Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 28. April 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/8258 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze - Drucksache 18/7561 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
"6. jeweils auf Anforderung oberster Bundesbehörden Zusatzaufbereitungen für Bundeszwecke, einschließlich der Entwicklung und der Anwendung von Mikrosimulationsmodellen sowie mikroökonometrischer Analysen durchzuführen,".
- b) Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- aa) Folgender Buchstabe a wird vorangestellt:,a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Länder" die Wörter "einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände" eingefügt.*
- bb) Die bisherigen Buchstaben a bis c werden die Buchstaben b bis d.
- c) Der Nummer 6 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Bei für die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zuständigen Stellen der Länder ist das Benehmen mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder herzustellen."
- d) Nummer 13 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 3 wird das Wort "zehn" durch die Angabe "30" ersetzt.
- bb) Folgender Satz wird angefügt:
"Die Frist beginnt mit Abschluss der jeweiligen Erhebung."
2. In Artikel 6 Nummer 2 § 3a Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe "TUCI" durch die Angabe "TCUI" ersetzt.
Fristablauf: 17.06.16
Erster Durchgang: Drucksache. 632/15 (PDF)