internationalen Politik werden zwei miteinander verknüpfte Ziele verfolgt:

Ansatz

Um mit Blick auf die einzelnen internationalen Kooperationsmaßnahmen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" für bestimmte Drittländer (Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit24) die prioritären Forschungsbereiche ermitteln zu können, die von gegenseitigem Interesse und gegenseitigem Nutzen sind, gilt es, die laufenden politischen Gespräche und Partnerschaftsnetze mit unterschiedlichen Regionen in diesen Drittländern auszubauen, damit diese Maßnahmen durchgeführt werden können. Durch eine multilaterale Koordinierung einzelstaatlicher FTE-Strategien, Maßnahmen und Programme (Mitgliedstaaten, Bewerberländer, assoziierte Länder) wird die Kohärenz einzelstaatlicher Maßnahmen der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verbessert. Die Zusammenarbeit mit Drittländern im Zuge des Rahmenprogramms richtet sich insbesondere an die folgenden Ländergruppen25:

Die thematisch ausgerichteten Maßnahmen der internationalen Forschungszusammenarbeit werden im Rahmen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" durchgeführt. Die internationalen Maßnahmen im Bereich des Humanpotenzials werden im Rahmen des spezifischen Programms "Menschen" durchgeführt. Die horizontalen Unterstützungsmaßnahmen der internationalen Zusammenarbeit werden in diesem Programm erläutert. Die Gesamtkoordinierung der Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Wege der verschiedenen Programme wird gewährleistet.

Maßnahmen

Für die Ausgestaltung gemeinsamer Vereinbarungen über die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit sind vor allem folgenden Maßnahmen geplant:

- Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Grundlage für die Festlegung von Schwerpunkten für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit der EU sind umfangreiche politische Gespräche mit den Partnerländern und -regionen in Anerkennung ihrer soziokulturellen Bedingungen und Forschungskapazitäten.

Diese Gespräche über die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit finden auf mehreren Ebenen statt, so zum Beispiel im Rahmen internationaler Foren (zu verschiedenen UN-Übereinkommen), oder institutionalisierter biregionaler Dialoge28 etwa zwischen Asien und Europa (ASEM), Lateinamerika, der Karibik und der EU (ALCUE), mit dem Mittelmeerraum und den Ländern des westlichen Balkans, zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik), mit Osteuropa, dem Kaukasus & Zentralasien29 sowie im Rahmen bilateraler und multilateraler Vereinbarungen und informeller transregionaler Treffen von Wissenschaftlern und anderer gesellschaftlicher Partner.

Daher ist es oberste Priorität, die biregionalen bzw. bilateralen Gespräche so auszubauen, dass sie Orientierungshilfen bieten und einen Rahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit und die Festlegung von Forschungsbereichen von gemeinsamem Interesse bilden. Solche Gespräche und Partnerschaften sind der wirksamste Weg, weltweit vereinbarte Ziele unter Berücksichtigung der regionalen und landesspezifischen Bedürfnisse zu erreichen. So lässt sich mit Hilfe dieser Gespräche und Vereinbarungen30 eine integrierte Forschungspolitik formulieren, die gestützt auf das Rahmenprogramm eine kohärente internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit ermöglicht.

Diese Initiativen werden über besondere internationale Maßnahmen der Zusammenarbeit umgesetzt, mit denen der biregionale Dialog in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern und den Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit ausgebaut wird.

Die Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit wird direkte und messbare Auswirkungen auf andere Maßnahmen haben, die für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit im Rahmen des spezifischen Programms "Kapazitäten" vorgesehen sind, insbesondere eine Stärkung der wissenschaftlichtechnologischen Abkommen und Partnerschaften und positive Synergieeffekte auf die Koordinierung nationaler Strategie und Maßnahmen auf dem Gebiet der wissenschaftlichtechnologischen Zusammenarbeit.

