Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.