Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt die geplanten Maßnahmen des Aktionsplans für einen verbesserten Umweltrechtsvollzug in der EU zur Kenntnis. Er begrüßt ihn insoweit, als er sich auf freiwillige Maßnahmen bezieht wie finanzielle Förderungen und den bewährten Austausch von Best-Practice und durch ihn Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen angeglichen werden. Durch solche freiwilligen Maßnahmen wie auch durch das EU-Öko-Audit (EMAS) wird mit weniger administrativem Aufwand mehr erreicht und der Umweltschutz in der EU insgesamt erhöht.
- 2. Er stellt fest, dass der vorgelegte Aktionsplan Maßnahmen umfasst, die über den Erfahrungsaustausch, die verschiedenen Leitfäden, die Ermittlung eines Ausbildungsbedarfs und eine Evaluierung der Überwachungssysteme einen Beitrag für einen verbesserten Vollzug des Umweltrechts leisten können. Weitere wichtige Aspekte, wie die Bereitstellung angemessener Ressourcen, können dem Aktionsplan nur in der Beschreibung der Ausgangslage entnommen werden. Keine Erwähnung als zur Entlastung des Vollzugs geeignetes Instrument findet hingegen das bereits im EU-Recht angelegte EMAS-Umweltmanagementsystem.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die verstärkte Anwendung des EMAS-Umweltmanagementsystems geeignet ist, Defizite in der Umsetzung des Umweltrechts zu verringern. Die von der Kommission in der Mitteilung genannten Gründe für Rechtsverstöße wie Unklarheit, mangelndes Verständnis oder mangelnde Akzeptanz von Vorschriften könnten bei EMAS-Organisationen bereits während des Implementierungsprozesses ausgeräumt werden. Die Umsetzung des Umweltrechts könnte so befördert werden, ohne die Vollzugskapazitäten zu belasten.
- 4. Er regt zudem mit Blick auf die von der Kommission vorgeschlagene Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts in ländlichen Gebieten in Bezug auf Boden und Wasser (Maßnahme Nr. 5) die enge Einbindung der und Zusammenarbeit mit den Flächennutzern an, um vor Ort den Einzelfällen und der Sache gerechte Lösungen zu ermöglichen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Aspekte in die Beratungen auf EU-Ebene einzubringen.