Innerhalb des Rahmens der Wissenschafts- und Technologieabkommen und entsprechend den festgelegten Schwerpunkten gilt es festzustellen, inwieweit neue Elemente aufgetaucht sind bzw. sich abzeichnen, die Maßnahmen und politisches Handeln erfordern, so dass sie im Zuge der jeweiligen Themen umgesetzt werden können.

Darüber hinaus erlaubt es die Teilnahme von Wissenschaftlern an einzelstaatlichen Forschungsprogrammen in Drittländern, die Möglichkeiten der Wissenschafts- und Technologieabkommen voll auszuschöpfen und gegenseitig Erkenntnisse über die Forschungssysteme und Kultur von Drittländern zu gewinnen Hierzu werden aus dem Rahmenprogramm die Kosten der Wissenschaftler aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten für die Teilnahme an den nationalen Forschungsprogrammen von Drittländern abgedeckt, sofern ein gegenseitiges Interesse besteht und ein gegenseitiger Nutzen zu erwarten ist. Eine derartige Zusammenarbeit findet auf Wettbewerbsbasis statt.

Die im Rahmen der genannten Gespräche und Wissenschafts- und Technologieabkommen entwickelten Projekte orientieren sich am Bedarf und werden mit Blick auf Partnerschaften, Zuständigkeiten und Finanzierung von signifikanter Größe sein und erhebliche sozioökonomische Auswirkungen haben. Die Projekte werden speziell auf die im Zuge der politischen Gespräche über die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit in regionalen Foren festgelegten Schwerpunkte ausgerichtet sein. Hierfür erfolgen eigene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen je Region oder Gruppe von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit. Die Ergebnisse dieser Gespräche fließen in die Festlegung von Schwerpunkten und der Erfordernisse der Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit zu den unterschiedlichen Themen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" ein.

- Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, einschließlich struktureller Maßnahmen und Netze

Für die Umsetzung der ermittelten Schwerpunkte und die Festlegung von Maßnahmen werden ausgewogene Partnerschaften gegründet, die unterschiedliche Partner (aus Forschung, Industrie, Regierung und Zivilgesellschaft) für den Aufbau von Forschungskapazitäten und Forschungsmaßnahmen zusammenführen. Sie erwiesen sich als am besten geeignet, die Stärken und Synergien dieser Partner zu mobilisieren. Für diese Partnerschaften werden die vielfältigen Erfordernisse auf globaler, regionaler und/oder einzelstaatlicher Ebene mit Ansätzen unterschiedlichster Fachrichtungen angegangen.

Der Aufbau von wissenschaftlichtechnologischen Partnerschaften stützt sich auf biregionale Führung und Koordinierung politischer Initiativen in festgelegten Schwerpunktbereichen. Dies wird von Lenkungsausschüssen übernommen, in denen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Forschungskapazitäten eine begrenzte Anzahl von Vertretern jeder Region mitwirkt und die allen Partnern der betreffenden Regionen offen stehen. Diese Partnerschaften werden dafür sorgen, dass gemeinsame Forschungstätigkeiten stattfinden und ein ständiger politischer Dialog darüber geführt wird, inwieweit die Zusammenarbeit effizient und wirksam ist und ein künftiger Bedarf abzusehen ist.

- Unterstützung der Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Eine internationale Strategie der EU für die wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Gemeinschaft kann nur dann wirksam und effizient sein, wenn die einzelstaatlichen Strategien ständig koordiniert und die im Rahmen der wissenschaftlichtechnologischen biregionalen und bilateralen Gespräche eingegangenen Verpflichtungen auch erfüllt werden.

Mit dieser Koordinierung werden Effizienz und Wirkung der laufenden bilateralen Initiativen für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und internationalen Kooperationspartnern erhöht und die positiven Synergien zwischen ihnen gestärkt. Damit werden auch die sich ergänzenden Aktivitäten der wissenschaftlichtechnologischen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten besser abgestimmt.

