Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Juli 2005 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 104/04 (Beschluss)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union" (2004/2131(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union" (KOM (2004) 0038),
- - unter Hinweis auf die Artikel 6 und 174 des EG-Vertrags, in Kenntnis des Cardiff-Prozesses (Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Cardiff, 15./16. Juni 1998) und der Strategie für nachhaltige Entwicklung (Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg, 15./16. Juni 2001),
- - in Kenntnis der Strategie von Lissabon (Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona, 15./16. März 2002),
- - in Kenntnis des Weltgipfeltreffens für nachhaltige Entwicklung und den Durchführungsplan von Johannesburg (2002),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen mit dem Titel "Clean, Clever, Competitive": Chancen ökoeffizienter Innovationen im Rahmen des Lissabon-Prozesses (Schlussfolgerungen der Tagung des Rates (Umwelt) vom 14. Oktober 2004),
- - unter Hinweis auf das Sechste Umwelt-Aktionsprogramm der Gemeinschaft1,
- - unter Hinweis auf das Fünfte2 und Sechste3 Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. April 2004 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Integrierte Produktpolitik - Auf dem ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen"4,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom5,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU" (KOM (2004) 0366),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013" (KOM (2004) 0101),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung" (KOM (2004) 0130),
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel "Handbuch über umweltgerechtes öffentliches Auftragswesen" (SEK(2004)1050),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A6-0141/2004),
A. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung - eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der jetzigen Generation Rechnung trägt, ohne diejenigen künftiger Generationen zu beeinträchtigen - ein deutlich gefasstes Ziel der Europäischen Union ist,
B. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung, wie es in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg heißt, auf drei Säulen gestützt ist, nämlich Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und sozialer Zusammenhalt,
C. in der Erwägung, dass sich nachhaltige Entwicklung nicht ohne die Schaffung neuer Umwelttechnologie und ohne Umweltschutzinnovationen erreichen lässt;
D. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon - das Ziel, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, der fähig ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erreichen - wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Ziele braucht, die in sinnvollem Bezug zu einander stehen und geeignet sind, ein verstärktes Wirtschaftswachstum herbeizuführen,
E. in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang entscheidend darauf ankommt, die positiven Synergien zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zu nutzen und eine Entkopplung zwischen Wirtschaftswachstum und Beeinträchtigung der Umwelt zu erreichen; und in der Erwägung, dass Umwelttechnologien (alle Technologien, deren Einsatz die Umwelt unter dem Aspekt der gesamten Umweltauswirkungen signifikant weniger schädigt als relevante Alternativen) ein wesentliches Mittel zu diesem Zweck sind,
F. in der Erwägung, dass nur eine ausreichende Nachfrage nach Umwelttechnologien den Prozess der Einführung von Innovationen am Markt beschleunigen wird (von Forschung über Produktentwicklung, Produktion und Produktstart bis zur Markteinführung),
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine Umweltpolitik braucht, die anspruchsvoll genug ist, um Nachfrage nach Umwelttechnologien zu schaffen, und die deutliche und hochgesteckte umweltbezogene Zielvorgaben, gemeinsam vereinbarte ökologische Indikatoren für die Ermittlung der Umweltbelastung, die Internalisierung von (externen) Umweltkosten und Vorteile für diejenigen, die führend sind, statt für die, die hinterherhinken, umfasst;
H. in der Erwägung, dass die Kundennachfrage nach Umwelttechnologien wichtig ist; dass aber die Allgemeinheit viel dafür tun muss, den geeigneten Rahmen für die zügige Entwicklung solcher Technologien zu schaffen,
