Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zum Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (2007/2010(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass 48 % aller Einzelhändler darauf vorbereitet sind, grenzüberschreitende Geschäfte auszuführen, dass aber nur 29 % dies auch tatsächlich tun; in der Erwägung ferner, dass 43 % aller Einzelhändler die Auffassung vertreten, dass ihre grenzüberschreitenden Verkäufe zunähmen, wenn die Bestimmungen der Rechtsvorschriften über Geschäfte mit Verbrauchern in der ganzen Europäischen Union dieselben wären5,

B. in der Erwägung, dass die Hälfte der Europäer (50 %) grenzüberschreitenden Käufen stärker misstraut als Heimatkäufen, dass mehr als zwei Drittel von ihnen (71 %) finden, dass es schwieriger sei, bestimmte Probleme bei grenzüberschreitenden Käufen zu lösen, wie etwa Beschwerden, die Rücksendung der Ware, Preisnachlässe oder Garantien6,

C. in der Erwägung, dass das oberste Ziel dieser Überprüfung darin besteht, einen echten Verbraucherbinnenmarkt einzuführen und dabei ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen;

D. in der Erwägung, dass es sich bei 90 % aller Unternehmen in Europa um Kleinstbetriebe handelt, die naturgemäß eine unmittelbare Vertrauensbeziehung zum Verbraucher aufbauen, in aller Regel im unmittelbaren Nahbereich, und dass im Rahmen der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz diesem Umstand Rechnung getragen werden muss,

E. in der Erwägung, dass der Ansatz der Mindestharmonisierung das Harmonisierungsziel verfehlt und in zwanzig Jahren Verbraucherrechtsentwicklung nicht vermocht hat, zum Vorteil des Bürgers einen integrierten Binnenmarkt im Einzelhandel zu schaffen,

F. in der Erwägung, dass die acht im Grünbuch erwähnten Verbraucherschutzrichtlinien vereinfacht7 und kohärent gestaltet werden müssen, um eine Aufsplitterung zu vermeiden und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz zu modernisieren,

G. in der Erwägung, dass es gewillt ist, zum Vorteil der 493 Millionen Bürger-Verbraucher der Gemeinschaft den Binnenmarkt zu vollenden und verbleibende Wettbewerbsbeschränkungen des Vertrags- und des Gewerberechts abzubauen,

H. in der Erwägung, dass zur Stärkung des Vertrauens der Europäer in den Binnenmarkt ein höheres Maß an Rechtssicherheit sowohl für die Verbraucher als auch für die Wirtschaftsbeteiligten bereitgestellt und die tatsächliche Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet werden muss,

I. in der Erwägung, dass die Überprüfung, die das Verbrauchervertragsrecht betreffen wird, die derzeitigen Arbeiten zum Vertragsrecht und die Schaffung eines gemeinsamen Referenzrahmens für das europäische Vertragsrecht als Grundlage nehmen und sich kohärent integrieren müsste,

Geltungsbereich der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Allgemeiner legislativer Ansatz

Gemischter Ansatz

Geltungsbereich des horizontalen Instruments

Grad der Harmonisierung

Inhalt des horizontalen Instruments und Antworten zum Grünbuch

Definition des Verbrauchers und des Unternehmers

Allgemeine Klausel von Treu und Glauben

Missbräuchliche Vertragsklauseln

Geltungsbereich

Liste missbräuchlicher Klauseln

Umfang der Missbräuchlichkeitsprüfung

Vertragliche Folgen der Verletzung der Informationspflicht

Widerrufsrecht

Dauer und Modalitäten der Berechnung der Fristen

Modalitäten zur Ausübung des Widerrufsrechts

Einführung allgemeiner vertraglicher Rechtsbehelfe

Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf

Betroffene Vertragsarten

Gebrauchte Güter, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden

Definition des Begriffs "Lieferung" und Regelung des Gefahrübergangs

Vertragsmäßigkeit der Güter

Beweislast

Abhilfemöglichkeiten

Reihenfolge der Geltendmachung von Abhilfeansprüchen

Mitteilung der Vertragswidrigkeit

Unmittelbare Produzentenhaftung bei Vertragswidrigkeit

Verbrauchsgütergarantien (kommerzielle Garantien)

Das Grünbuch und das europäische Vertragsrecht

Tatsächliche Anwendung des Verbraucherrechts