Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019

A.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung:

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, seit 2003 um 40 Prozent gesunken. Diese allgemeine Aussage kann bei der derzeitigen Rechtslage nicht weiter spezifiziert werden, weil nur das Land nach § 16 Absatz 1 Nummer 6 SchKG erhoben wird. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung soll diese Informationslücke geschlossen werden. Die Daten sind aber aus Gründen des Schutzes der Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter der Voraussetzung von § 218a Absatz 1 bis 3 StGB durchführen, nur den Ländern zur Verfügung zu stellen.

B.