I. in der Erwägung, dass in dem Aktionsplan der Kommission für Umwelttechnologie (ETAP) keine geeigneten Mechanismen zur Verbreitung von Kenntnissen, zum Transfer von Technologien und zugunsten von Innovation und Entwicklung vorgesehen werden,
J. in der Erwägung, dass finanzielle Förderung nicht nur für Forschung und Entwicklung Bedeutung hat, sondern auch für die Entwicklung eines Produkts bis zur Marktreife, sodass die Bemühungen um Lösungen in Bezug auf Risikokapital verstärkt werden müssen,
K. in der Erwägung, dass die politischen Konzepte in der Europäischen Union kohärent sein und denselben Zielen dienen müssen; dass demnach technologische Lösungen zur Förderung der Nachhaltigkeit bei der Ausarbeitung des Haushalts und der Konzeption des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms zur Geltung kommen müssen; und dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds so eingesetzt werden müssen, dass die Entwicklung von Umwelttechnologien gefördert wird,
L. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung weltweite Problemlösungen voraussetzt und dass die Europäische Union deshalb für Konsistenz zwischen den internen und den externen Politikbereichen zu sorgen hat, und zwar nicht nur im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und der Exportkredite, sondern auch im Zuge von Entwicklungen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der WTO, der OECD und der Weltbank,
Ankurbelung der Nachfrage nach Umwelttechnologie
- 1. begrüßt die Mitteilung der Kommission als nützliche Grundlage für die Beratung und Ausarbeitung konkreterer Vorschläge zur Förderung von Umwelttechnologie, wünscht jedoch eine stärkere Betonung des Ausbaus der Nachfrage nach solchen Technologien; verlangt, dass der aufgegliederte Ansatz zur Umweltpolitik und zur nachhaltigen Entwicklung im Allgemeinen sowie zu dem Aktionsplan ETAP im Besonderen durch einen stärker an Systemen orientierten Ansatz in der Umweltpolitik ersetzt wird, der auf einer mit der integrierten Produktpolitik (IPP) in Einklang stehenden auf den Lebenszyklus bezogenen Denkweise beruht, bei der Innovationen und die Entwicklung umweltschonender Technologien vorrangig beachtet werden und bei dem schließlich auch die Bedeutung der Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten in den Mittelpunkt gerückt wird;
- 2. hält es für wichtig, die Umweltschutzdimension innerhalb der EU-Strategie für Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; stellt fest, dass die Verbesserung der Umweltqualität und der Beschäftigung bei der Überprüfung der Strategie von Lissabon als Chance betrachtet werden sollte, das Ziel der Schaffung der wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft zu erreichen; und dass die Entwicklung und Einführung von Umwelttechnologien dabei entscheidende Bedeutung hat;
- 3. betont, dass das Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial im Bereich der Umwelttechnologien, die eine große Vielfalt an neuen Geschäftschancen und damit neuen Arbeitsplätzen - vor allem auf der Ebene der KMU - mit sich bringen können, wesentlich zum Erreichen der Ziele von Lissabon beitragen könnte;
- 4. stellt fest, dass die Europäische Union, wenn sie die Ziele der Strategie von Lissabon erreichen will, die kleinen und mittleren Unternehmen stärker berücksichtigen muss, und bedauert, dass diese nicht in geeigneter Weise in den ETAP einbezogen werden;
- 5. fordert die Kommission auf, die Faktoren aufzuzeigen, die heute die Umwelt am stärksten belasten, und anhand dessen Sektor für Sektor zu prüfen, welche technologischen Innovationen erforderlich sind, um diese Probleme zu lösen; regt an, dass dabei die folgenden Überlegungen angestellt werden sollten:
- a) Welche Probleme gilt es in Angriff zu nehmen?
- b) Welche Hindernisse stellen sich der Überwindung der aufgezeigten Probleme?
- c) Welches Ziel verfolgt die Union in Bezug auf die benannten Probleme?
- d) Wie erfolgte die Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen/Ziele?
- e) Welche Leistungsziele werden in den einzelnen Bereichen gesetzt?
- f) Welche politischen Optionen werden im Hinblick auf die Reduzierung der Hemmnisse benannt, und bei welchen Technologien ließen sich die einzelnen politischen Optionen am besten umsetzen?
- g) Welche Vor- und Nachteile haben die genannten Optionen, und welche politischen Konzepte sollten durchgeführt werden?
- h) Welche finanziellen Mittel werden zur Umsetzung der einzelnen festgelegten Aktionen bereitgestellt?
- i) Welche Maßnahmen werden mit welchen Fristen verbindlich durchgeführt?