Gefördert wird damit auch die Umsetzung einer "gemeinsamen Vision", indem innovative programmatische Ansätze und die engere Zusammenarbeit zwischen und mit den Mitgliedstaaten erleichtert werden, um eine kohärente wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit der EU entwickeln und umsetzen zu können.

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Vorläufige Aufteilung auf die einzelnen Programme (in Millionen EUR):

Inhalt
Kapazitäten
Forschungsinfrastrukturen*3 961
Forschung zugunsten von KMU**1 901
Wissensorientierte Regionen158
Forschungspotenzial554
Wissenschaft und Gesellschaft***554
Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit358
insgesamt7 486


* *Einschließlich eines Zuschusses der Europäischen Investitionsbank, siehe Anhang iii. Zinseinnahmen auf diesen Beitrag werden dem Zuschuss für die EiB hinzugerechnet.
** Einschließlich eines Betrags für gemäß Artikel 169 durchgeführte Initiativen forschungsintensiver KMU.
*** Einschließlich eines Betrags für die Unterstützung einer kohärenten Entwicklung der Forschungspolitik.

Anhang III
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis

Gemäß Anhang II gewährt die Gemeinschaft der Europäischen Investitionsbank (EIB) einen Zuschuss (Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme). Dieser Zuschuss soll zum Ziel der Gemeinschaft beitragen, die privaten Investitionen in die Forschung anzukurbeln, indem die Bank mehr Spielraum für das Risikomanagement erhält, wodurch sich, i) das Darlehensvolumen der EIB für bestimmte Risiken erhöht und ii) europäische Forschungsprojekte mit höherem Risiko finanziert werden können, die ohne Unterstützung der Gemeinschaft nicht finanzierbar wären.

Entsprechend ihrer Satzung, ihren Vorschriften und Verfahren verleiht die EIB Mittel, die sie an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen hat. Neben ihren Eigenmitteln dient der Zuschuss als Rückstellung und Kapitalzuweisung innerhalb der Bank, um damit einen Teil der Risiken, die der Bank bei der Darlehensfinanzierung europäischer FTE-Großprojekte entstehen, abzudecken.

Anhand ihrer Finanzprüfung bewertet die EIB die Höhe des finanziellen Risikos und legt den Wert der Rückstellung oder Kapitalzuweisung fest. Risikobewertung und Einstufung sowie die sich daraus ergebenden Entscheidungen über die Bildung von Rückstellungen und die Kapitalzuweisung sind Standardverfahren der Bank, die von ihren Anteilseignern gebilligt und überwacht und auch nicht infolge eines Gemeinschaftsbeitrags geändert werden. Für die Gemeinschaft besteht keine Eventualhaftung.

Der Zuschuss wird jährlich gezahlt. Der jährliche Betrag ist im Arbeitsprogramm unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts und der Prognosen festzulegen, die die EIB der Gemeinschaft vorlegen wird.

In der mit der EIB zu schließenden Zuschussvereinbarung werden die Bedingungen festgelegt, zu denen die Gemeinschaftsmittel als Rücklagen und Kapitalzuweisungen verwendet werden können. Dies umfasst u. a. auch die folgenden Bedingungen:

Anhang IV
Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens

Nachstehend wird eine Initiative für die gemeinsame Durchführung nationaler Forschungsprogramme erläutert, die sich auf Artikel 169 EG-Vertrag stützt und einer eigenen Entscheidung bedarf. Weitere Initiativen können noch während der Umsetzung des siebten Rahmenprogramms entworfen und vorgeschlagen werden.

Im Falle einer derartigen Entscheidung werden für die Durchführung, Organisation und Abwicklung den jeweiligen Maßnahmen angepasste Strukturen geschaffen Gemäß Anhang II wird die Gemeinschaft die Initiative bis zu dem in Anhang II genannten Höchstbetrag finanziell unterstützen und sich an der Durchführung unter Einsatz der für die jeweilige Maßnahme am besten geeigneten Mittel beteiligen.

