Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 1. Februar 2011
Der Staatssekretär

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und die Bayerische Staatsregierung haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Wicker

Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau

Der Bundesrat möge beschließen

I. Der Bundesrat stellt fest

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission frühzeitig folgende Positionen einzunehmen:

Begründung:

Die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung im Weinbau ist mit Beschluss des Agrarministerrates zur Reform der Weinmarktordnung im Dezember 2007 bis zum 31. Dezember 2015 befristet worden. Die Mitgliedstaaten wurden gleichzeitig ermächtigt, auf ihrem Hoheitsgebiet festzulegen, dass die Regelung bis zum 31.12.2018 gilt. Die Europäische Kommission muss bis spätestens 2012 einen Bericht vorlegen, in dem sie insbesondere auf die bei der Durchführung der Reform gesammelten Erfahrungen eingeht. Ziel der Reform war unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger in der EU zu steigern, den Ruf der europäischen Weine zu verbessern und dazu beizutragen, Marktanteile in der EU und der Welt zurückzuerobern. In einer internen mittelfristigen Prognose bis 2015/2016 geht die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission davon aus, dass weiterhin ein Überschuss gegenüber der Nachfrage produziert werden wird.

Eine Aufgabe der Pflanzungsrechtregelung würde die Marktsituation zusätzlich belasten. Es zeichnet sich ab, dass an der Pflanzungsrechtregelung mit dem Ziel der Erhaltung der traditionellen Weinkulturlandschaften festgehalten werden muss. Diese Bewertung teilen die Bundesregierung und die Weinbau treibenden Länder. Deshalb sollte auch für die betroffene Wirtschaft rechtzeitig eine eindeutige Positionierung erfolgen. Dies ist auch deshalb notwendig, da die Europäische Kommission verpflichtet ist, bis spätestens 2012 eine Bewertung der Weinmarktreform durchzuführen und insbesondere die Frage der Handhabung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung zu bewerten.