- 6. stellt fest, dass Umweltpolitik als Innovationsmotor in Marktwirtschaften fungiert, in denen Innovationen durch anspruchsvolle Anforderungen initiiert werden; weist darauf hin, dass strenge Umweltnormen der Europäischen Union eine führende Rolle auf vielen Wachstumssektoren verschafft haben, und betont, dass sich die Europäische Union bemühen sollte, auf dem Markt für neue Technologien und konzeptuelle Innovationen führend zu bleiben; fordert die Kommission deshalb auf, Methoden und Szenarien weiterzuentwickeln, mit denen Entwicklungen im Bereich der Umwelttechnologien prognostiziert werden können;
- 7. betont, dass das EU-Umweltrecht dem Ziel dient, die Umweltqualität stetig zu verbessern und ein möglichst hohes Umweltschutzniveau zu erreichen; dass die Rechtsvorschriften auf der besten verfügbaren Technik beruhen und nicht nur anspruchsvoll formuliert, sondern auch langfristig angelegt und berechenbar sein sollte, damit in der Produktion und den Unternehmen die nötige marktgestützte Nachfrage nach neuer Umwelttechnologie entsteht; stellt fest, dass die Ökodesign-Richtlinie ein Beispiel für die Schaffung eines Rahmens für wesentliche Verbesserungen bei Produkt-Design und Umwelteigenschaften liefert;
- 8. fordert die Kommission auf, in Bezug auf den Anteil der Europäischen Union am Weltmarkt für Umwelttechnologien eine anspruchsvolle Zielvorgabe festzulegen; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union in zehn Jahren einen Marktanteil von mindestens 50 % erreichen sollte; weist darauf hin, dass der Markt für Umweltgüter und -dienstleistungen rasch wächst und dass die EU-Unternehmen auch in Zukunft eine wichtige Rolle auf diesen Markt spielen und die Vorteile nutzen sollten, die ihnen aufgrund der Tatsache erwachsen, dass sie als erste Erfahrungen mit dieser Technologie gemacht haben;
- 9. begrüßt den Gedanken der Vereinbarung anspruchsvoller Leistungsziele für Produktions-, Dienstleistungs- und Produktentwicklungsbereiche aller Art, besonders in den im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft aufgeführten vorrangigen Bereichen; weist darauf hin, dass derartige Ziele die europäische Industrie darin unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, und gleichzeitig die Belastung der Umwelt verringern; fordert die Kommission auf, in naher Zukunft eine erste Liste von Leistungszielen vorzulegen, die auf dem Lebenszyklus-Ansatz beruhen und die durch verbindliche Mindestanforderungen umzusetzen sind, oder auch durch freiwillige Vereinbarungen, sofern die politischen Ziele so rascher und kostengünstiger erreicht werden können als mit verbindlichen Anforderungen;
- 10. bedauert, dass die Kommission in ihren Text nicht eine vorläufige Liste genau definierter Leistungsziele auf Schlüsselgebieten des Umweltschutzes aufnimmt; fordert die Kommission auf, in Vorschläge für neue Rechtsvorschriften und zur Änderung bestehender Rechtsvorschriften ambitionierte Leistungsziele aufzunehmen, die auf der besten verfügbaren Technologie beruhen und regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden müssen, um nachdrückliche Impulse für fortlaufende Innovation in der Wirtschaft zu geben;
- 11. fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten die Aufstellung von Fahrplänen für die Erfüllung der in ETAP festgelegten Anforderungen zu verlangen; stellt fest, dass diese Fahrpläne Fristen enthalten müssen, die den im ETAP festgelegten Fristen entsprechen, und einen Bezug zu den Leistungszielen herstellen müssen, damit alle wichtigen Zielvorgaben miteinander verknüpft und auf der Ebene des Mitgliedstaats und der Europäischen Union geprüft werden und mit festen Fristen versehen sind;
- 12. fordert die Kommission auf, die Industrie in dem laufenden Prozess der integrierten Produktpolitik zu unterstützen und herkömmliche Wirtschaftsmodelle zu überdenken mit dem Ziel, die Ausarbeitung stärker integrierter, auf Systemen beruhender Verfahrensweisen zu erleichtern, und dabei den Chancen, die sich durch die Bündelung unterschiedlicher Produktionstätigkeiten ergeben, besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, um die Möglichkeit zu schaffen, dass Restmaterialen aus einem Produktionsprozess zum Input in andere Produktionsprozesse werden, wie etwa bei der Verwendung von kommunalen Abfällen zur Energieeinsparung, was Aussichten auf wirtschaftliche und zugleich ökologische Vorteile eröffnet;
