Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b (§ 2 Absatz 4a EnergieStG)

In Artikel 1 Nummer 4 ist Buchstabe b zu streichen.

Folgeänderungen:

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Mit Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b (§ 2 Absatz 4a) und den entsprechenden Folgeänderungen soll die Besteuerung von Ersatz- und Sekundärbrennstoffen neu geregelt werden. Vor einer Beschlussfassung sollten nach Auffassung des Bundesrates die Auswirkungen dieser Regelungen nochmals geprüft werden. Um das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der darüber hinaus vorgesehenen Änderungen aber nicht zeitlich zu verzögern, sieht der Änderungsvorschlag lediglich die Streichung der Regelungen bezüglich der Ersatz- und Sekundärbrennstoffe aus dem Gesetzentwurf vor. Nach Prüfung folgender offener Fragen kann ggf. die Neuregelung in dem zweiten bereits geplanten Gesetzgebungsverfahren zur Energie- und Strombesteuerung aufgenommen werden:

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a (§ 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG)

In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:

", sowie gasförmige Kohlenwasserstoffe, die bei abgelagerten Abfällen (Deponiegas) oder bei der Abwasserreinigung (Klärgas) anfallen"

Begründung:

Es ist kein fachlicher Grund erkennbar, weshalb Deponiegas und Klärgas entgegen der bisherigen Regelung von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen. Der Wegfall der Steuerbefreiung hätte negative Auswirkungen auf die Umwelt, da die Anstrengungen im Bereich der Abfallentsorgung und der Abwasserbehandlung, die Emission klimaschädigender Gase zu reduzieren und gleichzeitig fossile Energieträger zu substituieren, bei Wegfall der Steuerbefreiung reduziert würden.