Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksachen 19/18129, 19/18158 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - Drucksache 19/18110 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 5 § 3 Absatz 8 wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 werden nach dem Wort "Rechtsverordnung" die Wörter "mit Zustimmung des Bundestages und" eingefügt.
2. Die Sätze 2 bis 5 werden aufgehoben.
Fristablauf: 16.04.20 Initiativgesetz des Bundestages