- 13. betont, dass Ressourceneffizienz und Materialeffizienz die Kosten für die Wirtschaft und die privaten Haushalte senken, Ressourcen für andere Investitionstätigkeiten freimachen und die Abhängigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union von knappen Ressourcen und sehr unberechenbaren Ressourcenmärkten verringern werden; fordert die Kommission deshalb auf, Rechtsvorschriften zur Minimierung des Einsatzes erneuerbarer ebenso wie nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen vorzuschlagen;
- 14. unterstreicht, dass die Einführung von Umwelttechnologien mit einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und einer veränderten Einstellung der Verbraucher einhergehen muss, damit die Europäische Union auch tatsächlich nachhaltiges Wachstum erreicht;
- 15. fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Methoden und umweltbezogenen Indikatoren zur Ermittlung der Umweltbelastung bestimmter Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu unterstützen, damit alle Akteure auf der Kenntnis der Sachlage beruhende Entscheidungen treffen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine EU-weite Kampagne auf der Grundlage solcher Informationen über die Umweltleistung einzuleiten, um die Verbraucher zur Nachfrage nach umweltschonenden Technologien zu ermutigen;
- 16. stellt fest, dass der Prozess der Internalisierung der externen Kosten (der Umweltkosten) sehr schleppend vorankommt, und weist darauf hin, dass eine Lösung dieses Problems auf Gemeinschaftsebene (Steuern, Steuerermäßigungen, Subventionen, handelbare Berechtigungen, Gebühren für Nutzer und für Verursacher von Umweltbelastung usw.) die Nachfrage nach Umwelttechnologie erheblich verbessern würde;
- 17. begrüßt die Richtlinie 2003/96/EG des Rates, die den Gemeinschaftsrahmen für die Besteuerung von Energieprodukten und Elektrizität umgestaltet, als kleinen Schritt in die richtige Richtung, betont aber, dass auf diesem Gebiet mehr getan werden muss; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich bezüglich der Empfehlung und Verabschiedung neuer Initiativen zur Erhöhung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite, zur Stärkung des Sektors erneuerbare Energie und zur Förderung der Verbreitung von Kraft-Wärme-Kopplung und energieeffizienter Nutzung der Biomasse, auch was den Verkehr, das Wohnungswesen und den Bausektor angeht, fortschrittlich zu verhalten;
- 18. fordert die Kommission auf, bezüglich der Rolle öffentlicher Aufträge eine ambitionierte Zielvorgabe festzulegen und als allgemeine Regel einzuführen, dass bei allen öffentlichen Aufträgen Umweltkriterien berücksichtigt werden und dass die Mitgliedstaaten standardisierte Leitlinien bezüglich der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen bis 2007 ausarbeiten und Fortbildung in Bezug auf diese Leitlinien für die öffentliche Aufträge vergebenden Stellen bereitstellen sollten; betont, dass ein Mechanismus zur Validierung von Umwelttechnologien ein entscheidender Faktor zur verstärkten Förderung eines "grünen" Beschaffungswesens wäre;
- 19. begrüßt die von der Kommission geleistete Arbeit an einem Handbuch über umweltgerechtes öffentliche Auftragswesen und sieht einer Bewertung der Wirkungen des Handbuchs im Hinblick darauf, ob verbindlichere Vorschriften sinnvoll wären, mit positiven Erwartungen entgegen; befürwortet die Empfehlungen im Wim-Kok-Bericht, wonach die nationalen und lokalen Behörden einen Aktionsplan für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung ausarbeiten sollten,
Schafung eines fairen, von Wettbewerb geprägten Marktes für Umwelttechnologie
- 20. betont die Bedeutung der Ermittlung und Beseitigung der Schranken, die eine umfassendere Verwendung von Umwelttechnologie hemmen; fordert daher die Europäische Umweltagentur auf, zu prüfen, inwieweit sich gemeinschaftliche Vorschriften hemmend auf die Verwendung und Verbreitung der Umwelttechnologien auswirken, und fordert die Kommission auf, in der Folge zur Beseitigung der aufgeführten Hemmnisse ein Programm mit konkreten Maßnahmen auszuarbeiten, das auch einen Zeitplan umfasst; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf, einen Bericht über die bewährten Verfahren zu erstellen, durch die der Einsatz von Umwelttechnologien außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in Japan, zugenommen hat;
