Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Punkt 39 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass die geplante Regelung in § 78c Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes über die hochwassersichere Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen für die Betreiber eine besondere Belastung zum Schutz der Allgemeinheit darstellt.
2. Der Bundesrat hält es für gerechtfertigt, wenn zum Ausgleich dieser besonderen Belastung eine Unterstützung von staatlicher Seite gewährt wird.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Fördermöglichkeit für Nachrüstungen, die aufgrund von § 78c Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlich werden, zu schaffen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wohnungspolitischen Förderprogramme der KfW 151/152 und 430 zur Unterstützung von energetischen Umrüstungsmaßnahmen, insbesondere in Hochwasser-Risikogebieten, entsprechend anzupassen und zu optimieren.