Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt - COM (2012) 372 final

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu den Ziffern 2, 5, 9 und 11 (nur gegenüber dem Plenum):

Musiker, Schriftsteller, Künstler und Kreativschaffende genießen zu Recht einen besonderen Schutz. Ihr Recht auf finanzielle Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte bedarf unstreitig einer gesetzlichen Absicherung. Mit einer Globalisierung der Angebote und der Möglichkeiten der Digitalisierung hat sich das Nutzerverhalten grundlegend verändert. Es ist also höchste Zeit, europaweit einheitliche Grundlagen für die Wahrnehmung und Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum zu schaffen. Auch die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen hierbei nicht zu kurz kommen.

Jedes System, das einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer geschützter Werke über eine Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche und Vervielfältigungsrechte vorsieht, wird letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt. Für eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Verwertungsgesellschaften erscheinen mehr Transparenz, eine wirksame öffentliche Kontrolle ihrer Tätigkeit sowie die Sicherstellung der Angemessenheit von Gebührensätzen und Abgaben für die Endverbraucher und -verbraucherinnen zwingend notwendig.

B