- 21. fordert die Kommission auf, der Schaffung passender Marktbedingungen für Umwelttechnologien oberste Priorität zu geben, und zwar hauptsächlich durch Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene, z.B. durch die Verwirklichung des Verursacherprinzips, wobei es dafür zu sorgen gilt, dass Unternehmen, die saubere Technologien anbieten, einen Vorteil daraus ziehen;
- 22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche Maßnahmen zu beschleunigen, durch die Subventionen, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken, gekürzt und letztlich ganz abgeschafft werden können; stellt fest, dass diese Subventionen einen erheblichen Umfang haben; fordert die Europäische Umweltagentur auf, eine Übersicht der Subventionen anzufertigen, die umweltbelastende Produktion und umweltbelastenden Konsum unmittelbar oder mittelbar fördern und dadurch einen unfairen Wettbewerb für umweltfreundlichere Technologien bewirken;
- 23. stellt fest, dass die Entwicklung von Umwelttechnologien, vor allem im Energiesektor, durch erhebliche staatliche Beihilfen für fossile Brennstoffe und die Atomkraft in der Gemeinschaft behindert wurde; ist der festen Überzeugung, dass die externen Kosten in den Preis für Energie aus unterschiedlichen Quellen einbezogen und die für Ende 2005 erwarteten Leitlinien für die staatlichen Beihilfen in der Europäischen Union auf der Basis dieses Prinzips revidiert werden sollten; stellt außerdem fest, dass Ökosteuern ein wichtiges Instrument zur Festsetzung realistischer Energiepreise sind;
- 24. vertritt die Auffassung, dass man vorzugsweise auf Gemeinschaftsebene vorgehen sollte, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, ambitionierte Initiativen bezüglich der Einrechnung von Umweltkosten in den Energieverbrauch zu ergreifen, falls erkennbar wird, dass die offene Koordinierungsmethode keine ausreichenden Ergebnisse erbringt;
- 25. erklärt sich besorgt wegen der unzulänglichen Nutzung der schon heute durch die Umwelttechnologie gebotenen Problemlösungen; begrüßt die Initiativen zur Stärkung von Instrumenten, mit denen Investitionen in Energieeffizienz und Werkstoffeffizienz finanziert werden, und verlangt, dass öffentliche Investitionshilfen allgemein davon abhängig gemacht werden, dass umweltschonende Produktionsmethoden gewählt werden; fordert zudem die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf, die Mittel für solche Projekte - besonders von KMU - zu erhöhen, die Umweltinnovationen und -technologien betreffen;
Deckung der Nachfrage nach Umwelttechnologie
- 26. betont, wie wichtig es ist, die Wissenschaft mit ausreichenden Mitteln auszustatten, und erinnert an die 2002 in Barcelona getroffene Vereinbarung, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union zu erhöhen, um bis 2010 dem Wert von 3 % des BIP nahezukommen; begrüßt die Initiativen dazu, in diesem Bereich die Finanzmittel zu erhöhen und die Anstrengungen zu koordinieren;
- 27. betont, dass das Siebte Forschungs-Rahmenprogramm Mittel für Umwelttechnologien bereitstellen muss; fordert die Kommission auf, bei den Vorschlägen zum nächsten Forschungs-Rahmenprogramm in Konzertierung mit allen beteiligten Kreisen (Herstellern, Umweltorganisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbrauchern) für jeden Wirtschaftssektor eine strategische Forschungsagenda aufzustellen;
- 28. unterstreicht, dass QSAR-Modelle (Quantitative Structure Activity Relationship) gefördert und unterstützt werden müssen, damit bestimmte Forschungsmethoden, die sich auf Tierversuche stützen, ersetzt werden können;
- 29. ist der Auffassung, dass zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auch Anreize für die Erforschung und innovative Weiterentwicklung spezifischer Technologien zur Prävention und zur Wiederherstellung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen notwendig sind;
- 30. begrüßt die Förderung von Umwelttechnologieplattformen; weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass diese Plattformen allen beteiligten Kreisen unter gleichen Bedingungen offen stehen sollten, was Beteiligung und Zugang zu Informationen betrifft; betont, dass der Erfolg dieser Plattformen von der Zusammenarbeit und der Kofinanzierung der Industrie abhängt; stellt fest, dass Technologieplattformen nicht nur in den bestehenden starken Industriesektoren, sondern auch in anderen Bereichen notwendig sind; hält es für besonders wichtig, dass diese Plattformen in Wechselbeziehung mit nationalen Forschungs- und Technologieprogrammen tätig werden;
