Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310231 - vom 15. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 136 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Richtlinien 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft1, 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen2, 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen3 und 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen 4; ferner in der Erwägung, dass sich die genannten Richtlinien auf die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu den Instrumenten des Dialogs zwischen den Sozialpartnern beziehen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 20015 zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den Stand der Anwendung der Richtlinie 94/45/EG,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union" (KOM (2005) 0120)
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA 1495/2005) vom 14. Dezember 20056,
- - sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu Umstrukturierung und Beschäftigung7,
- - unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu industriellen Umstrukturierungen und Unternehmenszusammenschlüssen,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission während der Plenarsitzung vom 25. April 2007,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf die steigende Zahl von Unternehmen, die aufgrund der Globalisierung auf internationaler Ebene tätig sind,
B. in der Erwägung, dass sich der Prozess der Umstrukturierung, der Unternehmenszusammenschlüsse, Standortverlagerungen usw., der alle Wirtschaftszweige betrifft und zu einem strukturellen Wandel der Gesellschaften, der Produktion und der Beschäftigung führt, verstärkt hat,
C. in der Erwägung, dass Umstrukturierungen und Massenentlassungen in verschiedenen Sektoren verdeutlicht haben, dass möglicherweise Probleme hinsichtlich der europäischen Rechtsvorschriften über die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung bestehen,
D. in der Erwägung, dass der konstruktive und positive Austausch von Informationen und eine wirkliche Anhörung der Arbeitnehmer für das Antizipieren von industriellem Wandel wichtig sind; ferner in der Erwägung, dass Unterrichtung und Anhörung wichtige Bestandteile des europäischen Sozialmodells sind,
- 1. ersucht die Kommission, wie bereits von ihm mehrfach - zuletzt in seiner oben genannten Entschließung vom 15. März 2006 - gefordert, die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern zu überprüfen und zu aktualisieren, um für einen kohärenten und effizienten Rechtsrahmen zu sorgen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Möglichkeiten des sozialen Dialogs zwischen den nationalen und europäischen Ebenen zu verbessern;
- 2. fordert die Kommission auf, ihm einen Zeitplan für die Revision und Modernisierung der europäischen Rechtsvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, über Massenentlassungen, über die Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern bei der Übernahme von Unternehmen und insbesondere in Bezug auf die lang erwartete Revision der Richtlinie 94/45/EG über die Europäischen Betriebsräte vorzulegen;
- 3. fordert die Kommission auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die angemessene Umsetzung der Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten seitens der Mitgliedstaaten sicherzustellen und die Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung nicht umgesetzt werden, zu notifizieren;
- 4. stellt insbesondere fest, dass die Richtlinie 94/45/EG entweder überhaupt nicht umgesetzt wurde, oder aber, dass erhebliche und ungerechtfertigte Unterschiede zwischen der Umsetzung durch einzelne Mitgliedstaaten bestehen; ruft die Kommission auf, ihm rasch eine vollständige Bestandsaufnahme zu übermitteln und gegebenenfalls betroffene Mitgliedstaaten zu notifizieren;
- 5. erinnert die Kommission deshalb an die Notwendigkeit einer kohärenten Unternehmenspolitik auf europäischer Ebene unter angemessener Berücksichtigung ihrer sozialen und ökologischen Folgewirkungen; ist der Auffassung, dass den Sozialpartnern bei der Gestaltung einer solchen Politik eine Schlüsselrolle zukommt;
- 6. fordert die Kommission daher auf, die interne Koordinierung ihrer Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen einschließlich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Wirtschaft und Währung, Industrie, Forschung und Entwicklung zu verbessern und die Sozialpartner zu ermutigen, sich aktiv an der Entwicklung eines kohärenten Bündels von Maßnahmen zu beteiligen, um eine solide Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Industrie zu erhalten;
- 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern zu übermitteln.
- 1 ABl. L 80 vom 23.2.2002, S. 29.
- 2 ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16.
- 3 ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
- 4 ABl. L 82 vom 22.3.2001, S. 16.
- 5 ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 68.
- 6 ABl. C 65 E vom 17.3.2006, S. 58.
- 7 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 297.