Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. November 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 104/08(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel "Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen" (KOM (2008) 0013) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0047),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten (KOM (2008) 0016) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0052),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (KOM (2008) 0018) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0054), - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. November 2007 mit dem Titel "Ein Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan): Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft" (KOM (2007) 0723) und der begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Technology Map" (SEK(2007)1510) und "Capacities Map" (SEK(2007)1511),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel "20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel" (KOM (2008) 0030),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)1,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0418/2008),
A. in der Erwägung, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe innerhalb der Europäischen Union nach den jüngsten wissenschaftlichtechnologischen Erkenntnissen noch viele Jahrzehnte zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit erforderlich sein wird, wenn nicht massiv in die Erforschung und Entwicklung anderer Technologien investiert wird,
B. in der Erwägung, dass Kohle der einzige in der Europäischen Union verfügbare fossile Brennstoff ist, der die zunehmende Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus unsicheren Drittstaaten verringern kann und daher von strategischer Bedeutung ist,
C. in der Erwägung, dass Kohle in vielen Mitgliedstaaten einen wesentlichen Anteil am Energiemix hat, die Kohlekraftwerke jedoch modernisiert und zur Reduzierung der von ihnen verursachten Treibhausgas-Emissionen hohe Investitionen getätigt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten große Kohlevorkommen vorhanden sind, die vermutlich bis weit in das kommende Jahrhundert reichen werden,
E. in der Erwägung, dass der Einsatz der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) auf breiter Front - in Kraftwerken und langfristig auch in Industriesektoren mit beträchtlichen CO₂-Emissionen - einen Beitrag dazu leisten könnte, die ambitionierten, über das Jahr 2020 hinausgehenden EU-Klimaziele zu erreichen, und in der Erwägung, dass der Einsatz dieser Technologien klar eine Ergänzung zu den Anstrengungen im Bereich der Energieeffizienz auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie im Bereich der erneuerbaren Energien darstellt,
F. in der Erwägung, dass die Energieerzeugung in vielen wachsenden Volkswirtschaften der Welt von der Kohlenutzung abhängig ist, und dass klimapolitische Erfolge in diesen Regionen in überaus engem Zusammenhang mit der Möglichkeit der emissionsreduzierten Kohlenutzung stehen,
G. in der Erwägung, dass der Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken ab 2020 nur möglich sein wird, wenn Demonstrationsvorhaben zu den notwendigen neuen technologischen Entwicklungen und Verbesserungen der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit beitragen,
H. in der Erwägung, dass Verzögerungen bei der Errichtung von Demonstrationsanlagen den Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken und damit die Erreichung der klimapolitischen Ziele in Frage stellen,
I. in der Erwägung, dass es bisher noch keinen adäquaten Rechtsrahmen, der für den Einsatz von CCS-Technologien notwendig ist, gibt,
J. in der Erwägung, dass die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich schnellstmöglich durch nationale oder regionale Gesetze umgesetzt und durch neue Legislativvorschläge vor allem in Bezug auf den Bau von Transportinfrastrukturen ergänzt werden müssen,
K. in der Erwägung, dass fehlende gesetzliche Regelungen Investitionsentscheidungen für Unternehmen sowie das Agieren potenzieller Investoren auf den Finanzmärkten erschweren,
L. in der Erwägung, dass die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen zu unterstützen ist, und dass die Demonstrationsprojekte auf europäischer Ebene danach auszuwählen sind, ob sie die erforderlichen Erkenntnisse zu den einzelnen Technologien und den unterschiedlichen Transport- und Einlagerungsoptionen liefern werden,
- 1. betont, dass das Ziel der klimapolitischen Maßnahmen der Europäischen Union darin bestehen sollte, dass weltweit die Treibhausgas-Emissionen verringert werden;
- 2. verweist auf den Sonderbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC) über CCS, in dem CCS als vielversprechende Technologie für die rasche Reduzierung der weltweiten Treibhausgas-Emissionen mit einem Verringerungspotenzial von bis zu 55 % bis zum Jahr 2100 bezeichnet wird;
- 3. erkennt an, dass der Einsatz von CCS-Technologien zur Erreichung der verbindlich festgelegten Klimaziele der Europäischen Union nach dem Jahr 2020 beitragen kann; weist jedoch darauf hin, dass die Förderung des Einsatzes von CCS-Technologien eine Ergänzung zu den Bemühungen um eine Verbesserung der Energieeffizienz und um eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern darstellen muss;
- 4. weist darauf hin, dass sich der Europäische Rat in seiner Tagung vom 8. und 9. März 2007 dazu verpflichtet hat, den Bau und Betrieb von bis zu zwölf Demonstrationsanlagen für Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der kommerziellen Stromerzeugung bis 2015 zu fördern;
- 5. betont, dass unbedingt dafür zu sorgen ist, dass nationale Debatten stattfinden und alle einschlägigen Experten einbezogen werden, wenn es darum geht, auf die Bedeutung der kurzfristigen Demonstration im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen hinzuweisen;
