Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern -

986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020

A

1. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgenden Maßgaben zu fassen:

Zum ersten und zweiten Spiegelstrich

Folgeänderungen:

Die Begründung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Entschließungsantrag wird ausdrücklich begrüßt. Der Antrag greift allerdings insoweit zu kurz, als er sich nur auf die Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber Strafverfolgungsbehörden bezieht. Auskunftspflichten der Telemediendienstanbieter bestehen aber auch gegenüber der Polizei im präventiven Aufgabenbereich (zum Beispiel nach § 52 Absatz 2 BKAG und den entsprechenden Vorschriften in den Polizeigesetzen der Länder) sowie den Nachrichtendiensten (zum Beispiel § 8a Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 5 BVerfSchG und den entsprechenden Vorschriften in den Verfassungsschutzgesetzen der Länder). Angesichts der Tatsache, dass diese Auskunftsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter, insbesondere zur Terrorismusbekämpfung, eingeräumt sind, erscheint die Erstreckung des Marktortprinzips auf Auskunftsersuchen dieser Behörden erst recht geboten. Daher sollte in der Entschließung konsequent statt nur von "Strafverfolgungsbehörden" umfassend von "Sicherheitsbehörden" gesprochen werden.

Zudem sollte in der Entschließung nicht allein auf die Thematik "Hasskriminalität" abgestellt werden. Auch bei der Bekämpfung sonstiger Erscheinungsformen der Kriminalität im Internet bzw. mittels des Internets sind die Sicherheitsbehörden auf Auskünfte der Telemediendienstanbieter angewiesen, da diese oftmals den einzigen zielführenden Ermittlungsansatz bieten. Dem sollte die Entschließung Rechnung tragen.

B

2. Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.