Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 11. April 2005 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
In der Entschließung des Bundesrates für einen Verzicht auf die Ausstellung von Rinderpässen bei der innerstaatlichen Tierverbringung (Drucksache 229/03(Beschluss) ) wird die Bundesregierung aufgefordert, von der durch das EG-Recht eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und zu regeln, dass der im EG-Recht vorgeschriebene Rinderpass nur noch für solche Rinder ausgestellt werden muss, die innergemeinschaftlich gehandelt werden, d.h., wenn ein Rind in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll. Für den Fall einer innerstaatlichen Verbringung von Rindern solle der Rinderpass durch ein reines Handelsdokument ersetzt werden.
Die Bundesregierung wird dieser Bitte im Rahmen der derzeit anstehenden Änderung der Viehverkehrs-Verordnung folgen. Das Rechtsetzungsvorhaben muss jedoch nach den Vorgaben des BMJ aus Gründen der Rechtsklarheit insgesamt bereinigt werden. Wegen der Komplexität des Vorhabens dürfte die vom Bundesrat gewünschte Änderung voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2005 in Kraft treten.