Punkt 66 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
Zu Artikel 1 (Anhang 3)
Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ist wie folgt zu fassen:
- 1. bei Anlagen zur Stromproduktion
- a) 365 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung, sofern gasförmige Brennstoffe verwendet werden und in der Rechtsverordnung nach § 13 nichts anderes bestimmt ist.
- b) 950 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung, sofern Braunkohle verwendet wird; andernfalls.
- c) 750 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde Nettostromerzeugung.
Folgeänderung:
In Artikel 1 ist in Anhang 4 Abschnitt I Tabelle die Zeile "Kondensationskraftwerke zum Einsatz von Braunkohle - 8.250" zu streichen.
Begründung
Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen unabhängiger bleibt. Der vorgeschlagene Braunkohlebenchmark unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d. h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigeren Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von fast 21 Prozent hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potential zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss. Die Benchmarks dürfen keinen der zur Stromerzeugung verwandten Energieträger diskriminieren. Dies gilt auch für die Braunkohle.
Die Ertüchtigung des Braunkohle-Kraftwerkparks nach der Wiedervereinigung hat einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen Deutschlands erbracht. Die von der EU-Ratspräsidentschaft im März 2007 beschlossenen Klimaschutzziele der EU stehen im Einklang mit der hochmodernen Verstromung heimischer Braunkohle und schließen den weiteren Ausbau regenerativer Energien nicht aus. Das Ziel einer 20-prozentigen Einsparung des Primärenergieverbrauchs wird auch getragen von den beachtlichen Wirkungsgradsteigerungen moderner Braunkohlekraftwerke.