- 6. teilt die Einschätzung, dass die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen innerhalb der Europäischen Union notwendig ist, um den gewünschten Einsatz der CCS-Technologien in Kraftwerken und die sichere Einlagerung von CO₂ ab dem Jahr 2020 zu erreichen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Demonstration von CCS-Technologien nach Möglichkeit auch in anderen Industrieanlagen vor 2020 gefördert werden sollte; weist darauf hin, dass die Demonstration von CCS-Verfahren in den Phasen der Abscheidung, des Transports und der Speicherung nachweisen muss, ob CCS-Technologien sicher eingesetzt werden können und das Problem des Klimawandels kosteneffizient lösen können;
- 7. hält die Weiterentwicklung und den Einsatz von CCS-Technologien für eine Möglichkeit, die Erreichung der Ziele der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen voranzutreiben;
- 8. vertritt die Auffassung, dass CCS-Technologien - angesichts des Anteils fossiler Brennstoffe am Energiemix vieler Länder weltweit - in der Europäischen Union neben den Bemühungen um größere Energieeffizienz und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger auch zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz beitragen könnten;
- 9. unterstreicht, dass verbindliche und strenge Kriterien für die langfristige Sicherheit und dauerhafte Nutzung der Standorte für die Lagerung festgelegt werden sollten;
- 10. ist der Auffassung, dass die Lagerung unter dem Meeresboden im Falle eines Unfalls die Ökosysteme der Meere schädigen kann;
- 11. ist der Auffassung, dass die von der Kommission dargestellten Maßnahmen nicht ausreichen um die gewünschten Anreize für die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen bis 2015 sicherzustellen;
- 12. fordert die Kommission auf, die Kosten jeder der zwölf Demonstrationsanlagen im Einzelnen zu veranschlagen und den jeweiligen Kostenanteil des öffentlichen und des privaten Sektors zu nennen;
- 13. ist der Ansicht, dass ein direktes finanzielles Engagement notwendig ist, um die Errichtung von zwölf Demonstrationsanlagen sicherzustellen;
- 14. macht darauf aufmerksam, dass Investitionsentscheidungen und die Kapitalbeschaffung für Demonstrationsanlagen auf den Finanzmärkten durch den fehlenden Rechtsrahmen, insbesondere auf nationaler und regionaler Ebene, sowie durch die Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Preisentwicklung von Zertifikaten aus dem Emissionshandel erschwert werden;
- 15. vertritt die Auffassung, dass die zeitliche Lücke zwischen der potenziellen Förderung aus dem Emissionshandel ab dem Jahr 2013 und der notwendigen Planungs- und Errichtungsphase von Demonstrationsanlagen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln überbrückt werden kann;
- 16. schlägt in diesem Zusammenhang vor, die nach der Annahme des 7. Forschungsrahmenprogramms bis zur Halbzeitüberprüfung zurückgehaltenen Mittel aus der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis für CCS-Demonstrationsanlagen zu binden, um so zeitnah Mittel für die Unterstützung dieser Vorhaben zur Verfügung zu stellen und, wenn möglich, wie von der Kommission angedacht in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank durch weitere Finanzmittel zu ergänzen;
- 17. hält es des Weiteren im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union (ETS) für erforderlich, die Anreize für die Produktion mit CCS-Technologien dadurch zu erhöhen, dass im Rahmen des ETS Zertifikate für die erwartete Produktion mit CCS-Technologien mit einem Aufschlag von mindestens 25 % ab 2013 zugeteilt werden, ist jedoch der Ansicht, dass diese Zertifikate mindestens zwei Jahre vor der Errichtung zugeteilt werden sollten, sodass damit gehandelt werden kann; ist der Ansicht, dass andernfalls eine Zuteilung von 500 Millionen Emissionshandelszertifikaten für die Förderung dieser Vorhaben innerhalb der Europäischen Union in Erwägung gezogen werden sollte; hält die Mitgliedstaaten ferner dazu an, die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des ETS zur Förderung der CCS-Technologien sowie der notwendigen Infrastrukturen zu verwenden;
- 18. sieht es als dringend erforderlich an, dass die mindestens zwölf zu unterstützenden Demonstrationsanlagen alle möglichen Kombinationen der drei CCS-Technologien mit den verschiedenen Energieträgern und den verschiedenen Einlagerungsoptionen abdecken und dass die Auswahl der Standorte im Bemühen um eine größtmögliche geografische Streuung innerhalb der Europäischen Union erfolgt;
- 19. spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass Kraftwerksprojekte mit einer Mindestleistung von 180 MW in die Auswahl einbezogen werden;
- 20. vertritt die Auffassung, dass unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen für die Genehmigungsverfahren für Transport und Einlagerung auf nationaler und regionaler Ebene zu schaffen sind;
- 21. hält ein stärkeres Engagement der Europäischen Union im Hinblick auf die Erleichterung des Ausbaus der erforderlichen Transportinfrastrukturen für notwendig und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Genehmigungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten für andere Transportinfrastrukturen über Jahre hinziehen können; hält es in diesem Zusammenhang für dringend geboten, diese Verfahren zu verkürzen, um deren Ausbau bis 2020 sicherzustellen;
- 22. sieht in der Möglichkeit, Strukturfondsmittel für CCS-Demonstrationsanlagen einzusetzen nur dann eine Option, wenn einzelne Regionen die Mittel bislang weder in anderen langfristigen Projekten gebunden haben noch derartige Vorschläge vorgelegt haben, und macht deutlich, dass die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen abnehmen wird, wenn die Mittel zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts mit denen für den Klimaschutz konkurrieren;
- 23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.