Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305440 - vom 22. April 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2005 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter bekräftigendem Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur atomaren Abrüstung, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 20041 zur Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Jahr 2005,

B. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Sicherheitsstrategie und in der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die von der erweiterten Union angenommen wurden, betont wird, wie wichtig die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung sind,

C. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind und dass zwei Mitgliedstaaten Kernwaffenstaaten im Sinne dieses Vertrags sind,

D. unter Hinweis auf die Feststellung im Bericht der hochrangigen Gruppe des UN-Generalsekretärs zur Reform der Vereinten Nationen, wonach die Welt sich einem Punkt nähert, an dem die Schwächung des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und in eine Kette der Weiterverbreitung münden könnte,

Iran

Nordkorea

1 ABI. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.