- 31. fordert die Kommission auf, technologiebezogene Maßnahmen zu fördern, die die Kluft zwischen Forschungstätigkeit, Demonstrationsprojekten und Markteinführung überbrücken, und Maßnahmen zur Schaffung von Märkten und zur Marktdurchdringung sowie die Frage, welche Instrumente zur Schaffung von Märkten für Umwelttechnologien eingesetzt werden sollen, wichtiger zu nehmen;
- 32. betont die Bedeutung des Einsatzes von umwelteffizienten IKT als Mittel zur Verringerung der Umweltbelastung (Entmaterialisierung) und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Denkweisen zu erleichtern und zu fördern;
- 33. befürwortet die einzelnen Vorschläge zur Verbreitung bestehender Technologie, etwa die Schaffung eines EU-Katalogs der bestehenden Verzeichnisse oder Datenbanken für Umwelttechnologien, Technologieplattformen usw.;
- 34. bedauert, dass die Kommission das Europäische Patentamt nicht an dieser Initiative beteiligt hat, und verlangt vorzuschreiben, dass die Ergebnisse von aus öffentlichen Haushalten finanzierter Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Umwelttechnologie verbreitet werden;
Kohärente Maßnahmen in den internen wie auch den externen Bereichen
- 35. fordert die Kommission auf, unter dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung eine Bewertung der internen und externen Störeffekte zwischen Politikbereichen der Europäischen Union vorzunehmen, um zu verhindern, dass die Ziele der Europäischen Union beeinträchtigt werden; stellt fest, dass ETAP auf bestehende Initiativen abgestimmt werden muss, und unterstreicht, wie wichtig es ist, bereits vereinbarte Instrumente wie beispielsweise den Cardiff-Prozess innerhalb von Fristen umzusetzen, wie im Bericht Kok vorgeschlagen wurden;
- 36. betont die Bedeutung eines Einsatzes der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in einer Weise, die mit der Zielsetzung der nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht und vor allem die Investitionen in Umwelttechnologie begünstigt; befürwortet den Einsatz dieser Fonds für die Integration von Umwelttechnologien, wenn am Ende der gewöhnlichen Laufzeit das Kapital erneuert wird;
- 37. hebt es als wichtig hervor, Umweltinnovationen in sämtliche künftigen Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft einzubeziehen, und hält es für unbedingt notwendig, die Finanzierung der Umwelttechnologien zum zentralen Element des in Vorbereitung befindlichen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) zu machen;
- 38. betont, dass die nachhaltige Entwicklung globale Lösungen erforderlich macht, und begrüßt alle Initiativen zur Verbreitung und Förderung von Umwelttechnologien in Entwicklungsländern; vertritt die Auffassung, dass dem Export veralteter und umweltbelastender Technologien in Drittstaaten entgegenzutreten ist; betont, dass die Europäische Union eine führende Rolle beim Technologietransfer übernehmen sollte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor und internationale Finanzinstitute dazu anzuregen, Umwelttechnologien zu verbreiten und zu fördern sowie bei ihrer Darlehensvergabe vorrangig zu behandeln, während veralteten und umweltbelastenden Technologien eine finanzielle Unterstützung versagt wird; begrüßt die vor kurzem von der OECD verabschiedete Empfehlung über gemeinsame Ansätze auf dem Gebiet Umwelt und öffentlich geförderte Exportkredite;
- 39. legt der Kommission nahe, umweltpolitische Anliegen in die internationalen Handelsvereinbarungen einzubringen, und hebt es als wichtig hervor, dass umweltpolitische Aspekte bei der Anwendung internationaler Handelsvorschriften in Erwägung gezogen werden dürfen;
- 40. weist darauf hin, dass knappe Ressourcen häufig Ursache regionaler Konflikte in Entwicklungsländern sind; vertritt die Auffassung, dass Transfers von EU-Umwelttechnologien auch als Instrument der Konfliktvorbeugung dienen können;
- 41. weist darauf hin, dass Technologien zur Verhütung von Naturkatastrophen bzw. zur Vermeidung von Handlungsweisen, die zur Vernichtung oder Verschlechterung der Ressourcen führen oder Risiken für die Bevölkerung darstellen können, gefördert werden müssen;
- 42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. l.)
2 Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (ABl. L 26 vom l.2.1999, S. l).
3 Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur innovation (20022006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. l).
4 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 725.
5 ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/75/EG (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 100).