Punkt 23 der 834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 1 und 2 der Ausschussempfehlungen folgende Stellungnahme zu Artikel 1 allgemein (Zuteilungsgesetz) beschließen:
Der Bundesrat hält den Einstieg in die Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb des von der EU vorgegebenen Rahmens unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll. Allerdings ist der Bundesrat der Auffassung, dass in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vor dem Einstieg in eine Versteigerung geprüft werden muss, welche finanzpolitischen Wirkungen hiervon auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ausgehen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Bundesrat verschließt sich der Versteigerung eines kleinen Teils der Emissionszertifikate nicht.
Nach ersten überschlägigen Berechnungen würde allerdings bei einer angedachten Versteigerung von 10 Prozent der Zuteilungsmenge der Bund in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 per Saldo einige Mrd. € Einnahmen erzielen während die Länder und Gemeinden Mindereinnahmen in entsprechender Größenordnung hinnehmen müssten.
Die durch die Versteigerungen des Bundes erzielten und konzeptionell auf Dauer angelegten Mehreinnahmen, die zu Einnahmeausfällen bei den Ländern und Gemeinden führen, zeigen deutlich, dass die Versteigerung von Emissionszertifikaten das Bund-Länder-Finanzverhältnis erheblich berührt (Art. 106 Abs. 4 Satz 1 GG).
Eventuelle Erlöse aus Versteigerungen müssen überwiegend zweckgebunden und mit einer deutlichen Schwerpunktsetzung in die Entwicklung und Verbesserung derjenigen Energietechnologien eingesetzt werden, die nach den neuen Klimaschutzzielen den höchsten Anpassungsbedarf haben.