Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/19213 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz - Drucksachen 19/16781, 19/17295 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.06.20 Erster Durchgang: Drucksache. 009/20 (PDF)