Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes

A.

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juli 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Mit dem vorliegenden Gesetz wird in § 4 Abs. 5 Nr. 2 des Mikrozensusgesetzes 2005 für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren die Frage nach der "Zahl der lebend geboren Kinder" eingefügt, die alle vier Jahre erhoben wird.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 waren sich fast alle Beteiligten darin einig, dass eine weitere Aufblähung des Fragebogens eine Gefahr für die Qualität der gesamten Mikrozensuserhebung darstellt. Deshalb konnte im Vermittlungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 der Fragenkatalog eingeschränkt werden.

Beim Mikrozensus 2007 umfasst das Frageprogramm für den "Grundbogen" 158 Fragen. Unter Einbeziehung des Zusatzbogens zum sogenannten Adhoc-Modul der EU-Arbeitskräftestichprobe erhöht sich der Frageumfang auf 174 Fragen. Der Fragebogen (rd. 40 Seiten), die dazugehörigen Erläuterungen und die weiteren Informationen für die Befragten über den Mikrozensus umfassen über 50 DIN-A-4-Seiten. Die beim Gesetzgebungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 befürchtete Überfrachtung des Mikrozensus ist trotz der im Vermittlungsverfahren erreichten Begrenzung der zusätzlichen Fragen eingetreten.

Auch der Gesetzgeber hat die Problematik der Überfrachtung des Mikrozensus gesehen. Deshalb ist in der Verordnungsermächtigung in § 13 Nr. 2 Mikrozensusgesetz 2005 zur Vermeidung einer Erweiterung des Erhebungsumfangs die Einführung neuer Erhebungsmerkmale zur Deckung eines geänderten Bedarfs an die gleichzeitige Aussetzung anderer Merkmale gekoppelt. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren wurde diese Koppelung mit dem Hinweis auf keine zu erwartenden praktikablen Lösungsvorschläge umgangen. Dies ist nicht sachgerecht und im Hinblick auf die Erhaltung der Qualität der gesamten Mikrozensuserhebung künftig nicht mehr hinnehmbar.

Merkmalsstreichungen führen selbstverständlich immer zu Informationsverlusten. Aber nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist auch Bürokratieabbau ein Ziel der Koalition. Die Erweiterung des Erhebungsumfangs beim Mikrozensus ist mit der "Neuentlastung von Bürgern, Wirtschaft und Behörden von einem Übermaß an Vorschriften und der damit einhergehenden Belastung durch bürokratische Pflichten" nicht vereinbar.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass jede künftige Erweiterung des Fragenkatalogs beim Mikrozensus - und mag sie für sich betrachtet auch noch so berechtigt sein - nicht zu einer Erweiterung des Erhebungsumfangs führen darf.