- Initiative für forschungsintensive KMU auf der Grundlage von Artikel 169

Ziel ist es, ein gemeinsames Forschungsprogramm ins Leben zu rufen und durchzuführen, das forschungsintensiven KMU zugute kommt und diese darin unterstützen soll, ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten auszuweiten. Aufbauend auf die Erfahrungen mit dem EUREKA-Programm werden von der Initiative Anreize für transnationale FuE-Projekte unter der Führung dieser KMU ausgehen. Sie ergänzt somit andere KMU-spezifische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem siebten Rahmenprogramm durchgeführt werden.

Die Gemeinschaft wird die Initiative finanziell unterstützen und sich an der Durchführung unter Einsatz der für die jeweilige Maßnahme am besten geeigneten Mittel beteiligen.


1 KOM (2005) 119.
2 KOM (2005) 118.
3 SEK(2005) 430.
4 KOM (2005) 387.
5 Siehe Arbeitspapier der Kommission, Report on European Technology Platforms and Joint Technology Initiatives: Fostering Public-Private R&D Partnerships to Boost Europe"s Industrial Competitiveness - SEK(2005) 800 vom 10.6.2005.
6 Frontier Research: the European Challenge. Bericht hochrangiger Sachverständiger, Europäische Kommission, Mai 2005.
7 Towards New Research Infrastructures for Europe: the ESFRI "List of Opportunities" (Neue Forschungsinfrastrukturen für Europa: die ESFRi-Liste der Möglichkeiten), März 2005, www.cordis.lu/esfri/.
8 ABl. C ..., ..., S. ....
9 ABl. C ..., ..., S. ....
10 ABl. C ..., ..., S. ....
11 ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. l.
12 ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
13 ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. l.
14 ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
15 C(2005) 576.
16 Forschungstätigkeiten mit dem Ziel der Krebsbehandlung an den Gonaden können finanziert werden.
17 Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des europäischen Wissenschaftssystems, wie Fragen der wissenschaftlichen Beratung und Expertise und des Beitrags zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, werden im Teil "Wissenschaft und Gesellschaft" dieses spezifischen Programms behandelt.
18 Wie auch vom ESFRi ermittelt.
19 Aufgrund einer initiative des Europäischen Parlaments wurde die Pilotaktion "Wissensorientierte Regionen" in den Gemeinschaftshaushalt 2003 aufgenommen. im Zuge des 6. Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft (2004) erging unter dem Kapitel "Unterstützung der kohärenten Entwicklung der Politik" eine entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
20 Dies schließt eine möglicherweise sinnvolle Kombination verschiedener Technologiebereiche nicht aus.
21 Konvergenzregionen gemäß Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds - KOM (2004) 492. Dazu gehören Regionen "im Rahmen des Konvergenzzieles", Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können, und Regionen in äußerster Randlage.
22 Hierzu gehört die Durchführung der Ethikprüfung von Vorschlägen, die sensible Themen berühren und die im Rahmen des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" eingereicht werden.
23 "Women and science: excellence and innovation - gender equality in science" - SEK(2005) 370; Schlussfolgerungen des Rates vom 18. April 2005.
24 Siehe Beteiligungsregeln.
25 Dies beinhaltet Drittländer die an Grenzgebiete angrenzen.
26 Für voll assoziierte Bewerberländer gilt eine Einschränkung auf bestimmte Maßnahmen, um ihre integration in das Rahmenprogramm zu erleichtern und zu fördern.
27 Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland.
28 in diesem Zusammenhang beziehen sich die biregionalen Dialoge auf Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten, der EG und den jeweiligen Drittländern.
29 Unter möglicher Mitwirkung des internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (iSTC) und des Wissenschafts- und Technologiezentrums der Ukraine (STCU).
30 Angesichts der Interessenlage der Gemeinschaft wurden mit allen wichtigen Wirtschaftspartnern, industrie- wie Schwellenländern, sowie mit nahezu allen Ländern, die unter die europäische Nachbarschaftspolitik fallen, Vereinbarungen geschlossen.